Arbeitssicherheit, TRBS

Arbeitssicherheit: TRBS 1116 schärft Dokumentation ab Juli

03.07.2026 - 06:12:44 | boerse-global.de

Verschärfte Dokumentationspflichten für Arbeitsgeräte treten in Kraft. TÜV-Report zeigt Rekordmängelquote von 35,9 Prozent in der Gebäudetechnik.

Neue TRBS 1116: Strengere Regeln für Arbeitssicherheit ab Juli 2026
Arbeitssicherheit - Eine Hand in einem Arbeitshandschuh bedient ein Tablet mit Daten, im Hintergrund unscharfe elektrische Maschinen. Fokus auf Sicherheit und Technologie. 03.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 1. Juli 2026 gelten in Deutschland verschärfte Anforderungen an die Dokumentation der Arbeitssicherheit. Mit der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1116 müssen Arbeitgeber die Qualifikation jedes Mitarbeiters für jedes genutzte Arbeitsgerät explizit nachweisen.

Die Neuregelung ergänzt die bestehenden Vorschriften der DGUV Vorschrift 3. Sie unterstreicht die wachsende Bedeutung der rechtssicheren Dokumentation bei der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen.

Rekordniveau bei Mängeln in der Gebäudetechnik

Zeitgleich mit den neuen Pflichten zeigt der Baurechtsreport 2026 des TÜV-Verbands einen massiven Sanierungsstau. Die Mängelquote bei sicherheitsrelevanter Gebäudetechnik erreichte im Prüfjahr 2025 ein Rekordniveau von 35,9 Prozent. Zum Vergleich: 2020 lag die Quote noch bei 26,1 Prozent.

Besonders betroffen sind Brandmeldeanlagen, Sicherheitsbeleuchtung und Lüftungssysteme. Als Hauptursachen nennen die Experten die fortschreitende Alterung der Anlagen, den Fachkräftemangel sowie gestiegenen Kosten- und Zeitdruck bei der Wartung.

Prüfintervalle und digitale Nachweise

Die Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber bleibt das zentrale Instrument zur Festlegung der Prüffristen. In der Praxis haben sich Intervalle von bis zu 24 Monaten in Büroumgebungen und 12 Monaten in Produktionsbetrieben etabliert.

Entscheidend ist die sogenannte 2-Prozent-Regel: Übersteigt die Fehlerquote bei einer Prüfung diesen Schwellenwert, muss das Intervall für die folgende Prüfung zwingend verkürzt werden.

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Parallel plant die Bundesregierung eine Entlastung der Betriebe durch eine Novelle der Gewerbeordnung. Die Einführung digitaler Nachweise soll jährlich rund 5.000 Vor-Ort-Kontrollen überflüssig machen. Bei Betriebsübergaben sollen Genehmigungen für pausierte Standorte künftig bis zu sieben Jahre gültig bleiben. Für Photovoltaik-Anlagen und E-Ladestationen sind weitgehende Genehmigungsfreistellungen vorgesehen.

Klare Regeln für die PV-Montage

Die technische Prüfung ortsfester Maschinen umfasst Sichtprüfung, elektrische Messungen (Schutzleiter- und Isolationswiderstand) und die Erprobung sicherheitsrelevanter Funktionen. Dazu zählen laut DIN EN 60204-1 insbesondere Not-Halt-Einrichtungen, Schutztüren und Lichtgitter.

Die Gartenbau-Versicherung wies in einer Anfang Juli veröffentlichten Broschüre auf die Bedeutung von Brandprävention durch regelmäßige Schulungen und Feuchtraumschutz hin.

Für Klarheit bei der PV-Montage sorgte ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 1. Juli 2026. Das Gericht entschied: Komplettangebote für solche Anlagen sind unzulässig, wenn der Anbieter nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist. Die Montage berühre sowohl Dachdecker- als auch Elektrotechnikerhandwerke – eine entsprechende Qualifikation ist zwingende Voraussetzung.

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Neben der elektrischen Sicherheit gewinnen digitale Aspekte an Bedeutung. Die Aktualisierung der TRBS 1115-1 adressiert verstärkt Fragen der Cybersecurity bei Arbeitsmitteln. Kein Wunder: Die Schäden durch Cyberangriffe auf die deutsche Wirtschaft stiegen 2025 auf rund 289,2 Milliarden Euro.

Unternehmen stehen damit vor der Herausforderung, nicht nur die physische Integrität ihrer elektrischen Anlagen zu gewährleisten, sondern diese auch gegen digitale Schwachstellen abzusichern.

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