Arbeitsunfälle, Führungskräfte

Arbeitsunfälle: Führungskräfte weltweit zu bis zu 12 Jahren Haft verurteilt

Veröffentlicht am: 17.07.2026 um 09:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Gericht verurteilt Ex-CEO von Autostrade wegen Brückeneinsturzes. Internationale Fälle zeigen Trend zu persönlicher Haftung von Führungskräften.

Genua-Urteil: Ex-Autobahnchef muss zwölf Jahre in Haft
Ein verschwommener Arbeiter im Vordergrund, ein scharfer Hammer oder ein Rechtsdokument im Hintergrund, symbolisiert Rechenschaftspflicht bei Arbeitsunfällen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Fall zeigt: Die juristische Aufarbeitung von Arbeitsunfällen rückt die persönliche Verantwortung von Führungskräften immer stärker in den Fokus.

Internationale Urteile: Bis zu zwölf Jahre Haft

Das Urteil gegen Giovanni Castellucci ist wegweisend. Der ehemalige CEO von Autostrade per l'Italia muss wegen des Brückeneinsturzes in Genua 2018 ins Gefängnis. 43 Menschen starben, als die Ponte-Morandi-Brücke einstürzte. Castellucci soll bereits seit 2009 von den Mängeln gewusst haben. Weitere Führungskräfte erhielten Haftstrafen zwischen 5,5 und 11 Jahren. 25 der 57 Angeklagten wurden freigesprochen, andere Verfahren waren verjährt.

Auch in Singapur gibt es neue Entwicklungen. Die Behörden klagten eine Reinigungsfirma und deren Manager Lim Beng Hock an. Zwei Arbeiter starben im Mai 2024 in einem Wasserwerk an Schwefelwasserstoffgas. Dem Manager werfen die Ermittler zwölf Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften vor. Das Versorgungsunternehmen PUB musste bereits zuvor eine Geldbuße zahlen.

In Südkorea starb am 15. Juli ein Arbeiter. 37 Tage zuvor war er in ein Förderband eingeklemmt worden. Die Polizei ermittelt nun wegen fahrlässiger Tötung gegen die Sicherheitsmanager.

Schwere Unfälle in Deutschland

Auch hierzulande beschäftigen aktuelle Fälle die Ermittler. Am 14. Juli verlor ein 26-jähriger Arbeiter in Simbach am Inn seinen linken Unterarm. Ein Stahlseil war aus der Führung gesprungen. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Besonders drastisch ist ein Fall aus Hamburg. Anfang Juni starb ein 27-jähriger Bauarbeiter bei Abrissarbeiten in Wilhelmsburg. Statt den Unfall zu melden, legten Unbekannte die Leiche in einem Waldstück ab. Die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Tötung und prüft den Verdacht auf Schwarzarbeit.

Die Schweiz sorgt derweil für eine Neuprüfung. Das Bundesgericht ordnete an, einen Dachdecker-Unfall aus dem Jahr 2020 neu zu bewerten. Der Mann war acht Meter in die Tiefe gestürzt. Nun muss geklärt werden, ob die Verletzung von Bauvorschriften als vorsätzlich gilt.

Wer haftet wann?

Das deutsche Recht schützt Arbeitgeber weitgehend vor direkten Haftungsklagen. Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch schließt die persönliche Haftung aus, wenn die gesetzliche Unfallversicherung greift. Ausnahmen gibt es bei Vorsatz und bei Unfällen auf dem Arbeitsweg.

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Um die persönliche Haftung zu vermeiden, müssen Verantwortliche ihre gesetzlichen Pflichten genau kennen und dokumentieren. Diese kostenlosen Vorlagen und Checklisten helfen Arbeitgebern und Sicherheitsfachkräften dabei, rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen, die vor Behörden standhalten. Gefährdungsbeurteilung: Jetzt rechtssichere Vorlagen kostenlos sichern

Doch Vorsicht: Wer seine Schutzpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz verletzt, kann trotzdem haften. Besonders bei psychischen Belastungen ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht. Arbeitnehmer wiederum müssen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz mit Konsequenzen rechnen.

Die Politik setzt auf Prävention. „Wir müssen vor allem kleine und mittlere Unternehmen besser erreichen", sagte Bärbel Bas vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits im Mai 2025. Neue Technologien wie Künstliche Intelligenz sollen den Arbeitsschutz verbessern.

Streitfall Homeoffice

Ein wachsender Konfliktpunkt: der Versicherungsschutz im Homeoffice. Das Hessische Landessozialgericht traf dazu zwei gegensätzliche Entscheidungen.

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Am 28. April bejahte es den Schutz auf dem Weg zum Einkauf – wenn feste Pausenregeln oder Anschlusstermine bestehen. Am 19. Mai lehnte es den Schutz ab, wenn die Zeiteinteilung frei ist und der Weg rein privat motiviert. Beide Fälle liegen nun beim Bundessozialgericht.

Bei medizinischen Hilfsmitteln setzen Gerichte enge Grenzen. Das Bundessozialgericht entschied: Eine Krankenkasse muss keine 11.000 Euro für eine spezielle Skiprothese zahlen. Sport zählt nicht zu den medizinischen Grundbedürfnissen.

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