Arbeitszeit, EuGH-Urteil

Arbeitszeit: EuGH-Urteil macht Sammelfahrten zur Bezahlzeit

Veröffentlicht am: 18.07.2026 um 06:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

EuGH-Urteil wertet Sammelfahrten als Arbeitszeit. Koalition plant Wechsel zur Wochenhöchstarbeitszeit und elektronische Erfassung.

Arbeitszeit-Reform 2026: Neue Urteile und Gesetzespläne
Eine Nahaufnahme einer modernen Wanduhr mit unscharfen Zeigern, überlagert von einem stilisierten richterlichen Hammer oder einer Waage. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ein Urteil vom Oktober 2025 (Az. C-110/24) stellt klar: Sammelfahrten von einem Betriebssitz zu wechselnden Einsatzorten und zurück sind vollwertige Arbeitszeit. Das betrifft vor allem Branchen ohne festen Arbeitsort – Handwerk, Bau oder Reinigung.

Bereits 2018 hatte der EuGH entschieden: Bereitschaftsdienst mit sehr kurzer Reaktionszeit – im konkreten Fall acht Minuten – gilt als Arbeitszeit. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte zudem Mitte 2016: Für solche Bereitschaftszeiten besteht Anspruch auf den Mindestlohn. Der liegt seit 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde.

Die Konsequenz für Arbeitgeber: Werden tägliche Fahrtzeiten als Arbeitszeit anerkannt, können Nachzahlungsansprüche entstehen. Nämlich dann, wenn der effektive Stundenlohn durch unbezahlte Wegezeiten unter die Mindestlohngrenze fällt.

Koalition plant große Arbeitszeitreform

Bundeskanzler Merz stellte für den Herbst 2026 einen Gesetzentwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes in Aussicht. Arbeitsministerin Bas erarbeitet ihn. Kern der Neuregelung: der Wechsel von einer täglichen zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Damit setzt Deutschland die EU-Richtlinie um, die maximal 48 Stunden pro Woche vorsieht.

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Die Pläne sind umstritten. Wirtschaftsverbände wie der Dehoga fordern mehr Flexibilität. Gewerkschaften warnen vor einer Ausweitung der täglichen Arbeitsbelastung. Ein erster Entwurf aus dem Juni 2026 war bereits auf breite Kritik gestoßen.

Flankiert wird die Reform von der Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung. Das BAG hatte diese im September 2022 grundsätzlich festgeschrieben. Ein Referentenentwurf sieht nun die verpflichtende elektronische Erfassung vor. Für kleinere Unternehmen sind Übergangsfristen von zwei bis fünf Jahren im Gespräch.

Ende für Online-Krankschreibungen?

Auch beim Gesundheitsmanagement stehen Veränderungen an. Gesundheitsministerin Warken plant ein Verbot von Krankschreibungen ohne persönlichen Arztkontakt. Das wäre das Aus für reine Online-Fragebogen-Anbieter. Zudem sieht ein Koalitionsbeschluss die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag vor.

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Langfristig kommt eine Neuerung: Ab 1. Januar 2028 wird die Teilkrankschreibung eingeführt. Das Gesetz dazu wurde im Juli 2026 verabschiedet. Arbeitnehmer können dann zu 25, 50 oder 75 Prozent arbeitsunfähig geschrieben werden. Die Folge: anteilige Fortzahlung von Entgelt und Krankengeld.

EU rügt Deutschland bei Entgelttransparenz

Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Sie endete am 7. Juni 2026. Die EU-Kommission forderte Deutschland bereits auf, nachzubessern. Die Richtlinie soll Auskunftsrechte über Gehaltsspannen stärken und die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern verringern.

Schweizer Modell für Uber-Fahrer

Neue Wege bei der rechtlichen Einstufung von Dienstleistungsverhältnissen zeigt die Schweiz. Der Kanton Genf erlaubte Mitte Juli 2026 einem Partnerunternehmen von Uber, Fahrer nach dem Personalverleihgesetz zu beschäftigen. Die Fahrer erhalten erstmals einen festen Lohn statt einer rein fahrtenabhängigen Vergütung.

Das Modell setzt eine Entscheidung des Bundesgerichts aus dem Jahr 2025 um. Der Fahrdienstleister muss vollständige Arbeitgeberpflichten übernehmen – inklusive Sozialversicherungsbeiträge.

Bereitschaftsdienst und Notaufnahmen gleichauf

Eine Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung zeigt: Der ärztliche Bereitschaftsdienst und die Notaufnahmen versorgen mittlerweile fast identische Fallzahlen. 2024 wurden jeweils rund 6,5 Millionen Patienten behandelt. Während die Inanspruchnahme des Bereitschaftsdienstes seit 2015 leicht rückläufig war, verzeichneten die Notaufnahmen einen Zuwachs.

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