Arbeitsschutz: Schwellenwert für Sicherheitsbeauftragte auf 50 erhöht
05.06.2026 - 13:40:31 | boerse-global.de
Die Bundesregierung geht einen zweigleisigen Weg: Während sie Unternehmen durch höhere Schwellenwerte entlastet, jagt der Zoll mit Großrazzien Schwarzarbeiter in der Paketbranche.
Seit dem 29. Mai 2026 müssen Betriebe erst ab 50 Beschäftigten einen Sicherheitsbeauftragten ernennen. Bisher lag die Grenze bei 20 Mitarbeitern. Unternehmen mit 21 bis 49 Angestellten brauchen nur dann einen Beauftragten, wenn eine besondere Gefährdung nachgewiesen ist.
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Für Betriebe bis 250 Mitarbeiter ohne spezifisches Risiko reicht künftig ein einziger Sicherheitsbeauftragter. Wer gegen die Regeln verstößt, zahlt bis zu 10.000 Euro Bußgeld.
Der Bundesrat beschäftigte sich am 4. Juni mit einer Entschließung zur Verwaltungsmodernisierung im Arbeitsschutz. Ziel: Prozesse effizienter machen, ohne das Schutzniveau zu senken.
Großrazzia in der Paketbranche
Parallel zu den Erleichterungen zeigt der Zoll Härte. Anfang Mai durchsuchten mehr als 2.900 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bundesweit Depots und Verteilzentren von Paketdiensten.
Die Kontrolleure prüften verdachtsunabhängig die Einhaltung des Mindestlohns von 13,90 Euro pro Stunde und die korrekte Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen.
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Bundesfinanzminister Klingbeil betonte die Notwendigkeit: „Wir sichern Staatseinnahmen und schützen Arbeitnehmer vor Ausbeutung." Die Branche gilt wegen komplexer Subunternehmerketten als besonders anfällig für Verstöße.
Berliner Schleuserbande ausgehoben
Dass es nicht nur um Ordnungswidrigkeiten geht, zeigt ein aktueller Ermittlungserfolg. Am 3. Juni durchsuchten Einsatzkräfte mehrere Berliner Stadtteile – gegen eine mutmaßliche Schleuserbande.
Die acht Beschuldigten sollen seit 2021 indische Spezialitätenköche angeworben und unter prekären Bedingungen ausgebeutet haben. Die Opfer mussten bis zu 13 Stunden täglich arbeiten, der Lohn lag deutlich unter dem Mindestlohn.
Die Täter entzogen den Köchen die Ausweisdokumente und brachten sie in überfüllten Räumen unter. Bei den Durchsuchungen stellten die Behörden gravierende Mängel beim Brandschutz und der Hygiene fest.
USA drohen mit Zöllen wegen Zwangsarbeit
Das Thema Arbeitsstandards hat auch eine internationale Dimension. Die USA drohen rund 60 Handelspartnern – darunter der EU, Großbritannien und der Schweiz – mit zusätzlichen Zöllen von 10 bis 12,5 Prozent.
Grund: Der US-Handelsbeauftragte wirft den Partnern unzureichende Maßnahmen gegen Zwangsarbeit vor. Die EU verweist auf eigene Verordnungen aus dem Jahr 2024. Eine Anhörung ist für den 7. Juli angesetzt.
Verrechnungspreise werden zur Zollfalle
Für international agierende Unternehmen kommen weitere Risiken hinzu. Der Europäische Gerichtshof und der Bundesfinanzhof haben im Mai 2026 klargestellt: Nachträgliche Preisanpassungen in Konzernen haben nicht nur umsatzsteuerliche Folgen – sie beeinflussen auch den Zollwert von Waren.
Experten raten zu einer integrierten Compliance-Strategie. Sonst drohen Nachzahlungen bei Einfuhrumsatzsteuer und Zoll.
