Arbeitszeitgesetz: Bas plant Umstieg auf wöchentliche Höchstarbeitszeit
04.06.2026 - 21:30:20 | boerse-global.de
Die Bundesregierung treibt die Reform des Arbeitszeitgesetzes voran – und Unternehmen stehen vor erheblichen praktischen Hürden. Ein zentraler Streitpunkt: die Umstellung von täglichen auf wöchentliche Höchstarbeitszeiten.
Das BAG hat entschieden: Wer jetzt noch kein System hat, handelt rechtswidrig. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt, wie Sie sich schnell absichern. Arbeitszeiterfassung ist jetzt Pflicht – viele Unternehmen riskieren bereits Bußgelder
Von der Tages- zur Wochenarbeitszeit
Arbeitsministerin Bärbel Bas will noch in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf vorlegen, der die starre tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden lockert. Stattdessen soll künftig die wöchentliche Arbeitszeit im Fokus stehen. Derzeit gilt: Acht Stunden pro Tag sind das Maximum, eine Verlängerung auf zehn Stunden ist nur erlaubt, wenn der Sechs-Monats-Durchschnitt bei acht Stunden liegt.
Wissenschaftler wie Olaf Struck von der Universität Bamberg warnen jedoch vor zu viel Flexibilität. Studien zeigen: Nach neun Stunden Arbeit sinkt die Konzentrationsfähigkeit deutlich, ab der zehnten Stunde steigt das Unfallrisiko massiv. Die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden zwischen den Schichten soll nach Informationen aus dem Ministerium erhalten bleiben.
Digitale Zeiterfassung: Wo die Fallstricke lauern
Seit dem richtungsweisenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit systematisch erfassen. Das gilt für alle Betriebe – selbst für kleine Zahnarztpraxen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.
Viele Unternehmen setzen auf digitale Lösungen, doch die Praxis zeigt: Die Software hält oft nicht, was sie verspricht. Zu den häufigsten Problemen zählen:
- Systematische Rundung: Manche Programme runden Arbeitszeiten auf 15-Minuten-Intervalle – meist zuungunsten der Beschäftigten
- Automatische Pausenabzüge: Die Software zieht Pausenzeiten ab, auch wenn der Mitarbeiter durchgearbeitet hat
- Zeitdeckelung: Systeme kappen die Aufzeichnung bei zehn Stunden, um keine Gesetzesverstöße anzuzeigen – Überstunden verschwinden so aus der Dokumentation
- Reisezeit-Konflikte: Dienstreisen als Arbeitszeit zu verbuchen, bleibt ein Streitpunkt, besonders wenn die Zehn-Stunden-Grenze überschritten wird
Die neuen Pflichten zur Arbeitszeitaufzeichnung werden von vielen Personalverantwortlichen unterschätzt. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Bußgelder vermeiden und rechtssicher handeln. EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Was viele Arbeitgeber jetzt noch falsch machen
Dabei zeigen positive Beispiele, dass Automatisierung auch Effizienz bringt. Das Unternehmen Jimdo mit 250 Mitarbeitern hat seine Zeiterfassung zentralisiert, das Remote-Unternehmen ANYMOVE spart durch digitale Automatisierung 13 Stunden pro Woche.
Neue Pflichten für Sicherheitsbeauftragte
Seit dem 29. Mai 2026 gilt eine Novelle des § 22 SGB VII. Betriebe mit 50 bis 250 Beschäftigten müssen nun mindestens einen Sicherheitsbeauftragten benennen. Für kleinere Firmen mit 20 bis 50 Mitarbeitern gilt die Pflicht nur bei erhöhtem Unfallrisiko.
EU-Transparenzrichtlinie: Deutschland unter Zugzwang
Kritik gibt es an der schleppenden Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie von 2023. Während die Regelung für den öffentlichen Dienst und Staatsbetriebe am 8. Juni 2026 in Kraft tritt, gilt für die Privatwirtschaft weiterhin das als wirkungslos kritisierte Gesetz von 2017. Die Arbeitsrechtlerin Heide Pfarr warnt: Scheitert die Umsetzung, drohen Vertragsverletzungsverfahren und eine Klagewelle wegen geschlechtsspezifischer Lohnunterschiede.
Überwachung am Arbeitsplatz: Wo die Grenzen liegen
Auch die Grenzen der Arbeitgeberkontrolle werden neu ausgelotet. Meta führte im Frühjahr 2026 ein Überwachungstool namens MCI ein, das Tastatureingaben, Mausbewegungen und Bildschirmfotos erfasst. Nach Protesten lockerte der Konzern die Maßnahmen: US-Mitarbeiter können die Aufzeichnung unter bestimmten Bedingungen für 30 Minuten pausieren.
Europäische Beschäftigte sind von dieser Überwachungsstufe formal ausgenommen – die DSGVO verbietet sie. Doch Datenschützer schlagen Alarm: Das System erfasst auch die Kommunikation zwischen US-amerikanischen und europäischen Kollegen. Die Organisation NOYB hat Beschwerden bei elf europäischen Aufsichtsbehörden eingereicht. Die endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit dieser grenzüberschreitenden Datenerfassung liegt nun bei der irischen Datenschutzkommission.
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