Arbeitsschutz bei Hitze: Neue Leitfäden für Betriebe ab sofort
Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 06:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Angesichts anhaltender Temperaturen über 30 Grad verschärfen Gewerkschaften und Arbeitsschutzexperten ihre Forderungen. Sie verlangen verbindlichere Regeln für Beschäftigte – und finanzielle Absicherung bei hitzebedingten Ausfällen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar, aber nicht immer ausreichend. Ab 26 Grad Innentemperatur sollten Arbeitgeber erste Maßnahmen ergreifen, ab 30 Grad besteht eine konkrete Handlungspflicht. Ein automatisches Recht auf „hitzefrei“ gibt es nicht, wie Marian Behr von der Dekra in Chemnitz erklärt. Stattdessen sei eine Verlagerung der Arbeitszeiten in kühlere Morgen- oder Abendstunden möglich – ähnlich einer Siesta.
DGB fordert Hitze-Ausfallgeld
Mitte Juli forderte DGB-Chefin Yasmin Fahimi die Einführung eines staatlichen Ausfallgeldes für extreme Wetterlagen. Eine Umfrage unter 4.000 Beschäftigten zeigt: Jeder Dritte fühlt sich durch Hitze stark belastet. Bei hohem Zeitdruck steigt der Wert auf 48 Prozent. Laut DGB kostet jeder Hitzetag die Volkswirtschaft rund 431 Millionen Euro. Auch die IG BAU unterstützt die Forderung.
Hagen Husgen von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) verlangt zudem besseren Schutz für Beamte im Außendienst. Nötig seien UV-Schutz mit Lichtschutzfaktor 50, atmungsaktive Kleidung und klimatisierte Dienstgebäude. Für Außenarbeitsplätze empfiehlt die IG BAU Nordhessen die WSS-Regel: Wasser, Sonnencreme, Schatten.
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Krankenstände steigen um 50 Prozent
Die gesundheitlichen Folgen sind messbar. Die IKK Südwest meldet einen Anstieg der Krankenstände um 50 Prozent – vor allem Atemwegserkrankungen nehmen zu. Notfallmediziner Dr. Lars Herda warnt: Bei 30 Grad in der Sonne sei die Belastungsgrenze oft schon nach 30 Minuten erreicht. Danach seien regelmäßige Pausen von 10 bis 15 Minuten im Schatten zwingend nötig.
Für bestimmte Berufsgruppen gelten spezielle Vorsorgeregeln. Die Arbeitsmedizinische Regel 13.3 schreibt etwa für Außenbeschäftigte alle drei Jahre eine Hautvorsorge vor.
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Auch Nachbarländer verschärfen Regeln
Die Debatte ist international. In der Schweiz fordert der Baumeisterverband, bei Hitze auf Konventionalstrafen für Bauverzögerungen zu verzichten. Bisher werden Hitzeperioden bei Vertragsfristen kaum berücksichtigt.
Italien geht noch weiter: Die Arbeitsinspektion (INL) kündigt verstärkte Kontrollen in Bau, Landwirtschaft und Logistik an. Arbeitgeber müssen das Mikroklima in ihre Gefährdungsbeurteilung einbeziehen. Verstöße – etwa gegen die Bereitstellung von Wasser oder die Anpassung der Arbeitszeiten zwischen 12 und 16 Uhr – drohen mit Bußgeldern bis 206 Euro. In Athen gelten bei Temperaturen ab 40 Grad bereits zeitweise Arbeitsverbote am Nachmittag.
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