Arbeitsschutz, Kontrollen

Arbeitsschutz: Kontrollen hinken um 83 Jahre hinterher

Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 23:19 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Lärm bleibt die häufigste Berufskrankheit in Deutschland, während Betriebskontrollen hinter den Vorgaben zurückbleiben. Neue Studien zeigen zudem Risiken durch Verkehrslärm.

Lärm als Berufskrankheit Nr. 1: Kontrollen in Betrieben unzureichend
Arbeiter in einer Industrieumgebung mit professionellem Kapselgehörschutz zur Prävention von Lärmschäden. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Rund 8.900 Fälle von Lärmschwerhörigkeit hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) 2024 anerkannt. Lärm ist damit die Nummer eins unter den Berufskrankheiten in Deutschland. Doch die Kontrollen der Betriebe hinken den gesetzlichen Vorgaben hinterher.

Strengere Regeln für Unternehmen

Ab 85 Dezibel müssen Unternehmen ihren Mitarbeitern Gehörschutz zur Verfügung stellen — und die Beschäftigten müssen ihn tragen. Die Messungen der Lärmbelastung folgen dabei strengen Vorgaben: Der DGUV Grundsatz 309-010 schreibt vor, wie Fachleute die Werte rechtssicher ermitteln.

Das Problem: Hörschäden entwickeln sich oft schleichend. Wie bei der Staublunge treten Symptome einer Lärmschwerhörigkeit erst nach Jahren auf. Sind die Schäden einmal da, sind sie meist irreparabel.

Gerichte entscheiden über Lärm im Alltag

Nicht nur am Arbeitsplatz, auch im privaten Umfeld wird Lärm zunehmend zum Rechtsfall. Das Landgericht Bielefeld wies Anfang Juni eine Klage gegen eine Wärmepumpe ab. Das Gericht maß 27 Dezibel unter Volllast — weit unter dem Richtwert der Technischen Anleitung Lärm von 35 Dezibel. Zumutbar, urteilten die Richter.

Auch das Verwaltungsgericht Münster lehnte einen Antrag auf ein zusätzliches Lärmgutachten für ein geplantes Krematorium in Ochtrup ab. Die Berechnungen der Kreisverwaltung hatten die Grenzwerte bereits unterschritten.

Anzeige

Um gesundheitliche Langzeitschäden durch Lärm oder andere Arbeitsplatzrisiken zu vermeiden, ist eine rechtssichere Dokumentation unerlässlich. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Report, wie Sie Gefährdungsbeurteilungen erstellen, die von Aufsichtsbehörden sofort anerkannt werden. Gefährdungsbeurteilung: Vorlagen und Checklisten kostenlos sichern

Anders in Köln: Dort kippte das Verwaltungsgericht eine Sperrzeit für die Außengastronomie am Brüsseler Platz. Die Stadt konnte nicht eindeutig nachweisen, dass die Grenzwertüberschreitungen tatsächlich von den Gastronomiebetrieben stammten.

Verkehrslärm als Parkinson-Risiko?

Die Folgen von Lärm gehen weit über das Gehör hinaus. Eine Studie im Fachblatt JAMA Neurology zeigt einen Zusammenhang zwischen Verkehrslärm und Parkinson. Die Forscher werteten Daten von über drei Millionen Dänen aus.

Das Ergebnis: Pro 11 Dezibel mehr auf der lauten Seite eines Wohnhauses steigt das Parkinson-Risiko um drei Prozent. Auf der ruhigeren Seite sind es sogar vier Prozent pro 9 Dezibel. Ruhige Rückzugsorte in Gebäuden könnten die gesundheitlichen Folgen abmildern, so die Forscher.

Anzeige

Ob Lärmbelastung oder andere betriebliche Gefahren – viele Unternehmen machen unbewusst Fehler bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation. Dieser Gratis-Ratgeber deckt die 7 häufigsten Irrtümer bei der Gefährdungsbeurteilung auf und zeigt Ihnen, wie Sie rechtliche Fallstricke sicher umgehen. Kostenlosen Experten-Report jetzt herunterladen

Kontrollen bleiben Mangelware

Die gesetzliche Mindestkontrollquote von fünf Prozent der Betriebe pro Jahr wird in Deutschland deutlich verfehlt. In Berlin etwa müssen Betriebe statistisch alle 83 Jahre mit einer Kontrolle rechnen — die personelle Ausstattung reicht schlicht nicht aus.

Derweil verändert sich das Krankheitsgeschehen in der Arbeitswelt grundlegend. Ein aktueller Krankenkassen-Report vom Juli 2026 zeigt: Psychische Erkrankungen haben erstmals Atemwegsinfektionen als häufigste Ursache für Krankschreibungen abgelöst. Mit 184 Fehltagen pro 100 Versicherten verzeichnet dieser Bereich einen Zuwachs von neun Prozent. Der allgemeine Krankenstand lag im ersten Halbjahr 2026 bei 5,3 Prozent — ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | wirtschaft | 69842484 |