Arbeitszeitgesetz: 48-Stunden-Woche und Pflicht-Zeiterfassung
Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 20:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Während der Gesetzgeber mit einer Novelle des Arbeitszeitgesetzes mehr Flexibilität bei strengerer Dokumentation schafft, zeigen Großunternehmen wie Airbus und Swiss gegensätzliche Trends zwischen Präsenzpflicht und Arbeitszeitverkürzung.
Neue Regeln: 48-Stunden-Woche kommt
Die für 2026 geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes kippt den starren Acht-Stunden-Tag. Künftig gilt eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden – mit bis zu 12 Stunden täglich, sofern der Wochen-Durchschnitt stimmt. Die Ruhezeiten von elf Stunden und die Pausenvorgaben bleiben unangetastet.
Flankiert wird die Flexibilisierung durch eine strikte Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung. Unternehmen müssen Beginn, Ende, Dauer sowie Pausen und Überstunden minutengenau am selben Tag dokumentieren. Die Daten sind zwei Jahre aufzubewahren. Digitale Systeme sollen laut Experten flexible Modelle – etwa bei Hitze oder mobiler Arbeit – unterstützen.
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Airbus dreht Homeoffice zurück
Während der Gesetzgeber den Rahmen erweitert, verschärfen einzelne Firmen die Präsenzregeln. Der Flugzeugbauer Airbus plant für seine Standorte in Hamburg-Finkenwerder, Stade und Buxtehude ab September eine deutliche Reduzierung der Homeoffice-Zeiten. Beschäftigte sollen künftig an mindestens vier Tagen pro Woche vor Ort sein – das bisherige Kontingent von zwei Tagen schrumpft auf einen.
Der Betriebsrat übt scharfe Kritik. Vorsitzende Sophia Kielhorn warnt: Die Infrastruktur an den Standorten sei für eine solche Rückkehrwelle nicht ausgelegt – weder Bürokapazitäten noch Parkplätze reichten aus. Zudem erschwerten unattraktivere Bedingungen die Gewinnung von Nachwuchskräften. Eine rechtliche Prüfung der Pläne wurde angekündigt.
Swiss und öffentlicher Dienst: Kürzer arbeiten
Einen anderen Weg gehen die Fluggesellschaft Swiss und der öffentliche Dienst. Bei Swiss einigten sich Arbeitgeber und Bodenpersonal auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag ab Januar 2027. Die Wochenarbeitszeit sinkt von 42 auf 40 Stunden. Zudem werden ab 2028 die Zulagen für Schicht-, Samstags- und Feiertagsarbeit angehoben.
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Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) kommt 2026 ein erweitertes Wahlmodell. Beschäftigte können Teile ihrer erhöhten Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche freie Tage umwandeln. Anträge müssen bis zum 1. September für das Folgejahr gestellt werden. Während nicht genutzte Tage bei Bundesbediensteten ausgezahlt werden, verfallen sie bei kommunalen Arbeitgebern.
Ehrenamt und Schichtarbeit: Neue Modelle
Innovative Ansätze zeigen sich im Einzelhandel. Der Drogeriekonzern dm weitet die Dienstfreistellungen für ehrenamtliches Engagement in Blaulicht-Organisationen aus. Bei Großschadensereignissen erhalten Mitarbeiter künftig bis zu sechs bezahlte freie Tage für Einsätze.
Gleichzeitig rücken wissenschaftliche Erkenntnisse zur Produktivität in den Fokus. Studien belegen: Die Ausrichtung der Arbeitszeit am individuellen Chronotyp steigert die Leistungsfähigkeit. Da es in Deutschland keine gesetzliche Kernarbeitszeit gibt, setzen Betriebe zunehmend auf digitale Schichtbörsen für flexiblere Einsatzplanung.
Belgien zeigt, wie Flexibilität geht
International sorgt das belgische „Akkordeon“-Modell für Aufmerksamkeit. Die Regierung genehmigte eine Regelung, bei der die Arbeitszeit über zwölf Monate flexibel verteilt werden kann – vorausgesetzt, der Arbeitnehmer stimmt zu und ein monatliches Mindesteinkommen bleibt garantiert. Das Modell soll besonders saisonabhängigen Branchen wie Tourismus oder Gartenbau helfen.
In Deutschland werden derweil Verschärfungen bei der Lohnfortzahlung diskutiert. Ein Koalitionsbeschluss von Anfang Juli sieht vor, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Die Umsetzung ist jedoch an Bedingungen geknüpft – etwa eine verbesserte Termingarantie bei Fachärzten. Parallel prüft die Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs (Verdienstgrenze 2026: 603 Euro) zugunsten einer vollständigen Sozialversicherungspflicht zu streichen.
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