Arbeitszeiterfassung: Falsche Eintragungen können zur Kündigung führen
Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 02:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Rechtsexperten warnen: Private Aktivitäten während der Arbeitszeit können teure Folgen haben. Besonders die Arbeitszeiterfassung wird zur Falle.
Gewerkschaft sieht wenig Probleme
Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) vertritt eine liberale Haltung. Kurze private Unterbrechungen im Homeoffice seien grundsätzlich der Privatsphäre zuzuordnen – solange die Arbeit darunter nicht leidet.
Ein deutscher Arbeitsrechtler geht sogar weiter: Sexuelle Aktivitäten könnten die Konzentration fördern. Die Ausschüttung von Dopamin und Oxytocin steigere potenziell die Leistungsfähigkeit. Bei gewahrter Erreichbarkeit und guten Arbeitsergebnissen sehe er keinen Pflichtverstoß.
Juristen widersprechen deutlich
Experten eines Fachportals für Personalwesen halten diese Einschätzung für rechtlich problematisch. Ihre Argumentation: Arbeitszeit gehört grundsätzlich dem Arbeitgeber. Ohne ausdrückliche Duldung des Unternehmens sind private Aktivitäten tabu.
Anders als Toilettengänge oder Essen zähle ein „Quickie“ nicht zu den geschützten privaten Verrichtungen während der Arbeitszeit.
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Die große Falle: Arbeitszeiterfassung
Besonders brisant wird es, wenn die Zeiterfassung während privater Unterbrechungen weiterläuft. Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich stellte klar: Unrichtige Zeitaufzeichnungen können ein Entlassungsgrund sein.
Wer private Aktivitäten als Arbeitszeit deklariert, riskiert den Job wegen Vertrauensunwürdigkeit. Das Argument mit den Glückshormonen? Arbeitsrechtlich irrelevant.
Strengere Regeln für alle
Die Debatte zeigt: Die Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung wird strenger. Arbeitgeber müssen Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit systematisch erfassen – das verlangen das Arbeitsschutzgesetz sowie Urteile des EuGH und des Bundesarbeitsgerichts.
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Der Rat der Experten: Private Unterbrechungen, die über das übliche Maß hinausgehen, konsequent als Pause kennzeichnen. Ohne explizite Erlaubnis des Arbeitgebers bleibt die private Nutzung der Arbeitszeit ein Risiko – bis hin zur fristlosen Kündigung.
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