Arbeitsschutzgesetz: Arbeitgeber zahlen Sicherheitsschuhe auch für Azubis
Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 02:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Auswahl persönlicher Schutzausrüstung erfordert in Unternehmen einen systematischen Ansatz. Wie mehrere Fachbeiträge betonen, bildet eine strukturierte Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz die maßgebliche Grundlage, um die Eignung von Schutzkleidung und Fußschutz rechtssicher festzulegen. Bei dieser Methode bestimmt die konkrete Gefahr den erforderlichen Schutzumfang.
Typische Risiken und Anforderungen an Sicherheitsschuhe
Zu den häufigsten Gefahren für die Füße zählen im Arbeitsalltag Aufprall- und Quetschungsrisiken, Durchstiche oder Schnitte, elektrische Gefahren, Rutsch- und Stolperunfälle sowie der Kontakt mit Chemikalien.
Entsprechend differenziert fallen die technischen Schutzmerkmale aus. Sie reichen von Schutzkappen aus Stahl oder Verbundmaterialien und durchstichfesten Zwischensohlen bis hin zu rutschfesten Außensohlen und Schutz gegen elektrische Gefahren.
Maßgeblich für die Klassifizierung in Europa ist die Norm EN ISO 20345. Demnach muss eine Zehenschutzkappe in der Grundklasse SB einem Aufprall von 200 Joule standhalten – was etwa einem Gewicht von 20 Kilogramm aus einem Meter Höhe entspricht – sowie einem Drucktest von 15 Kilonewton genügen.
Die Klasse S1 ergänzt die Grundanforderungen um antistatische Eigenschaften und eine kraftstoffbeständige Sohle, während S1P zusätzlich eine Durchstichfestigkeit aufweist.
Bei der Klasse S2 kommt ein Schutz gegen Wassereindringen hinzu. Die Schutzklasse S3 verbindet diese Merkmale schließlich mit Durchstichfestigkeit sowie einer profilierten Sohle. Für Rutschhemmung und Schutzmerkmale existieren zudem internationale Normen wie die ASTM F2413 oder ASTM F2913.
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Pflichten des Arbeitgebers und Passform
Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass Sicherheitsschuhe im Betrieb vorgeschrieben sind, greift das Arbeitsschutzgesetz: Der Arbeitgeber muss die Ausrüstung zur Verfügung stellen und die Kosten tragen, was ausnahmslos auch für Auszubildende gilt.
Während die Klasse S1P typischerweise für trockene Bereiche wie Werkstätten oder Lager vorgesehen ist, eignet sich die Klasse S3 durch das wasserabweisende Obermaterial für Baustellen und den Außenbereich. Die Festlegung der jeweiligen Klasse obliegt dem Betrieb.
Gleichzeitig weisen Experten darauf hin, dass ein übermäßiger Schutz die Trageakzeptanz schwächen kann. Komfort und ergonomische Passform sind für die Einhaltung der Vorgaben ausschlaggebend.
Zudem wird empfohlen, Sicherheitsschuhe nachmittags mit Arbeitssocken anzuprobieren. Weist das Schuhwerk Risse auf, ist die Sohle abgelaufen oder gab es einen schweren Schlag auf die Kappe, ist ein Austausch zwingend erforderlich, wobei der Betrieb für den Ersatz aufkommt.
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Gefahrenprofile steuern die Ausrüstungsauswahl
Der Grundsatz der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung beschränkt sich nicht auf den Fußschutz, sondern gilt für die gesamte Schutzausrüstung. Bei Schutzhandschuhen müssen Gefahren wie Schnitte, Chemikalien oder thermische Belastungen über Normen wie EN ISO 21420, EN 388 oder EN ISO 374 bewertet werden.
In Küchenbetrieben wiederum schreibt die DGUV Regel 110-003 keine starre Schnittschutzklasse vor; der Schutzumfang richtet sich nach Tätigkeit und Werkzeug.
Auch Textildienstleister betonen den individuellen Ansatz. Silvia Mertens, Leiterin des Produktmanagements bei Mewa, unterstrich, dass zusätzliche Schutzfunktionen nicht automatisch mehr Sicherheit schaffen. Mark Weber, Teamleiter für Produktentwicklung bei Mewa, verwies darauf, dass allein das konkrete Gefahren profil über die passende Bekleidung entscheiden müsse.
Bei der DBL rücken zudem ergonomische Kriterien in den Fokus: Thomas Krause hob hervor, dass eine kleinere Herrengröße keineswegs einer passenden Damenform entspreche, weshalb Beratungen strikt an der betrieblichen Gefährdungsanalyse ansetzen sollten. Für Instandhaltung und fachgerechte Reinigung, etwa von Warnkleidung gemäß DGUV Information 212-016, bleibt der Arbeitgeber verantwortlich.
