Arbeitszeitgesetz, Elektronische

Arbeitszeitgesetz: Elektronische Erfassung wird ab 2027 verpflichtend

Veröffentlicht am: 19.07.2026 um 17:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung plant die gesetzliche Pflicht zur elektronischen Arbeitszeitdokumentation. Neue Regeln für Höchstarbeitszeit und Fahrtzeiten stehen an.

Arbeitszeitgesetz-Reform: Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht
Nahaufnahme einer digitalen Zeiterfassungsuhr oder Tablet-App, die Arbeitszeiten anzeigt, mit unscharfem Bürohintergrund. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de
Arbeitgeber müssen künftig Arbeitszeiten elektronisch dokumentieren. Das Bundesarbeitsministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der tiefgreifende Änderungen vorsieht. Im Zentrum steht die erstmalige gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Zeiterfassung. Auch die wöchentliche Höchstarbeitszeit soll angepasst werden. Hintergrund sind Grundsatzentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs von 2019 und des Bundesarbeitsgerichts von 2022. Beide Gerichte hatten eine systematische Erfassung der Arbeitszeit bereits zur Pflicht erklärt. Elektronische Dokumentation wird Standard Laut dem Entwurf müssen Arbeitgeber künftig Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch erfassen. Die Regelung gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer – leitende Angestellte sind ausgenommen. Die Aufzeichnungspflicht umfasst ausdrücklich auch Vertrauensarbeitszeit. Die zeitliche Lage der Arbeit kann weiterhin flexibel vereinbart werden, die tatsächliche Dauer muss jedoch objektiv dokumentiert sein. Für die Umsetzung sieht der Entwurf gestaffelte Übergangsfristen von einem bis zu fünf Jahren vor. Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können von der elektronischen Form ausgenommen werden. Auch tarifvertragliche Ausnahmen sind möglich. Arbeitgeberverbände kritisieren die Pläne bereits. Sie verweisen auf einen drohenden Anstieg des bürokratischen Aufwands. Anzeige Die gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung stellt viele Unternehmen vor dringende Fragen zur rechtssicheren Umsetzung. Dieser kostenlose Ratgeber bietet Ihnen sofort einsetzbare Mustervorlagen und alle wichtigen rechtlichen Informationen auf einen Blick. Gesetzeskonforme Arbeitszeiterfassung: Jetzt kostenloses E-Book sichern Flexiblere Wochenarbeitszeit geplant Der Entwurf hält am grundsätzlichen Achtstundentag fest. Allerdings soll es eine stärkere Tariföffnung geben: Tarifpartner können künftig eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbaren, die im Jahresschnitt maximal 48 Stunden beträgt. Parallel dazu wird der gesetzliche Ausgleichszeitraum verkürzt – von derzeit sechs auf vier Monate. Die Pläne korrespondieren mit Forderungen aus verschiedenen Branchen nach mehr Flexibilität. Handwerksbetriebe im Backgewerbe drängen etwa auf eine Anpassung der Sonntagsarbeit, die derzeit auf maximal drei Stunden begrenzt ist. Fahrtzeiten und Ruhepausen: Neue Regeln Die Notwendigkeit präziser Zeiterfassung wird durch aktuelle Rechtsprechung untermauert. Ein EuGH-Urteil aus dem Jahr 2025 (C-110/24) präzisierte: Fahrtzeiten im Firmenfahrzeug zu wechselnden Einsatzorten gelten als Arbeitszeit – sofern der Arbeitgeber die Einsatzdetails vorgibt. Dies betrifft vor allem Beschäftigte im Bau- und Handwerkssektor sowie in der Pflege und Technik. Gleichzeitig zeigen Daten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) deutliche Defizite. 16 Prozent der Beschäftigten geben an, mindestens einmal monatlich verkürzte Ruhezeiten von weniger als elf Stunden zu erfahren. Rund 36 Prozent lassen häufig Pausen ausfallen. Die systematische Erfassung soll hier als Kontrollinstrument dienen und das Unfallrisiko senken. Anzeige Ob Fahrtzeiten, Pausenregelungen oder Überstundenanordnungen – die neuen Anforderungen an die Dokumentation sind komplex und fehleranfällig. Ein aktueller Leitfaden hilft Ihnen dabei, Bußgelder zu vermeiden und die Vorgaben effizient in Ihrem Betrieb zu verankern. Kostenlosen Leitfaden zur rechtssicheren Arbeitszeitgestaltung herunterladen Kündigungen und Urlaub: Strengere Dokumentation Neben der Zeiterfassung verschärfen aktuelle Urteile die Anforderungen an die allgemeine arbeitsrechtliche Dokumentation. Das Bundesarbeitsgericht entschied am 7. Mai 2026: Die Zustellung einer Kündigung per Einwurf-Einschreiben reicht nicht als Anscheinsbeweis für den Zugang. Arbeitgeber müssen den Zugang im Streitfall zweifelsfrei beweisen können. Experten raten daher zur dokumentierten Botenzustellung. Auch im Urlaubsrecht bleibt die Dokumentation zentral. Urlaubsansprüche verfallen nur dann, wenn der Arbeitgeber seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat. Beschäftigte müssen konkret aufgefordert werden, ihren Urlaub zu nehmen – und explizit auf einen drohenden Verfall hingewiesen werden. Bei Langzeiterkrankungen oder Erwerbsminderung stellt sich weiterhin die Frage, ob die übliche 15-Monatsfrist greift, wenn diese Hinweise unterblieben sind. Technologische Überwachung und Datenschutz Mit der Einführung elektronischer Systeme rückt auch die Überwachung am Arbeitsplatz in den Fokus. Seit Februar 2025 regelt der EU AI Act den Einsatz Künstlicher Intelligenz – Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist weitgehend untersagt. In Deutschland unterliegt die Einführung von Systemen zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats. Fachleute empfehlen bei der Auswahl von Zeiterfassungssystemen auf DSGVO-Konformität und die Integrationsfähigkeit in bestehende Abrechnungssysteme wie DATEV zu achten.

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