Arbeitsschutz, VBG-Leitfaden

Arbeitsschutz: VBG-Leitfaden für Zeitarbeit seit 27. Mai

29.05.2026 - 09:39:35 | boerse-global.de

Aktualisierte Leitfäden und ein EuGH-Urteil verschärfen die Anforderungen an Unternehmen. Besonders Schutz für Schwangere und pflegende Angehörige rückt in den Fokus.

Arbeitsschutz: VBG-Leitfaden für Zeitarbeit seit 27. Mai - Foto: über boerse-global.de
Arbeitsschutz: VBG-Leitfaden für Zeitarbeit seit 27. Mai - Foto: über boerse-global.de

Aktualisierte Branchenleitfäden, ein EuGH-Urteil und neue Studienergebnisse zeigen: Unternehmen müssen mehr Verantwortung für die Gesundheit ihrer Beschäftigten übernehmen – besonders für werdende Mütter und pflegende Angehörige.

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Neuer Leitfaden für Zeitarbeit

Die gesetzliche Unfallversicherung VBG hat ihren Leitfaden zur Zeitarbeit überarbeitet. Seit dem 27. Mai 2026 liegt die aktualisierte Version unter dem Titel „Zeitarbeit – sicher, gesund und erfolgreich“ vor. Der Fokus: eine verständlichere Darstellung der Gefährdungsbeurteilung.

Neu integriert wurden die Anforderungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sowie Vorgaben zur Textform bei Arbeitsschutzvereinbarungen. Bereits im Januar hatte die VBG die Formulare für den Überlassungsprozess aktualisiert. Ziel ist eine rechtssichere Dokumentation zwischen Verleihern und Entleihern.

Schutz für Schwangere: Was gilt?

Sobald eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft mitteilt, greifen spezifische Schutzmechanismen. Dazu zählen ein besonderer Kündigungsschutz sowie Einschränkungen bei Mehr- und Nachtarbeit. Darauf wiesen Informationsveranstaltungen Ende Mai hin.

Das zentrale Instrument: die Gefährdungsbeurteilung. Arbeitgeber müssen prüfen, ob die Tätigkeit Risiken für Mutter oder Kind birgt. Ist eine umgestaltung des Arbeitsplatzes oder ein Tätigkeitswechsel nicht möglich, greift ein Beschäftigungsverbot – bei voller Gehaltsfortzahlung.

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Sobald eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft mitteilt, müssen Sifas und Arbeitgeber schnell handeln, um die strengen gesetzlichen Auflagen des Mutterschutzes zu erfüllen. Dieser kostenlose Leitfaden bietet editierbare Checklisten für eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutz. Kostenloses E-Book: Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz sichern

EuGH stärkt pflegende Angehörige

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2025 stärkt die Position von Beschäftigten mit schwerbehinderten Kindern. Der Diskriminierungsschutz gilt laut der Entscheidung auch für pflegende Angehörige – ein Prinzip namens „Schutz durch Assoziation“. In Deutschland betrifft das schätzungsweise 214.000 Kinder mit Schwerbehinderung.

Arbeitgeber müssen aktiv Maßnahmen ergreifen: etwa feste Arbeitszeiten oder einen Arbeitsplatzwechsel ermöglichen. Bei Verstößen können Betroffene Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fordern – allerdings nur innerhalb von zwei Monaten.

Frauengesundheit: Noch immer ein Tabu

Menstruationsbeschwerden bleiben in vielen Unternehmen ein Tabuthema. Das zeigt eine Umfrage unter 1.051 Frauen vom Mai 2026. Rund 45 Prozent der Befragten nehmen das Thema als tabuisiert wahr. Obwohl sich 78 Prozent durch Beschwerden wie Erschöpfung oder Gereiztheit im Arbeitsalltag beeinträchtigt fühlen, sprechen 57 Prozent nicht darüber. Nur etwa fünf Prozent melden sich deswegen krank.

Rechtsexperten betonen: Eine Krankschreibung ist zulässig, sofern die Beschwerden Krankheitswert erreichen. Auch die Wechseljahre rücken stärker in den Fokus. Zum Internationalen Aktionstag für Frauengesundheit am 28. Mai forderte ÖGB-Bundesfrauensekretärin Dorottya Kickinger mehr Sensibilisierung, flexible Arbeitsbedingungen und bessere arbeitsmedizinische Betreuung.

Parkinson als Berufskrankheit anerkannt

Die Bundesregierung hat Ende Mai eine Verordnung gebilligt: Parkinson infolge einer Pestizidexposition wird künftig als Berufskrankheit anerkannt. Die Entscheidung stützt sich auf Empfehlungen eines Ärzteausschusses und diverse Studien. Um die Behandlungskosten zu decken, gewährt der Bund der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (SVLFG) für 2025 und 2026 Zuschüsse von insgesamt 20 Millionen Euro.

Chronisch krank im Job: Neue Erkenntnisse

Das Forschungsprojekt „AmiChro“ der Universität zu Köln liefert neue Einsichten zu chronischen Erkrankungen am Arbeitsplatz. Unter der Leitung von Professor Niehaus wurden zwischen 2023 und 2025 insgesamt 1.175 Betroffene befragt. Ergebnis: Die Entscheidung zwischen Präsentismus – Arbeiten trotz Krankheit – und Krankmeldung hängt maßgeblich von individuellen Ressourcen, Arbeitsbedingungen und der Unternehmenskultur ab. Digitale Handlungshilfen sollen Unternehmen künftig unterstützen, chronisch kranke Mitarbeiter besser zu integrieren.

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