Arbeitszeit-Reform: Wöchentliche Höchstarbeitszeit statt täglich
19.06.2026 - 11:03:13 | boerse-global.de
Besonders das Arbeitsrecht ist gefragt.
Offene Stellen satt
Mitte Juni veröffentlichten mehrere Kanzleien detaillierte Anforderungsprofile. Die Hamburger Kanzlei ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU sucht für ihren Standort Hamburg Referendare in den Bereichen Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht. Voraussetzung im Gesellschaftsrecht: ein erstes Staatsexamen mit mindestens „vollbefriedigend“. Auch im Bereich vermögende Privatpersonen und Stiftungen/NPO besteht Bedarf.
Parallel dazu adressiert McDermott Will & Schulte in Düsseldorf gezielt Berufseinsteiger. Gesucht wird ein Associate für Arbeitsrecht – explizit ohne vorherige Berufserfahrung. Auch die Bundesagentur für Arbeit sucht Personal: Für ihre Rechtsbehelfsstelle in Dortmund werden Juristen zur Bearbeitung von Widersprüchen nach dem SGB III gesucht. Voraussetzung ist ein Hochschulabschluss, vorzugsweise in Rechtswissenschaften, oder eine entsprechende Ausbildung mit mehrjähriger Erfahrung.
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Reform treibt Beratungsbedarf
Der am 18. Juni vorgelegte Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums sorgt für Diskussionen. Das Vorhaben sieht eine Flexibilisierung der Arbeitszeit vor: Die Höchstarbeitszeit soll künftig wöchentlich statt täglich definiert werden. Die Neuregelung gilt jedoch nur für Unternehmen mit Tarifbindung. Zudem ist eine elektronische Arbeitszeiterfassung geplant.
Die Wirtschaft reagierte mit scharfer Kritik. Arbeitgeberverbände wie Gesamtmetall und Arbeitgeberpräsident Dulger lehnen die Einschränkung auf tarifgebundene Betriebe ab. Auch CDU-Generalsekretär Linnemann bezeichnete den Entwurf als ungeeignete Diskussionsgrundlage.
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Nachwuchs aus der Uni
Die Bedeutung des Fachbereichs zeigt sich auch in der akademischen Förderung. Am 12. Juni fand in Innsbruck das Bundesfinale des 7. Österreichischen Moot Courts im Arbeitsrecht statt. Studierende der Universität Innsbruck setzten sich als Sieger durch. Weitere Auszeichnungen gingen an die Universität Wien (bestes Plädoyer) und die Wirtschaftsuniversität Wien (bester Schriftsatz).
Sozialrecht vor Umbruch
Zusätzliche Dynamik entsteht durch Änderungen im Sozialrecht zum 1. Juli 2026. Das Bürgergeld wird in ein „Grundsicherungsgeld“ überführt. Damit einher gehen verschärfte Sanktionen bei Pflichtverstößen sowie Änderungen bei der Vermögensanrechnung. Bei der Rentenversicherung ist eine Erhöhung um 4,24 Prozent vorgesehen – der Rentenwert steigt auf 42,52 Euro.
Auch im öffentlichen Dienst tut sich was. Der Hamburger Senat legte Mitte Juni einen Entwurf zur Besoldungserhöhung für Beamte und Lehrkräfte vor. Geplant ist eine stufenweise Anhebung, beginnend mit 2,8 Prozent rückwirkend zum 1. April. Gewerkschaften kritisieren die Berechnungsgrundlagen – zahlreiche Klagen sind bereits anhängig.
Streit um Prämien vor Gericht
Neben Gesetzesänderungen prägen auch Gerichtsverfahren das Feld. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf befasst sich Ende Juni mit der Klage eines Profifußballers gegen seinen ehemaligen Verein. Es geht um ausstehende Punkteprämien. In der Vorinstanz war die Klage abgewiesen worden – ein Beispiel für die komplexe Auslegung von Prämienklauseln. Auch betriebsbedingte Kündigungen und die Sozialauswahl bleiben zentrale Beratungsthemen.
