Arbeitszeitgesetz: Elektronische Erfassung wird ab sofort Pflicht
Veröffentlicht: 07.07.2026 um 17:49 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Ein Reformpaket vom 2. Juli 2026 und aktuelle Referentenentwürfe zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes stehen kurz vor der Umsetzung. Besonders elektronische Aufzeichnungspflichten und neue Regeln für Gutverdiener rücken in den Fokus.
Überstunden oder Mehrarbeit? Der feine Unterschied
In der Praxis ist die Abgrenzung zentral: Überstunden überschreiten die individuell vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Sie sind nur vergütungspflichtig, wenn der Arbeitgeber sie ausdrücklich angeordnet, gebilligt oder geduldet hat. Pauschale Abgeltungsklauseln in Verträgen halten einer Prüfung oft nur stand, wenn sie eine konkrete Obergrenze nennen.
Mehrarbeit dagegen definiert die Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit – normalerweise acht Stunden pro Werktag, also 48 Stunden pro Woche. Eine Ausweitung auf zehn Stunden täglich ist möglich, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums Freizeitausgleich erfolgt. Der Referentenentwurf sieht vor, diesen Ausgleichszeitraum von sechs auf vier Monate zu verkürzen. Verstöße können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro nach sich ziehen.
Stärkere Rechte für Teilzeitkräfte
Ein wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. November 2025 (Az. 5 AZR 118/23) stärkt die Position von Teilzeitbeschäftigten bei Mehrarbeitszuschlägen. Die Richter werteten absolute Schwellenwerte, die sich an Vollzeit orientieren, als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot.
In einem konkreten Fall sprachen sie einer Pflegekraft in Teilzeit neben der Nachzahlung von Zuschlägen eine Entschädigung von 250 Euro wegen Diskriminierung zu. Künftig müssen Schwellenwerte anteilig berechnet werden: Die individuelle Wochenarbeitszeit wird ins Verhältnis zur Vollzeit gesetzt.
Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht
Bereits seit September 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu erfassen. Ein aktueller Referentenentwurf konkretisiert dies nun: Die Aufzeichnung muss künftig elektronisch erfolgen.
Die neue Pflicht zur elektronischen Dokumentation zwingt viele Unternehmen zum Handeln, um drohende Bußgelder sicher zu vermeiden. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie die gesetzlichen Vorgaben schnell und rechtssicher in Ihrem Betrieb umsetzen. In 10 Minuten zur gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung
Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich, entbindet aber nicht von der Kontrollpflicht. Die Übergangsfristen sind gestaffelt:
- Ein Jahr für Unternehmen allgemein
- Zwei Jahre für Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern
- Fünf Jahre für Kleinbetriebe mit unter 50 Beschäftigten
Betriebe mit bis zu zehn Arbeitnehmern sowie bestimmte tarifvertragliche Konstellationen können von Ausnahmen profitieren.
Neue Regeln für Spitzenverdiener
Für Beschäftigte mit einem Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze – aktuell rund 8.450 Euro brutto monatlich – besteht in der Regel kein automatischer Anspruch auf Überstundenvergütung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Das Reformpaket bringt weitere Änderungen: Ab dem 1. Januar 2027 soll der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt ab etwa 177.450 Euro gelockert werden. Parallel steigt die Minijob-Pauschalsteuer von zwei auf fünf Prozent. Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit bleiben bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro steuerfrei.
Ob Überstundenanordnung oder Pausenregelungen – das aktuelle EU-Recht stellt Arbeitgeber vor komplexe Herausforderungen bei der täglichen Dokumentation. Sichern Sie sich die kostenlose Checkliste, um Ihre betriebliche Arbeitszeitgestaltung sofort rechtssicher aufzustellen. Kostenloses E-Book zur Arbeitszeiterfassung herunterladen
Krankenstand: Strengere Regeln geplant
Der Krankenstand lag 2025 stabil bei 6,1 Prozent, zeigt eine Analyse des BKK-Dachverbandes. Hauptkostentreiber sind nicht kurze Infekte, sondern langwierige Ausfälle durch Muskel-Skelett-Erkrankungen oder psychische Leiden. Psychische Erkrankungen machen zwar nur 5,4 Prozent der Fälle aus, führen aber im Schnitt zu Fehlzeiten von über f?nf Wochen.
Trotz dieser Datenlage plant die Koalition eine Verschärfung: Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wäre ab dem ersten Krankheitstag Pflicht. Juristen weisen darauf hin, dass Arbeitgeber dies bereits heute verlangen können. Die gesetzliche Verankerung dürfte jedoch den Druck in Arztpraxen erhöhen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung rechnet mit bis zu 30 Millionen zusätzlichen Praxisbesuchen pro Jahr.
