Arbeitszeit-Reform, Achtstundentag

Arbeitszeit-Reform: 48-Stunden-Woche statt Achtstundentag geplant

Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 23:19 Uhr | Redaktion boerse-global.de

NGG und DGB kritisieren Pläne zur Lockerung des Achtstundentags scharf. Fehlende Kinderbetreuung und Gesundheitsrisiken stehen im Fokus.

Arbeitszeit-Debatte: Gewerkschaften warnen vor Flexibilisierung
Ein moderner Schreibtisch mit einer Uhr und einem Kalender als Symbol für die Debatte um Arbeitszeitregelungen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung plant eine Flexibilisierung der Arbeitszeit – doch die Gewerkschaften laufen Sturm. Am heutigen Donnerstag warnte die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) eindringlich vor den Plänen, den gesetzlichen Achtstundentag durch eine Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Stunden zu ersetzen. In Ausnahmefällen sollen sogar bis zu 73,5 Stunden pro Woche möglich sein.

Für Familien, Alleinerziehende und pflegende Angehörige wäre das eine massive Belastung, so die NGG. Besonders problematisch: Die Kinderbetreuung in vielen Regionen ist lückenhaft. In Düsseldorf liegt die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren bei lediglich 40 Prozent – der tatsächliche Bedarf aber bei 51 Prozent. Ähnlich sieht es in Niedersachsen und Thüringen aus: Im Landkreis Uelzen stehen Plätze für 35 Prozent der Kleinkinder zur Verfügung, benötigt werden 53 Prozent. Im Landkreis Gotha deckt das Angebot von 54 Prozent den Bedarf von 64 Prozent nicht ab.

Längere Arbeitstage von zehn bis zwölf Stunden seien ohne eine entsprechende Infrastruktur schlicht nicht leistbar, betonte die Gewerkschaft.

Gesundheitsrisiken und mangelnde Tarifbindung

Doch nicht nur sozial, auch gesundheitlich schlagen längere Schichten zu Buche. Nach Angaben der NGG steigt das Unfallrisiko nach zwölf Stunden Arbeit auf das Doppelte eines regulären Achtstundentags. Statt einer Ausweitung der Arbeitszeiten forderte die Gewerkschaft bessere Arbeitsbedingungen und mehr Kita-Plätze.

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Parallel dazu kritisierte DGB-Chefin Yasmin Fahimi am Mittwoch den Nationalen Aktionsplan zur Tarifbindung. Der Plan sei zu wenig ambitioniert, um die von der EU geforderte Quote zu erreichen. Aktuell liegt die Tarifbindung in Deutschland bei 49 Prozent – die EU-Richtlinie verlangt Maßnahmen für alle Mitgliedstaaten, deren Quote unter 80 Prozent liegt.

Der DGB lehnt eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes ab und warnt vor einem „Dammbruch“ durch die Erhöhung der Wochenarbeitszeit für Beamte. In Hamburg und Brandenburg wurde die Arbeitszeit für Staatsbedienstete bereits auf 41 Stunden angehoben – Bremen hatte diesen Schritt schon früher vollzogen.

Bäcker wollen sonntags länger backen

Während die Gewerkschaften auf die Bremse treten, drängt das Handwerk auf mehr Flexibilität. Handwerkspräsident Jörg Dittrich forderte heute erneut die Abschaffung des sogenannten Sonntagsbackverbots. Bisher erlaubt das Arbeitszeitgesetz an Sonn- und Feiertagen lediglich eine Backzeit von drei Stunden.

Die Koalition plant eine Änderung zum 1. Januar 2027: Dann sollen bis zu fünf Stunden Backzeit sowie drei Stunden für die Auslieferung möglich sein. Ein konkreter Gesetzentwurf steht allerdings noch aus. Dittrich betonte, dass das Handwerk keine generelle Abschaffung des Achtstundentags anstrebe, aber mehr Flexibilität brauche – schließlich dürften Tankstellen sonntags ohne derartige Einschränkungen backen.

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Industrie unter Druck

Auch in der Industrie wächst der Druck auf die bestehenden Arbeitszeitmodelle. In der Automobilbranche forderten Unternehmen wie Mercedes zuletzt eine Rückkehr zur 40-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich. Hintergrund: Die deutsche Industrieproduktion liegt rund 15 Prozent unter dem Niveau von 2018. Allein in der Automobilindustrie wurden 2025 etwa 50.000 Arbeitsplätze abgebaut.

Wirtschaftsvertreter wie der Chef des Unternehmens Aumovio bezeichnen längere Arbeitszeiten als notwendige Reaktion auf die Krise. Die IG Metall lehnt solche Forderungen strikt ab. Die Auseinandersetzung zeigt den tiefen Riss zwischen wirtschaftlicher Flexibilität und dem Schutz etablierter Arbeitnehmerrechte.

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