Arbeitszeit-Reform, Acht-Stunden-Standard

Arbeitszeit-Reform: 13-Stunden-Tage statt Acht-Stunden-Standard

28.05.2026 - 12:30:35 | boerse-global.de

Die Regierungskoalition will tägliche Höchstgrenzen durch flexible Wochenlimits ersetzen. Gewerkschaften protestieren gegen längere Schichten.

Arbeitszeit-Reform: 13-Stunden-Tage statt Acht-Stunden-Standard - Foto: über boerse-global.de
Arbeitszeit-Reform: 13-Stunden-Tage statt Acht-Stunden-Standard - Foto: über boerse-global.de

Die Koalition plant eine grundlegende Reform des Arbeitszeitgesetzes – mit weitreichenden Folgen für Millionen Beschäftigte.

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag über die mögliche Abschaffung des traditionellen Acht-Stunden-Tages debattiert. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD unter Kanzler Friedrich Merz will das Arbeitszeitgesetz modernisieren. Statt täglicher Höchstgrenzen sollen künftig wöchentliche und jährliche Arbeitszeitlimits im Mittelpunkt stehen.

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Konkret sieht der Plan vor: Die 48-Stunden-Woche bleibt als Jahresdurchschnitt erhalten. Die tägliche Höchstarbeitszeit könnte jedoch auf bis zu 13 Stunden steigen – vorausgesetzt, eine Mindestruhezeit von elf Stunden wird eingehalten. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) kündigte an, dass ein formeller Gesetzesentwurf im Juni 2026 vorgelegt werden soll.

Flexibilisierung oder Rückschritt?

Das Kernstück der Regierungsinitiative: starre tägliche Arbeitszeitgrenzen durch flexible wöchentliche Rahmenbedingungen ersetzen. Der Acht-Stunden-Tag ist seit 1918 gesetzlicher Standard. Die Regierung argumentiert, dass die Anpassung an moderne wirtschaftliche Anforderungen notwendig sei.

Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), unterstützte die Reform Mitte Mai 2026. Die Änderungen zielten vor allem auf Büro- und Dienstleistungssektoren ab, nicht auf Industriearbeiter. Mehr Flexibilität nütze sowohl der Wirtschaft als auch den Angestellten in modernen Arbeitsumgebungen, so Hüther.

Innerhalb der CDU gibt es weitergehende Vorschläge. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert die Abschaffung des allgemeinen Rechts auf Teilzeitarbeit. Solche Modelle sollten nur noch aus bestimmten Gründen gewährt werden – etwa für Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen. CDU-Fraktionschef Jens Spahn betont zudem die Notwendigkeit schneller Reformen zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums.

Gewerkschaften und Experten schlagen Alarm

Die geplanten Änderungen stoßen auf massiven Widerstand von Arbeitnehmervertretern und Opposition. DGB-Chefin Yasmin Fahimi warnte, die Reform bedeute eine Rückkehr zu Arbeitsbedingungen, wie es sie seit 1918 nicht mehr gegeben habe. Auch Frank Werneke von der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di und Vertreter der IG Metall meldeten sich zu Wort. Die IG Metall warnt konkret vor den physischen und psychischen Belastungen durch 13-Stunden-Schichten.

Gesundheitsexperten des Hugo-Sinzheimer-Instituts haben ebenfalls vor Gesundheitsrisiken durch längere tägliche Arbeitszeiten gewarnt. Die Grünen und die Linke haben im Bundestag Gegenanträge eingebracht, um die Aushöhlung bestehender Arbeitnehmerrechte zu verhindern.

Die öffentliche Meinung ist gespalten. Laut einer aktuellen Umfrage lehnt eine Mehrheit der Ostdeutschen sowie Gewerkschaftsmitglieder und Anhänger der Linken die Flexibilisierung der Arbeitszeit ab.

Rekord bei Teilzeitbeschäftigung

Die Update-Debatte kommt zu einem Zeitpunkt, an dem sich die Beschäftigungsstruktur in Deutschland deutlich verändert. 2025 erreichte die Teilzeitquote mit 31,9 Prozent einen Rekordwert. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zählte 16,88 Millionen Teilzeitbeschäftigte – ein Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten sank dagegen leicht auf 25,43 Millionen.

Auch die Überstundenentwicklung gibt Aufschluss über die Arbeitsrealität:
* 2024 leisteten Arbeitnehmer rund 1,189 Milliarden Überstunden, davon 637,5 Millionen (53,6 Prozent) unbezahlt.
* Im ersten Quartal 2025 wurden 274,3 Millionen Überstunden erfasst, 54,5 Prozent davon ohne Vergütung.

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Ende Mai 2026 kritisierte CDU-Politikerin Gitta Connemann das bestehende Steuersystem. Besserverdiener würden faktisch bestraft, wenn sie mehr arbeiteten. Sie plädierte für steuerliche Anreize für Mehrarbeit.

Kommt die verpflichtende Arbeitszeiterfassung?

Parallel zur Arbeitszeitdebatte bleibt die Einführung der verpflichtenden Arbeitszeiterfassung ein Thema. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom September 2022, das die Zeiterfassung bereits zur Pflicht erklärt hatte, wird für 2026 ein neues Gesetz erwartet. Es soll die digitale und elektronische Umsetzung dieser Aufzeichnungspflicht regeln. Vorgesehen sind Ausnahmen für Kleinunternehmen und Führungskräfte.

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