Arbeitsschutz, DGUV-Fachpublikation

Arbeitsschutz: DGUV-Fachpublikation 203-070 konkretisiert Prüfstandards

Veröffentlicht am: 14.08.2026 um 16:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die DGUV präzisiert mit der Information 203-070 die Prüfung elektrischer Geräte. Krause erweitert parallel sein PSA-Sortiment für Absturzsicherung.

DGUV 203-070: Neue Prüfstandards für elektrische Betriebsmittel 2026
Elektrofachkraft bei der fachgerechten Prüfung eines ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittels in einer Werkstatt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat für den Sommer 2026 die Veröffentlichung einer neuen Fachpublikation angekündigt, die maßgebliche Hilfestellungen für den betrieblichen Arbeitsschutz liefern soll.

Die neue DGUV Information 203-070 widmet sich der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und stellt damit eine wichtige Aktualisierung für Sicherheitsverantwortliche und Elektrofachkräfte dar.

Zeitgleich mit diesen regulatorischen Entwicklungen passen Hersteller ihre Sicherheitslösungen an die aktuellen Anforderungen an, wie die jüngsten Portfolio-Erweiterungen im Bereich der Steigtechnik zeigen.

Präzisierung der Prüfstandards für elektrische Betriebsmittel

Die angekündigte Neuerscheinung der DGUV Information 203-070 zielt darauf ab, die Abläufe und Anforderungen bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte im gewerblichen Umfeld zu konkretisieren. Da diese Betriebsmittel durch ihren häufigen Standortwechsel und die damit verbundene mechanische Beanspruchung einem erhöhten Verschleiß unterliegen, ist eine regelmäßige und fachgerechte Überprüfung für die Unfallprävention unerlässlich.

Branchenexperten erwarten, dass die im Sommer 2026 erscheinende Information detaillierte Anleitungen zur Umsetzung der geltenden staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerke bietet. Dies soll Betrieben dabei helfen, die Rechtssicherheit bei der Durchführung von Wiederholungsprüfungen zu erhöhen und die Gefährdungsbeurteilung für elektrische Anlagen präziser auszugestalten.

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Krause erweitert Angebot um persönliche Schutzausrüstung

Flankierend zu den verfeinerten Vorgaben der Unfallversicherung investieren Unternehmen verstärkt in integrierte Sicherheitskonzepte. So gab das Unternehmen Krause am 12. August 2026 bekannt, sein bisheriges Portfolio in der Steigtechnik signifikant zu erweitern. Das neue Sortiment umfasst persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und markiert einen strategischen Ausbau der Systemlösungen für Arbeiten in der Höhe.

Die neuen Produktgruppen beinhalten unter anderem Auffanggurte, Bandfalldämpfer sowie Steigschutzschienen. Diese Komponenten sind darauf ausgelegt, die Sicherheit von Mitarbeitern bei der Nutzung von Leitern und Gerüsten sowie beim Übergang auf Dächer zu gewährleisten.

Das Unternehmen betonte, dass die Ergänzung des Sortiments am 12. August 2026 veröffentlicht wurde, um Anwendern eine aufeinander abgestimmte Sicherheitsinfrastruktur aus einer Hand zu bieten.

Fokus auf stationäre Steigsysteme und Dachübergänge

Ein Schwerpunkt der Sortimentserweiterung liegt auf Systemlösungen für ortsfeste Steigleitern. Diese kommen häufig an Gebäuden oder Industrieanlagen zum Einsatz, um Wartungszugänge zu schaffen. Die Integration von PSAgA in diese stationären Systeme soll sicherstellen, dass der Übergang von der Leiter auf Dachflächen oder Plattformen ohne Unterbrechung der Sicherungskette erfolgen kann.

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Durch die Bereitstellung spezifischer Komponenten für Dachübergänge adressiert das Unternehmen eine kritische Schnittstelle im Arbeitsschutz, an der in der Vergangenheit oft ein erhöhtes Unfallrisiko bestand. Die neuen Lösungen ermöglichen es, die Absturzsicherung direkt in die bauliche Struktur der Steigtechnik zu integrieren.

Konformität mit TRBS und DGUV-Normen

Bei der Entwicklung des neuen Sicherheitsangebots orientierte sich Krause strikt an den geltenden technischen Regeln und Normen. Maßgeblich für das Design und die Funktionalität der PSAgA-Komponenten sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 sowie die spezifischen Richtlinien der DGUV 112-198 und 112-199.

Diese Normen definieren die Anforderungen an die Bereitstellung und den Einsatz von Schutzausrüstungen gegen Absturz sowie die Rettung aus Höhen und Tiefen. Die Einhaltung dieser Standards ist für Unternehmen eine Grundvoraussetzung, um den gesetzlichen Verpflichtungen im Arbeitsschutz nachzukommen und die Sicherheit der Beschäftigten bei Tätigkeiten in absturzgefährdeten Bereichen nachhaltig zu verbessern.

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