Arbeitszeit, Elektronische

Arbeitszeit 2026: Elektronische Erfassung und flexibler Acht-Stunden-Tag

21.06.2026 - 08:31:33 | boerse-global.de

Elektronische AU ist Standard, Arbeitszeiterfassung wird Pflicht. Der Krankenstand erreicht mit 19,5 Fehltagen einen neuen Höchstwert.

Arbeitswelt 2026: Neue Pflichten bei Krankschreibung und Arbeitszeit
Arbeitszeit - Eine Hand hält ein Smartphone mit einer digitalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, im Hintergrund ein unscharfes Büro. 21.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Von der elektronischen Krankschreibung bis zur geplanten Reform des Arbeitszeitgesetzes – für Arbeitgeber und Angestellte ergeben sich neue Pflichten und Spielräume. Ein Überblick über die wichtigsten Entwicklungen im Sommer 2026.

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Die eAU ist Standard – aber nicht für alle

Seit Januar 2023 läuft die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) im Regelbetrieb. Ärzte übermitteln die Daten digital an die Krankenkassen, Arbeitgeber rufen sie dort ab. Für die meisten Beschäftigten entfällt damit der lästige Gang mit dem gelben Schein ins Büro.

Die Pflicht zur Krankmeldung bleibt aber bestehen. Und es gibt Ausnahmen: Wer Bürgergeld bezieht, privat versichert ist oder wegen eines kranken Kindes zu Hause bleibt, muss weiterhin Papier einreichen. Seit Januar 2024 gilt die eAU zudem für Arbeitslose – die Kassen leiten die Daten direkt an die Bundesagentur für Arbeit weiter.

Krankenstand auf Rekordniveau: 19,5 Fehltage pro Jahr

Die Deutschen sind krank – und zwar häufiger als in vielen Vorjahren. Eine Analyse der DAK-Gesundheit für 2025 zeigt: Versicherte Beschäftigte fehlten im Schnitt an 19,5 Kalendertagen. Der Krankenstand lag stabil bei 5,4 Prozent.

Hauptursache: Atemwegserkrankungen. Doch psychische Erkrankungen legen deutlich zu – um 6,9 Prozent. Sie sind inzwischen die zweithäufigste Diagnose. Besonders betroffen ist das Gesundheitswesen: 22,5 Fehltage und ein Krankenstand von 6,2 Prozent sprechen eine deutliche Sprache.

DAK-Chef Andreas Storm fordert deshalb einen Krankenstands-Gipfel im Kanzleramt. Seine Idee: Teilkrankschreibungen einführen. Bundeskanzler Friedrich Merz stellt hingegen die telefonische Krankschreibung infrage. Die Gewerkschaften warnen vor zusätzlichem Druck auf die Beschäftigten.

Arbeitszeit: Das Ende der Vertrauensarbeitszeit?

Im Juni 2026 legte Arbeitsministerin Bärbel Bas einen Referentenentwurf vor, der weitreichende Änderungen bringt. Kernpunkt: Der starre Acht-Stunden-Tag soll fallen – aber nur auf Basis von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.

Gleichzeitig plant das Ministerium die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Die Erfassung muss künftig am selben Tag erfolgen. Das dürfte das Aus für klassische Vertrauensarbeitszeit-Modelle bedeuten.

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Die Reaktionen sind gespalten. Yasmin Fahimi, Vorsitzende des Gewerkschaftsbundes, warnt vor gesundheitlichen Risiken durch längere Arbeitszeiten. Arbeitgeberverbände wie Gesamtmetall bezeichnen die Pläne als rückschrittlich. Auch die Union lehnt den Entwurf ab. Das Gesetz soll noch 2026 in Kraft treten.

Parallel dazu ändert sich die soziale Sicherung: Ab dem 1. Juli 2026 ersetzt das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld. Für Bezieher gelten weiterhin strenge Meldepflichten bei Krankheit. Bei Pflichtverletzungen drohen Sanktionen von 10 bis 30 Prozent der Regelleistung.

Krankengeld 2026: Höchstsatz und steuerliche Fallstricke

Wer länger krank ist, bekommt Krankengeld. Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 135,63 Euro pro Kalendertag. Das Geld ist steuerfrei – unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Wer im Jahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen erhält, muss eine Steuererklärung abgeben.

Ein Urteil des Sozialgerichts Darmstadt (Az. S 8 AL 348/21) schließt zudem eine wichtige Lücke: Krankenkassen müssen Krankengeld nachzahlen, wenn zwischen zwei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit unterschiedlichen Diagnosen nur ein Wochenende liegt. Voraussetzung: Eine frühere ärztliche Feststellung war objektiv nicht möglich.

Sozialverbände weisen außerdem darauf hin: Versicherte müssen nicht aktiv auf Reha-Kliniken einwirken, um Termine vorzuziehen – selbst wenn die Krankenkasse mit Leistungseinstellung droht.

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