Arbeitsschutz: Jeder dritte Betrieb setzt digitale Prävention um
30.05.2026 - 09:30:31 | boerse-global.deDie Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat deshalb am 30. Mai 2026 ein aktualisiertes Dossier zur Gefährdungsbeurteilung vorgelegt. Im Fokus stehen präventive Prüfverfahren und technische Assistenzsysteme.
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Neue Bewertungsmaßstäbe für Böden
Das Dossier konkretisiert die Anforderungen an die Bodenbeschaffenheit in Arbeitsstätten. Für die Rutschhemmung sieht das Regelwerk Bewertungsgruppen von R 9 bis R 13 vor. Ergänzend definiert es Verdrängungsräume für gleitfördernde Stoffe in den Klassen V 4 bis V 10.
Ein zentrales Element ist der Gleitreibungskoeffizient (µ). Oberflächen mit einem Wert von µ ? 0,45 gelten als rutschhemmend. Werte unter µ < 0,30 bewertet das Dossier als kritisch – sie erfordern sofortige Maßnahmen. Bereits am 27. Mai hatte die BAuA das übergeordnete Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung aktualisiert.
Digitalisierung im Arbeitsschutz
Digitale Technologien spielen eine wachsende Rolle in der Unfallprävention. Ein BAuA-Bericht vom 28. Mai zeigt: Jeder dritte deutsche Betrieb setzt mittlerweile digitale Werkzeuge gezielt für den Arbeitsschutz ein. Das ist Teil eines Forschungsprogramms der BAuA für die Jahre 2026 bis 2029.
Der Hersteller Hyster führte am 28. Mai ein neues Kamerasystem zur Fußgängererkennung für Gabelstapler ein. Das System erfasst Personen im Umkreis von fünf Metern, warnt akustisch und visuell – und leitet bei Bedarf automatische Bremsimpulse ein. Genau solche Systeme adressieren die Gefahrenbereiche in der Logistik.
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Schwere Unfälle der letzten Tage
Wie dringlich die neuen Regeln sind, zeigen aktuelle Vorfälle. Am 27. Mai stürzte ein 19-jähriger Handwerker in Donauwörth sechs Meter tief durch ein Hallendach. Laut Polizei hatte er einen ungesicherten Bereich ohne Sicherheitsnetze betreten. Einen Tag später wurde ein Arbeiter in Hosenfeld schwer verletzt, als eine Baggerschaufel während eines Wechselvorgangs herabstürzte.
Auch außerhalb klassischer Betriebsstätten bleiben die Risiken hoch. Die DGUV veröffentlichte am 29. Mai eine Statistik zu Schulwegunfällen mit E-Scootern: 2.140 solcher Unfälle registrierte das Jahr 2024. Die Experten empfehlen technische Kontrollen von Bremsen und Reifen sowie Schulungen zum richtigen Bremsverhalten.
Urteile klären Haftungsfragen
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied (Az. 1 A 868/22): Ein Bienenstich auf dem Arbeitsweg ist als Dienstunfall anzuerkennen. Das Risiko von Insektenstichen gehöre zu den allgemeinen Gefahren des Straßenverkehrs, denen Beschäftigte ausgesetzt seien.
Zur Haftung bei Sachschäden urteilte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (Az. 3 U 12/25): Ein auftraggebendes Bauunternehmen haftet für den Totalschaden an einem Spezialbagger, den ein Leihfahrer verursacht hatte. Da der Fahrer vollständig in den Betrieb eingegliedert war, sprach das Gericht der Verleihfirma 150.000 Euro Schadenersatz zu.
Im Februar 2026 trat zudem die modernisierte Norm DIN EN IEC 62305-2 in Kraft. Sie regelt die Risikoermittlung im Blitzschutz neu und führt kombinierte Gesamtrisikowerte für Personen- und Sachschäden ein. Gewitterwarnsysteme gewinnen damit an Bedeutung.
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