Arbeitszeit-Reform, Tarifbetriebe

Arbeitszeit-Reform: 48-Stunden-Woche für Tarifbetriebe geplant

25.06.2026 - 15:21:31 | boerse-global.de

Bas-Entwurf ersetzt tägliche durch wöchentliche Höchstarbeitszeit. Tarifbindung als Voraussetzung sorgt für Kritik aus Wirtschaft und Opposition.

Arbeitszeitreform: Neue Regeln für flexible Wochenarbeitszeit
Arbeitszeit-Reform - Menschen arbeiten in einem modernen Büro, einige an Laptops, andere diskutieren. Eine digitale Uhr zeigt flexible Arbeitszeiten an. 25.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der das Arbeitszeitgesetz grundlegend umkrempeln soll. Kern der Reform: Die tägliche Höchstarbeitszeit wird durch eine wöchentliche Betrachtung ersetzt.

Die Neuregelung soll Wirtschaft und Beschäftigten mehr Flexibilität bringen. Allerdings knüpft die Koalition die Lockerungen an die Existenz von Tarifverträgen – ein Punkt, der sowohl in der Wirtschaft als auch bei der Opposition für heftige Kritik sorgt.

Flexibilisierung der Höchstarbeitszeit

Der Entwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sieht eine sogenannte Tariföffnungsklausel vor. Tarifvertragsparteien können künftig vereinbaren, die Arbeitszeitbegrenzung nicht mehr auf den Tag, sondern auf die gesamte Woche zu beziehen. Die geplante wöchentliche Obergrenze liegt bei 48 Stunden.

Die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden könnte entfallen – vorausgesetzt, der Tarifvertrag enthält entsprechende Schutzregeln für Beschäftigte.

Kritik kommt vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und vom dbb beamtenbund und tarifunion. dbb-Tarifchef Andreas Hemsing bezeichnete das Vorhaben als „Versuchsballon“, der den bewährten Acht-Stunden-Tag gefährde. Die Arbeitnehmervertreter befürchten Arbeitstage von bis zu 13 Stunden.

Die Skepsis in der Belegschaft ist groß: Rund 75 Prozent der Beschäftigten präferieren einen maximal achtstündigen Arbeitstag. 98 Prozent lehnen eine Ausdehnung auf mehr als zehn Stunden ab, wie DGB-Umfragen zeigen.

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Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht

Parallel zur Flexibilisierung verschärft der Entwurf die Dokumentationspflichten. Betriebe müssen künftig Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit noch am selben Tag digital erfassen. Die Regelung soll Transparenz schaffen und sicherstellen, dass Höchstgrenzen und Ruhezeiten eingehalten werden.

Wirtschaftlicher Bedarf trifft auf Tarifbindung

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) untermauert den Wunsch vieler Unternehmen nach flexibleren Modellen. 32,6 Prozent der Betriebe gaben im ersten Quartal 2026 an, Arbeitstage von mehr als zehn Stunden zu benötigen. Bei Großbetrieben liegt der Wert mit 45 Prozent deutlich höher als bei Kleinstbetrieben (28 Prozent). Besonders stark ist die Nachfrage in der Landwirtschaft, der öffentlichen Verwaltung und im Produzierenden Gewerbe.

Der Haken: Die Flexibilisierung ist an die Tarifbindung gekoppelt. Laut IAB sind nur 9 Prozent der Betriebe sowohl tarifgebunden als auch auf Arbeitstage über zehn Stunden angewiesen. Die gesamtwirtschaftliche Tarifbindung liegt bei 48,7 Prozent der Beschäftigten. Branchen wie das Gastgewerbe, das 2025 einen realen Umsatzrückgang von 4,9 Prozent verzeichnete, kommen auf lediglich 23 Prozent.

Jana Schimke, Hauptgeschäftsführerin des Branchenverbandes DEHOGA, kritisierte den Entwurf als unzureichend für den Mittelstand. Die Union, vertreten durch Carsten Linnemann, fordert eine Flexibilisierung für alle Betriebe – unabhängig von der Tarifbindung. IAB-Forscher Enzo Weber schlug als Kompromiss eine allgemeine 10-Stunden-Vereinbarung vor, während Tarifparteien weiterhin Vorrang bei spezifischen Ausgestaltungen hätten.

Überstunden und Steuerfreiheit

Die Debatte spielt vor dem Hintergrund einer hohen Überstundenbelastung. 2024 leisteten Beschäftigte in Deutschland insgesamt 1,2 Milliarden Überstunden, davon 638 Millionen unbezahlt. Pro Kopf waren das durchschnittlich 28,2 Überstunden.

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Der Koalitionsvertrag der Merz-Regierung sieht eine Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge vor. Laut Entwurf zum Arbeitsmarktstärkungsgesetz vom September 2025 sollen Zuschläge für Mehrarbeit über die tarifliche Vollzeit (mindestens 34 Stunden) oder 40 Wochenstunden hinaus steuerfrei gestellt werden – bis zu einer Grenze von 25 Prozent des Grundlohns. Geplant war ein Start zum 1. Januar 2026, bisher ist die Regelung nicht in Kraft getreten.

Kritiker wie die Gewerkschaft ver.di weisen darauf hin, dass nur 1,4 Prozent der Beschäftigten regelmäßig von steuerpflichtigen Zuschlägen profitieren würden. Teilzeitbeschäftigte, die 30 Prozent der Erwerbstätigen ausmachen, gingen leer aus.

Neue Impulse für Urlaub und Arbeitsschutz

Parallel zur Arbeitszeitreform werden weitere Anpassungen diskutiert. Die SPD-Vorsitzenden Lars Klingbeil und Bärbel Bas fordern eine Anhebung des gesetzlichen Mindesturlaubs von 20 auf 21 Tage für Vollzeitbeschäftigte. Rund 4 Millionen Menschen würden davon profitieren.

Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) bringt angesichts steigender Temperaturen neue Arbeitsschutzmaßnahmen ins Gespräch. Angesichts von Prognosen mit Hitzewerten über 40 Grad in Deutschland fordert der Verband gesetzliche „Hydration Breaks“ und das Recht auf Hitzepausen ohne Lohnabzug. Hintergrund: Das Gesundheitsrisiko am Arbeitsplatz steigt bei Temperaturen über 30 Grad um bis zu 7 Prozent, bei über 38 Grad um bis zu 15 Prozent.

Der Referentenentwurf zur Arbeitszeitreform befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Mit weiteren Änderungen im parlamentarischen Verfahren ist zu rechnen.

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