Arbeitssicherheit: Neue DGUV-Vorschrift ab Juni für 20 Beschäftigte
Veröffentlicht am: 02.08.2026 um 21:20 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die betriebliche Sicherheitsarbeit steht vor einem grundlegenden Wandel. Neue Vorschriften der Berufsgenossenschaften und EU-Verordnungen verändern das Berufsbild der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) und Betriebsärzte erheblich.
Seit dem 1. Juni 2026 gilt für Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) eine neue Fassung der DGUV Vorschrift 2. Kernpunkt der Reform: Die Grenze für die vereinfachte Regelbetreuung steigt von 10 auf 20 Beschäftigte. Kleinere Betriebe profitieren damit von geringeren bürokratischen Hürden.
Digitale Betreuung als Ergänzung
Die reformierte Vorschrift erlaubt erstmals den Einsatz von Telefon- und Videokonferenzen in der Regelbetreuung. Bis zu einem Drittel des Gesamtaufwands darf künftig digital erbracht werden, in trägerspezifischen Fassungen sogar bis zur Hälfte.
Silke Kretzschmar, Vorsitzende des Berufsverbands selbstständiger Arbeitsmediziner, sieht darin einen Effizienzgewinn, besonders für kleine Unternehmen. Die persönliche Betriebsbegehung bleibe jedoch unverzichtbar. „Die digitale Betreuung ist Ergänzung, kein Ersatz für die Präsenzzeit", so die Expertin.
Strengere Nachweise und neue Qualifikationen
Mit der Flexibilisierung steigen die Dokumentationspflichten. Sifa-Kräfte und Betriebsärzte müssen nun jährliche Berichte mit detaillierten Fortbildungsnachweisen vorlegen. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) erprobt die neuen Berichtspflichten nach § 5 bereits seit April 2025 – mit hohem Beratungsbedarf in der Praxis.
Zugleich erweitert sich der Kreis der Berechtigten: Neben Ingenieuren und Technikern können sich künftig auch Arbeits- und Organisationspsychologen, Biologen, Arbeitshygieniker und Ergonomie-Experten als Sicherheitsfachkraft qualifizieren. Das trägt der wachsenden Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Rechnung.
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Technische Hürden und Datenschutz
Doch die Praxis hinkt der Regulatorik hinterher. In ländlichen Regionen erschweren Funklöcher den Einsatz von Telemedizin. Auch die Anbindung an die Telematikinfrastruktur und den Zugriff auf die elektronische Patientenakte bemängeln Experten als unzureichend.
Zusätzlich verschärft der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) die Anforderungen: Überarbeitete Leitlinien aus Juli 2026 präzisieren die Dokumentationspflichten bei personenbezogenen Daten. Unternehmen müssen künftig genauer zwischen eigenständigen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern unterscheiden.
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EU-Verordnungen setzen neue Maßstäbe
Ab dem 20. Januar 2027 ersetzt die EU-Maschinenverordnung (2023/1230) die bisherige Maschinenrichtlinie. Besonders die Anforderungen an technische Dokumentation wachsen – im Fokus: Software-Updates und Cybersecurity.
Nur wenige Monate später, am 11. Dezember 2027, tritt der Cyber Resilience Act (CRA) in Kraft. Für Produkte mit digitalen Elementen gelten dann strikte Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen – bereits ab September 2026. Maschinenbauer müssen digitale Betriebsanleitungen mindestens zehn Jahre vorhalten und KI-basierte Sicherheitsfunktionen von notifizierten Stellen prüfen lassen.
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