Arbeitszeitgesetz: Bas treibt Reform voran, Bayern blockiert
21.06.2026 - 15:42:32 | boerse-global.de
Doch der Gesetzentwurf stößt auf Widerstand – besonders aus Bayern.
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Streit um flexible Arbeitszeitmodelle
Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag kritisiert die Pläne der Ministerin scharf. Ihr Vorwurf: Der Entwurf koppele flexible Arbeitszeitmodelle zu stark an Tarifverträge. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sei das ein Problem – sie sind seltener tarifgebunden.
Die bayerischen Abgeordneten fordern Nachbesserungen. Ihr Ziel: eine unbürokratische, alltagstaugliche Arbeitszeiterfassung. Mehr Flexibilität bei der Verteilung der Arbeitszeit ja – aber ohne den Gesundheitsschutz zu vernachlässigen.
Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit könnte das neue Prüfpflichten bedeuten. Sie müssen dann bei Gefährdungsbeurteilungen sowohl psychische als auch physische Belastungen durch flexiblere Arbeitszeiten im Blick behalten.
Digitale Unterweisungsnachweise: Grauzone bleibt bestehen
Parallel zur Arbeitszeitdebatte sorgt ein zweites Thema für Unsicherheit: die rechtssichere Archivierung von Sicherheitsunterweisungen. Grundsätzlich gilt die digitale Dokumentation 2026 als zulässig – wenn sie lesbar, dauerhaft speicherbar und manipulationsgeschützt ist.
Da die gesetzliche Lage bei Unterweisungsnachweisen oft unklar ist, riskieren viele Arbeitgeber teure Fehler bei der Dokumentation. Sichern Sie sich diese kostenlose Word-Vorlage, um Ihre Unterweisungen sofort rechtssicher und behördenkonform zu belegen. Kostenlose Vorlage für Unterweisungsnachweise herunterladen
Doch die konkrete Formvorschrift? Die bleibt umstritten. Eine handschriftliche Unterschrift gilt nicht mehr als zwingend, aber die gesetzliche Lage ist nicht eindeutig.
Bürokratieentlastungsgesetz schafft keine Klarheit
Seit dem 1. Januar 2025 hat das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) die Schriftform in vielen Bereichen durch die Textform ersetzt. Unterweisungsnachweise im Arbeitsschutz wurden dabei jedoch nicht explizit genannt.
Eine geplante gesetzliche Klarstellung sollte diese Lücke schließen – wurde Ende 2025 aber nicht verabschiedet. Der Vorschlag liegt derzeit im zuständigen Ausschuss des Bundesrates zur weiteren Beratung vor.
Was Unternehmen jetzt beachten müssen
Bis eine abschließende Regelung kommt, empfehlen Experten digitale Lösungen, die Ersteller und Zeitpunkt der Unterweisung eindeutig identifizierbar machen. Revisionssichere Systeme sind Pflicht.
Der Trend ist klar: Die Arbeitssicherheit wird datengetriebener. Unternehmen müssen künftig nicht nur Unterweisungen lückenlos belegen, sondern auch flexible Arbeitszeitrahmen im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes engmaschig kontrollieren.
