Arbeitszeiterfassung, Beschäftigten

Arbeitszeiterfassung: 13% der Beschäftigten tricksen systematisch

02.07.2026 - 17:11:01 | boerse-global.de

Viele Betriebe nutzen noch Papier oder Excel zur Zeiterfassung, obwohl das BAG digitale Systeme fordert. Verstöße riskieren Bußgelder.

Arbeitszeiterfassung: Digitale Systeme für Unternehmen jetzt Pflicht
Arbeitszeiterfassung - Nahaufnahme eines modernen digitalen Zeiterfassungsterminals in einem Büro, eine Hand bedient den Bildschirm. 02.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Doch viele Betriebe setzen noch auf veraltete Methoden. Das könnte teuer werden.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) machte 2022 klar: Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit systematisch erfassen. Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz. Eine detaillierte gesetzliche Ausgestaltung fehlt zwar noch – handeln müssen Betriebe trotzdem.

Experten raten zu digitalen Systemen. Nur sie garantieren eine minutengenaue, revisionssichere Dokumentation. Besonders wichtig ist das für Langzeitkonten, etwa für Sabbaticals oder den flexiblen Ruhestand.

Jedes zweite KMU setzt auf Papier oder Excel

Der Digitalisierungsgrad im Mittelstand ist ernüchternd. Eine Befragung unter 300 HR-Entscheidern zeigt: Nur jedes zweite kleine oder mittlere Unternehmen nutzt rein digitale Lösungen. 34 Prozent kombinieren digitale mit manuellen Methoden – Excel-Listen, Papieraufzeichnungen oder E-Mails.

Ein Teil der Betriebe plant die Umstellung innerhalb der nächsten sechs Monate. Andere warten lieber auf die endgültige gesetzliche Regelung. Im Handwerk und auf Baustellen fordern Unternehmen zudem offline-fähige Systeme für die projektgenaue Zeiterfassung.

Überstunden: Wer zahlt, wenn nichts geregelt ist?

Überstunden sind nur vergütungspflichtig, wenn der Arbeitgeber sie anordnet oder zumindest duldet. Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen: Ansprüche müssen oft binnen drei Monaten geltend gemacht werden.

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Abgeltungsklauseln – „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" – sind nur wirksam, wenn eine konkrete Obergrenze definiert ist. Bei hohen Gehältern ab etwa 8.450 Euro brutto monatlich entfällt der Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung meist automatisch.

Der Bundesverband der Wirtschaftskanzleien fordert mehr Flexibilität: eine Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Stunden statt starrer Tagesgrenzen. Für leitende Angestellte ab 150.000 Euro Jahresgehalt sollen Ausnahmen gelten.

Krankschreibung: Neue Regeln ab dem ersten Tag?

Die Koalition plant eine Verschärfung der Regeln. Die Nachweispflicht könnte künftig ab dem ersten Krankheitstag gelten. Die telefonische Krankschreibung stünde dann vor dem Aus. Teilkrankschreibungen sollen eine stufenweise Rückkehr ermöglichen.

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Der Hintergrund: Die Fehlzeiten sind hoch. Laut DAK lag der Durchschnitt 2025 bei 19,5 Fehltagen.

Hinzu kommen europäische Vorgaben. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verlangt seit Anfang 2026 die Sammlung relevanter Entgeltdaten. Eine Novelle des deutschen Entgelttransparenzgesetzes wird für Anfang 2027 erwartet. Auch Daten ausgeschiedener Mitarbeiter müssen berücksichtigt werden.

Arbeitszeitbetrug: 13 Prozent der Beschäftigten tricksen

Die korrekte Zeiterfassung schützt auch vor wirtschaftlichen Schäden. Das Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (IFAA) hat die Problematik untersucht. Ergebnis: 13 Prozent der Beschäftigten erfassen ihre Zeiten regelmäßig falsch. Rund 75 Prozent geben an, während der Arbeitszeit privaten Erledigungen nachzugehen.

Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen sind enorm. Eine lückenlose Dokumentation schafft Transparenz und Fairness – und schützt Unternehmen vor bösen Überraschungen.

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