Arbeitsschutz, DGUV-Vorschrift

Arbeitsschutz: DGUV-Vorschrift 2 gilt ab sofort für Praxen

Veröffentlicht am: 03.06.2026 um 08:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Verschärfte Sicherheitsregeln für medizinische Einrichtungen treten in Kraft. Die neue DGUV-Vorschrift 2 verdoppelt die Grenze für die kleine Regelbetreuung auf 20 Beschäftigte.

Arbeitsschutz: DGUV-Vorschrift 2 gilt ab sofort für Praxen Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de
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Seit dem 1. Juni 2026 gelten verschärfte Sicherheitsregeln für medizinische Einrichtungen. Die überarbeitete DGUV-Vorschrift 2 bringt grundlegende Änderungen für den Arbeitsschutz in kleineren Praxen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat die Vorgaben modernisiert und erweitert den Spielraum für vereinfachte Betreuungsmodelle.

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Kleine Regelbetreuung: Doppelt so viele Mitarbeiter erfasst

Die Schwelle für die sogenannte „Kleine Regelbetreuung" wurde verdoppelt. Künftig können Praxen mit bis zu 20 Beschäftigten dieses vereinfachte Modell nutzen – bisher lag die Grenze bei zehn. Ein zentraler Punkt: Die festen Mindeststunden für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit entfallen.

Erstmals erlaubt die Verordnung auch digitale Lösungen. Bis zu einem Drittel der vorgeschriebenen Betreuungszeit darf künftig per Fernberatung erfolgen. Zudem können Ärzte eine formale Ausbildung zum geprüften Sicherheitsfachkraft absolvieren und so internes Know-how aufbauen.

Die Übergangsfrist läuft bis zum 31. Mai 2027 – bis dahin müssen alle Einrichtungen die neuen Anforderungen umsetzen.

Fachkräftemangel bleibt das dominierende Thema

Der Zeitpunkt der Reform ist kein Zufall. Das BVD-Praxisbarometer, eine Studie unter 200 Zahnärzten, zeigt: Der Personalmangel prägt die Branche wie kein anderer Faktor. Gleichzeitig wächst das Interesse an digitalen Technologien massiv.

Rund zwei Drittel der befragten Zahnärzte bewerten KI-gestützte Diagnostik als relevant für ihre Arbeit. 20 Prozent wünschen sich spezielle Fortbildungen im Bereich Künstliche Intelligenz. Auch der 3D-Druck gewinnt an Bedeutung: 32 Prozent sehen ihn als hochrelevant, weitere 40 Prozent als grundsätzlich wichtig für die Praxis der Zukunft.

Diese Themen standen auch im Mittelpunkt des 21. Praxiswirtschaftskongresses, der vom 14. bis 16. Mai 2026 in Westerland auf Sylt stattfand. Digitalisierung, KI und wirtschaftliches Praxismanagement – die Branche sucht nach neuen Wegen.

Cyberangriffe: Milliardenrisiko für Praxen

Neben der physischen Sicherheit wächst die digitale Bedrohung. Das Bundeskriminalamt (BKA) registrierte für 2025 insgesamt 1.041 Ransomware-Fälle – ein Anstieg um zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die finanziellen Folgen sind enorm: Im Gesundheitssektor liegen die durchschnittlichen Kosten eines Datenlecks bei 6,8 Millionen Euro.

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Zwei spektakuläre Fälle machen das Ausmaß deutlich: Bei DentaQuest wurden 233 Gigabyte Patientendaten veröffentlicht, ein Angriff auf Unimed in Baden-Württemberg betraf 80.000 Datensätze.

Strengere Regeln für ästhetische Eingriffe

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat zudem die Dokumentationspflichten für ästhetische Behandlungen verschärft. Wer solche Eingriffe steuerfrei abrechnen will, muss künftig eine lückenlose, patientenbezogene Dokumentation der medizinischen Indikation vorlegen. Folgeeingriffe aus medizinisch indizierten Behandlungen können zwar steuerfrei bleiben – die strengeren Nachweise gelten jedoch für alle noch offenen Fälle.

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