Arbeitszeit: BDA-Chef fordert Abkehr vom Acht-Stunden-Tag
07.06.2026 - 15:11:40 | boerse-global.de
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Regelung im März 2019 bestätigt (Az. 9 AZR 315/17). Wer sich in einem vollständigen unbezahlten Sonderurlaub befindet, hat für diese Zeit keinen Anspruch auf Erholungsurlaub. Das Gericht änderte damit seine frühere Rechtsprechung.
Die Begründung: Ohne Arbeitspflicht entsteht kein Erholungsbedürfnis im Sinne des Gesetzes. Für Arbeitgeber bedeutet das: Während Sabbaticals müssen sie keine zusätzlichen Urlaubstage gewähren.
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Sechste Urlaubswoche als Lockmittel
Der gesetzliche Mindesturlaub reicht vielen Fachkräften nicht. Unternehmen reagieren – und locken mit Extra-Urlaubstagen. Aktuelle Stellenausschreibungen für zahnärztliche Assistenzen in Wien zeigen, wie das aussieht: Ab dem ersten Jahr gibt es zwei zusätzliche Urlaubstage, ab dem vierten Jahr winkt die volle sechste Urlaubswoche.
Solche Modelle gehen bewusst über die kollektivvertraglichen Standards hinaus. Ein klares Signal: Im Kampf um Talente wird Urlaub zum entscheidenden Benefit.
Bildungsurlaub: Fünf Tage für die Weiterbildung
Neben dem klassischen Erholungsurlaub gibt es spezifische Ansprüche auf Bildungsurlaub. In Hessen können Beschäftigte bis zu fünf Tage pro Jahr für zertifizierte Weiterbildungen nutzen. Die Volkshochschule Wetterau bietet dafür 2026 ein breites Spektrum – von KI-Kursen ab Mitte Juli bis zu Rhetorik-Seminaren im Oktober.
Doch es geht nicht nur um Zeit. Die Plabis Unternehmensgruppe setzt im Juni 2026 verstärkt auf Erholungsbeihilfen. Diese finanzielle Unterstützung soll Wertschätzung zeigen und die Erholung materiell fördern.
Der Kampf um den Acht-Stunden-Tag
Die Urlaubsdebatte ist Teil einer größeren Diskussion: dem Arbeitszeitgesetz. Arbeitgeberpräsident Steffen Kampeter (BDA) fordert Anfang Juni 2026 eine Abkehr vom starren Acht-Stunden-Tag. Die Wettbewerbsfähigkeit im KI-Zeitalter stehe auf dem Spiel.
Sozialverbände schlagen Alarm. Michaela Engelmeier vom Sozialverband Deutschland warnt: „Der Acht-Stunden-Tag ist ein wesentliches Schutzgesetz.“ Eine Flexibilisierung hin zur Wochenarbeitszeit, wie im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehen, könnte zu ständiger Verfügbarkeit führen. Ein 13-Stunden-Tag passe nicht zur Lebensrealität der Menschen.
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WM 2026: Freie Tage? Nicht ohne Absprache
Die Fußball-Weltmeisterschaft beginnt am 11. Juni 2026. Viele Fans fragen sich: Kann ich mir freinehmen? Die Arbeiterkammer ist klar: Urlaub bleibt Vereinbarungssache. Ein einseitiger Anspruch auf freie Tage während des Turniers besteht nicht.
Auch das Verfolgen von Spielen während der Arbeitszeit braucht die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers – es sei denn, die Tätigkeit findet ohnehin am Bildschirm statt.
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