Arbeitszeitgesetz, Bas

Arbeitszeitgesetz: Bas plant bis zu 10 Stunden täglich für Tarifbetriebe

20.06.2026 - 05:21:08 | boerse-global.de

Bundesarbeitsministerium plant flexiblere Arbeitszeiten nur für tarifgebundene Firmen. Union und Wirtschaft kritisieren den Entwurf scharf.

Arbeitszeitreform: Flexiblere Regeln nur für Tarifbetriebe
Arbeitszeitgesetz - Eine Uhr mit unscharfen Zeigern vor einem modernen Büro, das Flexibilität und Regelungen der Arbeitszeit symbolisiert. 20.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Pläne von Ministerin Bärbel Bas zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sehen eine Flexibilisierung vor – allerdings nur für tarifgebundene Betriebe. Das bringt Union und Wirtschaftsverbände auf die Palme.

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Tarifbindung als Bedingung für mehr Spielraum

Der grundsätzliche Acht-Stunden-Tag soll bestehen bleiben. Doch Tarifpartner bekämen künftig mehr Spielraum: Sie könnten von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umstellen. Maximal 48 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt sind erlaubt.

An einzelnen Tagen wäre dann Arbeit bis zu zehn Stunden möglich – bei entsprechendem Freizeitausgleich. Bei einer Sechs-Tage-Woche wären sogar 60 Stunden in einer Woche drin, solange das Jahresmittel stimmt. Das Ministerium will damit modernere Arbeitsformen ermöglichen, ohne den Arbeitnehmerschutz zu opfern.

Scharfe Kritik von Union und Wirtschaft

Das Problem: Nur etwa 50 Prozent der Beschäftigten arbeiten in tarifgebundenen Unternehmen. Die andere Hälfte würde von der Reform ausgeschlossen. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sieht den Koalitionsvertrag verletzt. Die Mittelstandsunion fordert die Flexibilisierung für alle.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger verlangt den kompletten Rückzug des Entwurfs. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Bundesverband mittelständische Wirtschaft nennen die Pläne praxisfern. Die Gewerkschaften hingegen verteidigen den Acht-Stunden-Tag als wichtige Schutzmaßnahme.

Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung

Ein weiterer Knackpunkt: Arbeitgeber sollen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit digital dokumentieren müssen. Das Ministerium begründet dies mit der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften und dem Kampf gegen unbezahlte Mehrarbeit.

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Koalitionsgipfel zur Schlichtung

Das Ministerium betont, es handle sich um eine frühe interne Arbeitsfassung ohne finale Abstimmung. Angesichts der heftigen Kritik zeichnet sich Klärungsbedarf auf höchster Ebene ab.

Für den 1. Juli ist ein Koalitionsgipfel geplant. Dort soll ein konsensfähiges Reformpaket geschnürt werden – das sowohl mehr Flexibilität als auch Arbeitnehmerschutz und Koalitionsvertrag unter einen Hut bringt. Ob das gelingt, dürfte spannend werden.

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