Arbeitszeitgesetz: Bas kündigt Reform zur 48-Stunden-Woche an
04.06.2026 - 07:31:02 | boerse-global.deBundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat für Juni 2026 einen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes angekündigt. Die geplante Reform soll langjährige Forderungen nach mehr Flexibilität und einer verpflichtenden elektronischen Zeiterfassung umsetzen. Kernstück ist die Abkehr vom starren Acht-Stunden-Tag hin zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit.
Das BAG hat bereits entschieden: Wer heute noch kein System zur Zeiterfassung nutzt, handelt rechtswidrig. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie die gesetzlichen Vorgaben schnell und rechtssicher in Ihrem Betrieb umsetzen. In 10 Minuten zur gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung
Von der täglichen zur wöchentlichen Arbeitszeit
Der Entwurf sieht vor, die bisherige tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden durch einen wöchentlichen Durchschnitt von 48 Stunden zu ersetzen. Die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden zwischen den Schichten soll erhalten bleiben. Allerdings könnten künftig unter bestimmten Bedingungen Schichten von bis zu twelve Stunden möglich sein. Frühestens 2027 soll die Neuregelung in Kraft treten.
Der Vorstoß kommt nicht von ungefähr. Bereits am 2. Juni 2026 startete ein Bündnis aus 14 Wirtschaftsverbänden – darunter DEHOGA, AUMA und der Deutsche Reiseverband (DRV) – die Kampagne „Wochenarbeitszeit jetzt!“. Besonders die Hotel- und Tourismusbranche pocht auf mehr Flexibilität. Einige Wirtschaftsforschungsinstitute drängen die Regierung, das Verfahren zu beschleunigen, um noch vor der Sommersaison 2026 Entlastung zu schaffen.
Reisezeit und mobiles Arbeiten
Ein zentraler Streitpunkt bleibt die Definition von Arbeitszeit für mobile Beschäftigte. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits am 9. September 2015 entschieden: Die Fahrt von der Wohnung zum ersten Kunden oder vom letzten Kunden nach Hause gilt als vergütungspflichtige Arbeitszeit – und zwar für alle Arbeitnehmer ohne festen Arbeitsplatz. Dieses bindende EU-Urteil betrifft Hunderttausende Beschäftigte und prägt weiterhin die deutsche Rechtsdebatte.
Parallel dazu sorgte der Bundesgerichtshof (BGH) am 3. Juni 2026 für Klarheit im Personenverkehr. In einem Urteil zur sogenannten Rückkehrpflicht bei Mietwagen bestätigte das Gericht: Diese Fahrzeuge müssen nach jeder Fahrt zum Hauptgeschäftssitz zurückkehren – anstatt auf neue Aufträge an anderen Standorten zu warten. Hintergrund war eine Klage des Kölner Taxiverbands gegen die SafeDriver Group, die Fahrten für Uber X anbietet. Der Dienstleister kritisierte die Regelung als wirtschaftlich und ökologisch unsinnig, da schätzungsweise 30 Prozent der Fahrten leer blieben. Der BGH sah darin jedoch keinen Verstoß gegen geltendes Recht oder das Grundgesetz.
Die rechtssichere Gestaltung von Arbeitszeiten, Pausen und Überstunden stellt viele Arbeitgeber vor große Herausforderungen. Sichern Sie sich diesen kostenlosen Leitfaden mit praktischen Checklisten, um Bußgelder zu vermeiden und rechtssicher zu handeln. Gratis-E-Book zu Arbeitszeiten und Überstunden herunterladen
Neue Urteile zu Urlaub und Transparenz
Auch in anderen Bereichen haben Gerichte 2026 klare Kante gezeigt. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen entschied am 2. März 2026: Interne Betriebsvereinbarungen, die zusammenhängenden Urlaub auf maximal zwei Wochen begrenzen, sind unwirksam. Arbeitgeber müssen längere Auszeiten gewähren, sofern nicht zwingende betriebliche Gründe dagegensprechen.
Und das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken urteilte im Frühjahr 2026: Arbeitgeber-Bewertungsportale müssen die Identität anonymer Kritiker offenlegen, wenn diese konkrete Vorwürfe zu Rechtsverstößen erheben – etwa zur Nichtzahlung des Mindestlohns. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil ein Unternehmen Lohnabrechnungen bis ins Jahr 2019 vorlegte, um die Vorwürfe zu widerlegen. Das Urteil unterstreicht die wachsende Bedeutung lückenloser digitaler Dokumentation in Arbeitsrechtsstreitigkeiten.
Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!
Für. Immer. Kostenlos.
