Arbeitszeitgesetz: Bas plant Wechsel zur 48-Stunden-Woche
04.06.2026 - 03:33:07 | boerse-global.deDie geplante Reform soll die starre tägliche Höchstarbeitszeit durch ein flexibleres Wochenmodell ersetzen. 15 große Wirtschaftsverbände, darunter Dehoga und der Deutsche Reiseverband (DRV), starteten dazu am 2. Juni die Kampagne „Jetzt Wochenarbeitszeit!".
Kern der Reform: Weg vom starren Acht-Stunden-Tag
Bislang gilt im deutschen Arbeitszeitgesetz eine tägliche Höchstgrenze von acht Stunden, maximal zehn Stunden sind erlaubt – allerdings nur, wenn der Durchschnitt über sechs Monate bei acht Stunden liegt. Der neue Entwurf sieht stattdessen eine wöchentliche Höchstgrenze von 48 Stunden im Sechs-Monats-Durchschnitt vor. Das entspricht den Vorgaben der EU-Richtlinie.
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In bestimmten Branchen könnten künftig Schichten von bis zu zwölf Stunden möglich sein. Die vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden zwischen den Schichten bleibt ebenso erhalten wie die gesetzlichen Pausenregelungen: Mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs Stunden Arbeit, 45 Minuten ab neun Stunden.
„Die starren täglichen Grenzen bilden die betriebliche Realität vieler Branchen nicht mehr ab", argumentieren die Befürworter der Reform. Die Gewerkschaften hingegen lehnen eine Aufweichung der täglichen Höchstgrenzen ab.
Elektronische Zeiterfassung kommt
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung. Zwar hatte das Bundesarbeitsgericht bereits im September 2022 die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit festgestellt, doch fehlte bislang ein konkreter gesetzlicher Rahmen.
Nach dem Zeitplan des Arbeitsministeriums soll der Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause 2026 vorgelegt werden. In Kraft treten dürften die Neuerungen allerdings frühestens 2027. Branchenverbände wie die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG) hatten auf eine Umsetzung bereits zur Sommersaison 2026 gedrängt – vergeblich.
Gesundheitsrisiken: Wenn Ruhezeiten zur Mangelware werden
Die Reformdebatte kommt nicht von ungefähr. Eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt erhebliche Defizite bei der Einhaltung der Ruhezeiten: 20 Prozent der Beschäftigten erleben mindestens einmal im Monat verkürzte Ruhepausen von weniger als elf Stunden. Ein Viertel der Arbeitnehmer überspringt regelmäßig die vorgeschriebenen Pausen.
Besonders problematisch sind sogenannte „Quick Returns" – der Wechsel von einer Spät- zur Frühschicht. Gesundheitsexperten warnen, dass solche Praktiken das Risiko für gesundheitliche Beschwerden deutlich erhöhen. Die Frage ist: Verschärfen längere Schichten diese Probleme noch?
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Elektronische Krankschreibung wird Standard
Seit dem 2. Juni 2026 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte der Regelfall. Arbeitnehmer melden sich krank, der Arbeitgeber ruft die Daten – ohne Diagnose – digital bei der Krankenkasse ab. Für die rund 8,7 Millionen privat Versicherten gilt weiterhin der Papierweg.
Klare Regeln für Urlaub und Kündigung
Mehrere Gerichtsurteile haben in den vergangenen Monaten für Klarheit gesorgt:
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Urlaubs-Kontinuität: Das Landesarbeitsgericht Thüringen entschied im März 2026, dass Betriebsvereinbarungen, die den Urlaub auf maximal zwei Wochen am Stück begrenzen, rechtswidrig sind. Urlaub muss grundsätzlich am Stück gewährt werden – es sei denn, dringende betriebliche oder persönliche Gründe sprechen dagegen.
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Krank nach abgelehntem Urlaub: Das Arbeitsgericht Heilbronn urteilte im März 2026: Wenn ein Muster erkennbar ist – Krankmeldung unmittelbar nach abgelehnter Urlaubsanfrage – kann der Beweiswert der Krankschreibung erschüttert werden. Dann muss der Arbeitnehmer aktiv seine Arbeitsunfähigkeit nachweisen.
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Kündigungsfristen: Das LAG Baden-Württemberg stellte Ende 2025 klar: Auch bei schwerbehinderten Arbeitnehmern müssen Arbeitgeber die Zwei-Wochen-Frist für außerordentliche Kündigungen strikt einhalten. Versäumnisse machen die Kündigung unwirksam. Der Fall liegt nun beim Bundesarbeitsgericht.
Deutschland verpasst EU-Frist zur Entgelttransparenz
Am 7. Juni 2026 lief die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ab – Deutschland hat sie verpasst. Da kein nationales Gesetz zur Umsetzung der EU-Vorgaben vorliegt, entsteht eine regulatorische Lücke. Die Richtlinie soll Arbeitnehmern das Recht geben, Auskunft über Gehaltsstrukturen zu verlangen. Ohne nationale Regelung bleibt die Rechtslage für Beschäftigte, die gegen Lohnungleichheit vorgehen wollen, unklar.
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