Arbeitsschutz, KRITIS-Betreiber

Arbeitsschutz: KRITIS-Betreiber müssen sich bis 17. Juli registrieren

31.05.2026 - 11:17:53 | boerse-global.de

Die BAuA veröffentlicht ein neues Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung mit Fokus auf psychische Belastungen und konkretisiert gesetzliche Pflichten.

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Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im Mai 2026 ein neues Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung vorgelegt. Es erscheint in zwei Teilen: Der erste beschreibt Grundlagen und Prozessschritte, der zweite widmet sich den psychischen Faktoren am Arbeitsplatz.

Damit reagiert die Behörde auf die wachsende Bedeutung mentaler Gesundheit im Beruf. Zugleich konkretisiert sie die Anforderungen aus der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) von 2013. Arbeitgeber sind nach § 4 und § 5 ArbSchG gesetzlich verpflichtet, Gefährdungen für Leben sowie die physische und psychische Gesundheit zu vermeiden oder zu minimieren.

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Warum der Arbeitsschutz Unternehmen Geld kostet

Die Notwendigkeit effektiver Maßnahmen belegen frühere Erhebungen der BAuA. Bereits 2018 wurden rund 708 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage verzeichnet. Die Produktionsausfälle summierten sich auf geschätzt 85 Milliarden Euro. Im selben Zeitraum registrierten die Behörden 949.309 Arbeitsunfälle, 541 davon tödlich.

Die neuen Leitfäden sollen Unternehmen helfen, diese Zahlen durch Prävention zu senken. Gleichzeitig erhöhen sie die Rechtssicherheit für Arbeitgeber.

Psychische Belastungen sind seit 2013 Pflicht

Seit der Gesetzesänderung müssen Betriebe auch psychische Belastungen erfassen. Das neue Handbuch definiert diesen Begriff nach der Norm DIN EN ISO 10075-1: die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen einwirken.

Konkrete Gestaltungsziele liefert die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) aus dem Jahr 2022. Dazu gehören ausreichender Handlungsspielraum, ein ausgewogenes Arbeitsvolumen und klare Aufgabenstellungen. Unternehmen sollten Unterbrechungen vermeiden, soziale Unterstützung fördern und planbare Arbeitszeiten sicherstellen. Auch der Schutz vor Diskriminierung und Gewalt ist fester Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung.

Baustellen und Büros: Unterschiedliche Regeln

Für besondere Arbeitsumgebungen gelten ergänzende Vorschriften. Auf Baustellen schreiben das ArbSchG und die Baustellenverordnung eine Gefährdungsbeurteilung vor. Sind mehrere Unternehmen gleichzeitig tätig, ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) Pflicht. Das Vorgehen folgt einem sechsstufigen Prozess – von der Festlegung der Arbeitsbereiche bis zur regelmäßigen Überprüfung.

Im Büro regeln die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die technischen Regeln (ASR) den Flächenbedarf. Für ein Zellenbüro sind 8 bis 10 Quadratmeter vorgesehen, in Großraumbüros 12 bis 15 Quadratmeter pro Arbeitsplatz. Die Raumtemperatur sollte zwischen 20 und 22 Grad Celsius liegen. Ab 26 Grad ist ein Sonnenschutz verpflichtend, ab 35 Grad gelten Räume als ungeeignet für die Arbeit. Der Lärmpegel sollte 55 Dezibel nicht überschreiten.

Dienstreisen und der technische Arbeitsschutz

Auch für berufliche Auslandsreisen ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht. Die ISO-Norm 31030 aus dem Jahr 2021 konkretisiert das Reiserisikomanagement. Unternehmen müssen potenzielle Gefahren wie Infektionen, Unfälle oder Kriminalität bewerten. Für Reisen in Länder mit besonderen klimatischen Bedingungen ist eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge nötig.

Bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen gilt das TOP-Prinzip. Technische Maßnahmen wie Absaugungen oder Geländer haben Vorrang vor organisatorischen Schritten wie Unterweisungen. Persönliche Schutzausrüstung ist die letzte Stufe der Prävention.

Neue Pflichten und hohe Bußgelder

Der Arbeitsschutz ist mit weiteren gesetzlichen Neuerungen verknüpft. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sieht die Erfassung der Arbeitszeit bereits seit September 2022 als verpflichtend an. Ein konkretes Gesetz zur Ausgestaltung wird für 2026 erwartet.

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Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen seit dem KRITIS-Dachgesetz vom 16. März 2026 verstärkte Risikoanalysen und Personalprüfungen durchführen. Die Registrierung beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe muss bis zum 17. Juli 2026 erfolgen.

Verstöße gegen Schutz- und Lohnvorschriften können teuer werden. Bei Mindestlohn-Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Das NIS2-Umsetzungsgesetz aus Dezember 2025 sieht zudem eine persönliche Haftung der Geschäftsleitung für Cybersicherheitsverstöße vor.

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