Arbeitszeitgesetz: Bas plant Acht-Stunden-Tag nur für Tarifbetriebe
21.06.2026 - 11:33:34 | boerse-global.de
Ein interner Gesetzentwurf aus ihrem Haus sieht vor, die starre tägliche Grenze durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen. Die Keule: Nur Unternehmen mit Tarifvertrag sollen davon profitieren.
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Flexibel nur mit Tarif
Der Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes ist klar strukturiert. Für Betriebe ohne Tarifbindung bleibt der Acht-Stunden-Tag bestehen. Tarifpartner hingegen dürften künftig eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden vereinbaren.
Die Folge: An einzelnen Tagen könnte deutlich länger gearbeitet werden – solange der Jahresschnitt stimmt. Etwa die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland wäre von der Neuregelung betroffen. Die andere Hälfte? Arbeitet weiter nach alter Regel.
Digitale Zeiterfassung wird Pflicht
Der 21-seitige Entwurf enthält eine weitere Überraschung: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit künftig elektronisch und taggleich dokumentieren. Vertrauensarbeitszeit soll zwar weiterhin möglich sein – doch die Wirtschaft tobt.
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Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) und Südwesttextil sprechen von einem neuen Bürokratiepaket. Auch Gesamtmetall warnt vor hohen Kosten und praktischen Problemen. Die versprochene Flexibilität? Aus ihrer Sicht ad absurdum geführt.
Politischer Zündstoff
Die Opposition wirft der SPD Wortbruch vor. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann und CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann erinnern an den Koalitionsvertrag: Der sah Flexibilisierung für alle Arbeitnehmer vor – nicht nur für tarifgebundene.
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fordert den Rückzug des Entwurfs. Der DGB verteidigt dagegen den Acht-Stunden-Tag als Schutzinstrument. Die Linkspartei sieht einen Angriff auf Arbeitnehmerrechte.
Das Arbeitsministerium wiegelt ab: Es handle sich um eine frühe interne Arbeitsfassung, noch nicht regierungsintern abgestimmt. Klarheit soll ein Reformgipfel am 1. Juli bringen. Dann beraten die Koalitionsspitzen über die finale Ausgestaltung.
