Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilungen

Arbeitsschutz: Nur 10 Prozent der Gefährdungsbeurteilungen erfüllen Gesetze

Veröffentlicht am: 16.09.2026 um 18:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Unternehmen müssen Erste-Hilfe-Ausrüstung und Sicherheitsanlagen regelmäßig kontrollieren. Zugleich sorgen geplante Lockerungen im Arbeitsschutz für Kritik.

Arbeitsschutz: Erste-Hilfe-Sets und Prüfpflichten im Betrieb
Ein dezenter, leerer Erste-Hilfe-Wandschrank in einem modernen, hellen Arbeitsumfeld. Illustration mit AI erstellt.

Um den gesetzlichen Anforderungen an die Notfallvorsorge im betrieblichen und mobilen Arbeitsumfeld gerecht zu werden, müssen Erste-Hilfe-Sets regelmäßig überprüft und gewartet werden. Dies betrifft sowohl stationäre Einrichtungen als auch die Ausstattung von Dienstfahrzeugen. Die Einhaltung dieser Standards ist entscheidend für die Sicherheit der Beschäftigten und die rechtliche Absicherung von Unternehmen.

Aktuelle Normen und Anforderungen im Straßenverkehr

Im Bereich der betrieblichen Mobilität schreibt der Paragraph 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) das mitführen von Ersten-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen vor. Die maßgebliche Norm für Pkw-Verbandskästen ist die DIN 13164. In ihrer Fassung von 2022 wurde diese Norm um zwei medizinische Gesichtsmasken ergänzt.

Für Unternehmen ist dabei wichtig, dass eine neue Normausgabe nicht zwangsläufig zum sofortigen Austausch führen muss. Verbandskästen nach älteren Normständen, etwa aus den Jahren 1998 oder 2014, werden weiterhin von der StVZO erfasst und müssen nicht allein aufgrund der Neuerung ersetzt werden.

Dennoch müssen die Materialien innerhalb der Sets auf ihre Haltbarkeit kontrolliert werden. Im Handel sind aktuelle Sets nach DIN 13164:2022 erhältlich, beispielsweise bietet die Marke Heldenwerk ein entsprechendes Set für 17,11 Euro an.

Medizinische Relevanz und die Woche der Wiederbelebung

Die Bedeutung einer schnellen Ersten Hilfe wird durch aktuelle Leitlinien unterstrichen. Laut den Empfehlungen des European Resuscitation Council (ERC) aus dem Jahr 2021 sinkt die Überlebenschance bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand ohne Wiederbelebungsmaßnahmen pro Minute um 7 bis 10 Prozent.

Ein Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators (AED) innerhalb von drei bis fünf Minuten könne hingegen eine Überlebensrate von 50 bis 70 Prozent ermöglichen.

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In Deutschland hat sich die Quote der Laienreanimation in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Während sie im Jahr 2010 noch bei 14 Prozent lag, begannen im Jahr 2025 Laien in etwas mehr als jedem zweiten Fall bereits vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes mit der Wiederbelebung.

Experten wie Dr. Malte Issleib, Reanimationsbeauftragter am Universitätsklinikum Eppendorf (UKE), empfehlen bei einer Herzdruckmassage eine Frequenz von 100 bis 120 Kompressionen pro Minute in der Mitte des Brustkorbs. Das UKE begleitet die vom 21. bis 27. September stattfindende Woche der Wiederbelebung unter anderem mit einem Informationsstand am 21. und 22. September.

Arbeitsschutz und technische Überprüfungen im Gewerbe

Über die Erste Hilfe hinaus stehen Unternehmen in der Pflicht, ihre gesamte Sicherheitsinfrastruktur zu warten. Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) weist im Rahmen des Brandschutzes darauf hin, dass durch die Energiewende und den Einsatz von Wärmepumpen oder Ladeinfrastrukturen die Anschlussleistungen steigen. Es werde empfohlen, elektrische Anlagen im Gewerbe alle vier Jahre und ortsveränderliche Betriebsmittel mindestens jährlich prüfen zu lassen.

Auch bei Leitern und Tritten sind regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und den entsprechenden technischen Regeln (TRBS 1201) vorgeschrieben. Unternehmen wie KRAUSE setzen hierbei auf digitale Lösungen: In Kooperation mit dem Softwareanbieter wosatec werden Prüfprozesse über QR-Codes abgewickelt, um papierbasierte Listen zu ersetzen.

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Kritik an geplanten Deregulierungen

Während die fachlichen Anforderungen steigen, plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Arbeitsschutz. Diese Pläne stoßen bei der Arbeitsmedizin, dem Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) sowie bei Gewerkschaften auf Kritik. Bemängelt wird unter anderem die geplante Aufweichung der Verbindlichkeit bestimmter Unfallverhütungsvorschriften.

Statistiken zeigen zudem eine bestehende Lücke in der Umsetzung: Derzeit entsprechen Schätzungen zufolge nur etwa zehn Prozent der Gefährdungsbeurteilungen den gesetzlichen Anforderungen.

Zudem wird die Mindestbesichtigungsquote von fünf Prozent der Betriebe bundesweit unterschritten und liegt in den meisten Bundesländern unter 2,5 Prozent. Fachleute warnen in diesem Zusammenhang vor der Entstehung eines Arbeitsschutzes zweiter Klasse, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.

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