Arbeitszeitgesetz, Bas

Arbeitszeitgesetz: Bas plant Wechsel zu wöchentlicher Höchstarbeitszeit

17.06.2026 - 12:18:59 | boerse-global.de

Das neue Arbeitszeitgesetz soll tägliche Höchstarbeitsgrenzen durch Wochenmodelle ersetzen. Experten warnen vor Risiken für Arbeitssicherheit.

Arbeitszeitreform 2026: Mehr Flexibilität für Arbeitgeber geplant
Arbeitszeitgesetz - Nahaufnahme einer modernen Uhr mit sich drehenden Zahnrädern, die Arbeitszeitflexibilität und Überstundenmanagement symbolisieren. 17.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Kern des Vorhabens: mehr Flexibilisierung. Die bisherige tägliche Höchstarbeitszeit soll durch eine wöchentliche Betrachtung ersetzt werden. Das könnte Arbeitstage von mehr als zwölf Stunden theoretisch ermöglichen.

Anzeige

Angesichts der geplanten Reformen und der strengen Rechtsprechung zur Dokumentationspflicht sollten Betriebe ihre Erfassungssysteme dringend prüfen. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie die gesetzliche Arbeitszeiterfassung rechtssicher und ohne teure Software umsetzen. Kostenlose Mustervorlage zur Arbeitszeiterfassung herunterladen

Experten zeigen sich skeptisch. Sie befürchten negative Folgen für die Arbeitssicherheit und soziale Absicherung. Ein weiterer Streitpunkt: das geplante Verbot unbezahlter Überstunden. Vor allem der Mittelstand warnt vor zu strikten Regeln, die betriebliche Flexibilität einschränken könnten.

Gerichte ziehen Grenzen für Vertrauensarbeitszeit

Die Rechtsprechung hat bereits enge Grenzen gesetzt. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Juni 2019 stärkte die Normenklarheit: Eine Regelung, die bei Vertrauensarbeitszeit pauschal freie Tage für Mehrarbeit vorsah, wurde für unwirksam erklärt. Die Voraussetzungen und der Umfang waren nicht präzise genug definiert.

Seit einem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 sind Arbeitgeber zudem verpflichtet, Arbeitszeiten systematisch zu erfassen. Für kleine Unternehmen ohne Personalabteilung wird die Digitalisierung von HR-Prozessen damit zur Pflicht. Urlaubsansprüche, Krankmeldungen und Zeiterfassung müssen transparent sein.

Ein aktuelles EuGH-Urteil vom 11. Juni 2026 stärkt Arbeitnehmerrechte bei Unternehmensübergängen. Offene Lohnforderungen gehen demnach automatisch auf den neuen Eigentümer über. Alter und neuer Inhaber haften als Gesamtschuldner.

Wirtschaft schwächelt – Fachkräftemangel sinkt

Die Debatte um Arbeitszeitkonten fällt in eine Phase schwächelnder Konjunktur. Besonders die Metall- und Elektroindustrie (M+E) spürt den Gegenwind. Im April 2026 sank die Beschäftigtenzahl auf rund 3,75 Millionen – ein Minus von 2,7 Prozent zum Vorjahr. Allein im April fielen saisonbereinigt etwa 15.600 Stellen weg.

Die Auslastung in der norddeutschen M+E-Industrie erreichte im Frühjahr mit 81,4 Prozent den tiefsten Stand seit der Pandemie. Das KfW-Ifo-Fachkräftebarometer zeigt: Nur noch 21 Prozent der Unternehmen melden Fachkräftemangel. Im dritten Quartal 2022 waren es noch fast 50 Prozent.

Experten warnen: Der Rückgang ist primär konjunkturell bedingt. Bei einer Erholung droht das Problem zurückzukehren.

Jahressteuergesetz 2026 bringt neue Regeln

Flankiert werden die arbeitsrechtlichen Änderungen vom geplanten Jahressteuergesetz 2026. Der Referentenentwurf vom Mai sieht ab 2027 eine Klarstellung zur Berechnung steuerfreier Zuschläge vor. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.

Anzeige

Die neuen steuerrechtlichen Vorgaben für Zuschläge erhöhen den Druck auf die Lohnabrechnung und bergen Haftungsrisiken für Arbeitgeber. Sichern Sie sich dieses kostenlose E-Book inklusive Checklisten, um Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge ab sofort rechtssicher und lohnsteuerfrei zu berechnen. Gratis-Ratgeber: Zuschläge rechtssicher abrechnen

Auch bei der ersten Tätigkeitsstätte ändert sich etwas: Der Befristungszeitraum sinkt von 48 auf 24 Monate. Bis 2030 sind zudem ein erweiterter Datenaustausch und Anpassungen bei der Vorsorgepauschale geplant. Für Unternehmen bedeutet das: mehr Komplexität in der Lohnabrechnung.

de | wirtschaft | 69561578 |