Arbeitsschutz: Schweiz ratifiziert IAO-Abkommen gegen Gewalt am 5. Juni
10.06.2026 - 00:30:29 | boerse-global.de
Der Bundesrat treibt gleich mehrere Reformen voran: Verbindliche Mindestlöhne in der Kinderbetreuung, verlängerte Gesamtarbeitsverträge und die Ratifikation internationaler Abkommen gegen Gewalt am Arbeitsplatz. Das sorgt für Klarheit – und könnte teuer werden.
Luzern legt Mindestlöhne für Kita-Praktika fest
Im Kanton Luzern gelten seit dem 1. Juli 2024 verbindliche Mindestlöhne für Vorpraktika in privaten Kindertagesstätten. Der Normalarbeitsvertrag (NAV) basiert auf einem Grundbeschluss vom 21. Mai 2024 und ist bis zum 30. Juni 2027 befristet.
Die korrekte Gestaltung von Arbeitsverhältnissen wird durch neue gesetzliche Vorgaben immer komplexer. Dieser kostenlose Ratgeber unterstützt Sie mit 19 sofort einsetzbaren Muster-Formulierungen dabei, rechtssichere Arbeitsverträge zu erstellen. 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen: So erstellen Sie rechtssichere Arbeitsverträge
Die Behörden greifen zu solchen Normalarbeitsverträgen, wenn kein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) existiert. Ziel: orts- und berufstypische Arbeitsbedingungen festschreiben und Lohnunterbietungen verhindern.
GAV-Laufzeiten: Bis 2028 ist vieles geregelt
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat die aktuellen Laufzeiten mehrerer Gesamtarbeitsverträge veröffentlicht. GAV werden zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden ausgehandelt – und können für allgemeinverbindlich erklärt werden.
Konkret heißt das:
- Basler Ausbaugewerbe und Gipsergewerbe (Basel-Stadt): Laufzeit bis 31. Dezember 2026
- Freiburger Waldwirtschaft: Gültig bis 31. Dezember 2028, nach Änderungen im Jahr 2025 wieder in Kraft gesetzt
Weitere kantonale Regelungen gibt es in Basel-Landschaft, Genf, Tessin, Waadt, Wallis und Zürich.
IAO-Abkommen: Schweiz sagt Ja zu mehr Sicherheit
Der Bundesrat hat am 5. Juni 2026 die Botschaft zur Ratifikation zweier Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) verabschiedet.
Übereinkommen Nr. 190 zielt auf die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Die Schweiz reiht sich damit in eine Gruppe von 56 Ländern ein, die diesen Standard bereits ratifiziert haben.
Übereinkommen Nr. 191 erkennt ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld als grundlegendes Prinzip an. Laut Regierung sind dafür keine Anpassungen des Schweizer Rechts nötig – die nationalen Standards entsprechen bereits den internationalen Vorgaben. Beide Vorlagen stoßen in der Vernehmlassung auf breite Unterstützung.
Formvorschriften: Was für Arbeitsverträge gilt
Neben den kollektiven Verträgen gelten im Schweizer Arbeitsalltag strikte gesetzliche Regeln für Einzelarbeitsverträge. Grundsätzlich können Arbeitsverträge mündlich abgeschlossen werden – außer das Gesetz verlangt Schriftform, etwa bei Lehrverträgen.
Arbeitgeber müssen ihre Angestellten spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn schriftlich über Lohn, Arbeitszeit und Funktion informieren – vorausgesetzt, das Arbeitsverhältnis ist unbefristet oder dauert länger als einen Monat.
Jugendschutz: Ferienjobs haben klare Grenzen
Bei der Beschäftigung von Jugendlichen gelten besondere Regeln. Minderjährige brauchen für eine Erwerbstätigkeit die Zustimmung der Eltern. Leichte Arbeiten sind bereits ab 13 Jahren erlaubt. Gefährliche Arbeiten bleiben für unter 18-Jährige verboten, Kellnern ist erst ab 16 Jahren zulässig.
Ob befristete Aushilfsjobs oder reguläre Anstellungen – veraltete Klauseln in Verträgen können für Unternehmen schnell zur Kostenfalle werden. Ein aktueller Gratis-Report enthüllt, welche Standardformulierungen nicht mehr zulässig sind und wie Sie sich wirksam absichern. Lauern auch in Ihren Arbeitsverträgen diese 6 gefährlichen Fallen?
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund empfiehlt für Sommerjobs einen Orientierungswert von 22 Franken pro Stunde.
EU-Reformen: Millionen-Mehrkosten drohen
Geplante Reformen auf EU-Ebene könnten die Schweizer Sozialversicherungen massiv belasten. Im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens wird über einen Zuständigkeitswechsel bei arbeitslosen Grenzgängern diskutiert.
Sollte die Schweiz künftig für Leistungen von Grenzgängern aufkommen müssen, die auf ihrem Staatsgebiet gearbeitet haben, schätzt das SECO die Mehrkosten auf 600 bis 900 Millionen Franken pro Jahr. Aktuell verzeichnet die zuständige Kasse in diesem Bereich noch einen Überschuss – weil die Rückerstattungen aus dem Ausland die Einzahlungen unterschreiten.
Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!
Für. Immer. Kostenlos.
