Arbeitszeitflexibilisierung, ZDH-Präsident

Arbeitszeitflexibilisierung: ZDH-Präsident drängt auf Beschluss noch 2026

Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 07:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Jörg Dittrich verlangt noch 2026 einen Bundestagsbeschluss und kritisiert die bisherigen Vorschläge zur Arbeitszeitgestaltung.
Eine leere, aufgeräumte Werkstatt mit hochwertigen Holzmaterialien und Werkzeugen in natürlichem Morgenlicht. Illustration mit AI erstellt.

Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Jörg Dittrich, drängt die Bundesregierung zur zügigen Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Arbeitszeitflexibilisierung. Gegenüber Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) forderte Dittrich eine zeitnahe Reform und warb dafür, den Unternehmen mehr Vertrauen entgegenzubringen. Die Betriebe sollten flexiblere Modelle in der Praxis schlicht ausprobieren können.

Druck auf den neuen Bundesarbeitsminister

Nach Einschätzung des ZDH-Präsidenten lässt die wirtschaftliche Lage dem neuen Arbeitsminister keine Schonfrist. Schweitzer, der das Amt von Bärbel Bas übernommen hat, müsse umgehend an die Arbeit gehen und konkrete Gesetzentwürfe für den Arbeitsmarkt sowie für die Rente vorlegen. Dittrich betonte, dass auch ein Amtswechsel nicht zu Verzögerungen führen dürfe, wenngleich er die Rentenreform als schwierig einstufte.

Zugleich warnte Dittrich davor, dass sich das Zeitfenster für notwendige Reformen bald schließen könne. Er forderte, die Flexibilisierung der Arbeitszeit noch in diesem Jahr im Bundestag zu verabschieden. Zur Begründung verwies der Verbandspräsident auf die schwierige Lage der Betriebe: Der Geschäftsklimaindex im Handwerk lag im ersten Halbjahr 2026 nahezu auf dem Niveau der Corona-Pandemie.

Wirtschaftswachstum müsse aus privaten Investitionen erwachsen und nicht aus Schulden, staatlichen Ausgaben oder Brückentagen entstehen. Zudem plädiert Dittrich für niedrigere Sozialbeiträge und kritisierte die bisherigen Entwürfe zur Arbeitszeit deutlich. Diese stünden nach seinen Worten keineswegs im Einklang mit den Vereinbarungen aus der Koalition.

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Koalitionspläne und rechtlicher Rahmen

Die Koalition aus SPD und Union hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag auf flexiblere Arbeitszeiten verständigt. Die Vereinbarung sieht vor, von der starren Tageshöchstarbeitszeit zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit überzugehen und damit den klassischen Achtstundentag zu ersetzen.

Kanzler Friedrich Merz (CDU) hob zuletzt Vorteile von Zwölfstundentagen hervor, wenn diese auf wenige Wochentage verteilt würden. Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), verwies in diesem Zusammenhang auf die Vorgaben der Europäischen Union, die eine Höchstgrenze von 48 Stunden pro Woche vorsehen.

Nach geltendem Recht sind regulär maximal acht Stunden pro Werktag zulässig. Eine Ausweitung auf zehn Stunden ist nur möglich, wenn über einen festgelegten Zeitraum ein Ausgleich erfolgt. Dabei gilt eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden.

Rein rechnerisch wären durch diese europarechtlich garantierte Ruhezeit bis zu 13 Stunden am Tag denkbar. In Ausnahmefeldern wie dem Rettungswesen, dem Gesundheitsbereich, bei Sicherheitsdiensten sowie in Kraftwerken, Raffinerien und der chemischen Industrie sind bereits heute bis zu zwölf Stunden täglich gestattet.

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Positionen zur Mitbestimmung und Tarifbindung

Gegen eine pauschale Deregulierung regt sich jedoch politischer Vorbehalt. Eine Arbeitsgruppe der SPD legte Anfang Oktober 2026 ein Positionspapier vor, das auf Selbstbestimmung statt bloßer Deregulierung setzt.

Demnach soll eine Wochenarbeitszeit nur für Branchen und Betriebe geöffnet werden, die über Tarifverträge verfügen. Arbeitszeitentscheidungen müssten dem Konzept zufolge einvernehmlich zwischen den Beteiligten getroffen werden, flankiert von mehr Mitbestimmungsrechten und einer verpflichtenden elektronischen Zeiterfassung.

Als Referenzmodell nennt die Arbeitsgruppe Vereinbarungen wie im UPM-Werk Leuna in Sachsen-Anhalt, wo mit dem Betriebsrat Schichten von zwölf Stunden an drei Tagen in der Woche geregelt wurden.

Die Beschränkung auf tarifgebundene Unternehmen stößt jedoch auf strukturelle Grenzen, da derzeit nur knapp die Hälfte aller Beschäftigten in Betrieben mit Tarifbindung arbeitet. Gleichzeitig ergab eine DGB-Befragung aus dem Jahr 2025, dass sich mehr als die Hälfte der Vollzeitbeschäftigten kürzere Arbeitszeiten wünscht, was die politische Debatte über längere Tagesschichten zusätzlich prägt.

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