Arbeitsschutz bei Hitze: Ab 30 Grad müssen Arbeitgeber handeln
28.05.2026 - 04:30:11 | boerse-global.deEin „Heat Dome“ beschert Deutschland Ende Mai hochsommerliche Temperaturen – und wirft drängende Fragen zum Arbeitsschutz auf. Am 26. Mai 2026 wurden in Regensburg 34,0 Grad Celsius gemessen, ein neuer Rekord für den Monat Mai. Der bisherige Höchstwert von 33,2 Grad war erst Anfang des Monats aufgestellt worden. Während die Thermometer weiter steigen, rücken die gesetzlichen Regelungen für Arbeitsplätze in den Fokus.
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Grenzwerte für Innenräume
Die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) legen klare Temperaturschwellen fest. Ein genereller Rechtsanspruch auf „Hitzefrei“ im Büro besteht nicht. Dennoch sind Arbeitgeber zum Handeln verpflichtet, sobald die Quecksilbersäule klettert.
Bei Raumtemperaturen über 26 Grad Celsius empfehlen die Richtlinien erste Maßnahmen zur Hitzeminderung. Ab 30 Grad wird das Eingreifen des Arbeitgebers zur Pflicht. Dazu gehören geeigneter Sonnenschutz wie Jalousien oder die Bereitstellung von Trinkwasser.
Überschreitet die Temperatur 35 Grad, ist der Raum laut BAuA für normale Büroarbeit nicht mehr geeignet. Ausnahmen gelten nur, wenn technische oder organisatorische Maßnahmen greifen – etwa Luftduschen, Wasservorhänge oder spezielle Abkühlphasen für Mitarbeiter.
Kleiderordnung und private Kühlgeräte
Trotz der Hitze dürfen Arbeitgeber weiterhin bestimmte Kleidervorschriften durchsetzen. Juristen betonen: Auch bei 30 Grad können professionelle Bekleidungsregeln gelten, solange keine unmittelbare Gesundheitsgefahr besteht. In der Praxis lockern viele Unternehmen diese Vorgaben während Hitzewellen durch Absprachen. Wer Schutzkleidung tragen muss, kommt um die Sicherheitsvorschriften allerdings nicht herum.
Private Ventilatoren oder Fußbäder am Arbeitsplatz sind kein automatisches Recht. Mitarbeiter benötigen die ausdrückliche Erlaubnis ihrer Vorgesetzten. Auch ein Anspruch auf Homeoffice allein wegen hoher Bürotemperaturen besteht nicht.
Sonderregeln für Bau und Außenarbeit
Während Büroangestellte kein generelles Recht auf Hitzefrei haben, hat sich für Außenarbeiter etwas getan. Seit Jahresbeginn 2026 gilt die neue Hitzeschutzverordnung. Sie schreibt bei Temperaturen ab 30 Grad Hitzeschutzpläne und UV-Schutzmaßnahmen vor.
Im Baugewerbe erlauben Tarifverträge teilweise Arbeitsstopps bei 32,5 Grad. In anderen Außenbereichen müssen Arbeitgeber zunehmend Sonnencreme und Kopfbedeckungen bereitstellen.
Eigenmächtiges Fernbleiben kann teuer werden
Arbeitsrechtler warnen: Wer ohne Erlaubnis wegen Hitze den Arbeitsplatz verlässt, riskiert Abmahnung oder Kündigung. Versäumt der Arbeitgeber dagegen erforderliche Maßnahmen ab 30 Grad, sollten Beschäftigte die Raumtemperaturen dokumentieren und Vorgesetzte oder den Betriebsrat informieren. Führt die Hitze zu tatsächlichen gesundheitlichen Beschwerden, ist der übliche Weg zum Arzt und die Arbeitsunfähigkeitsmeldung einzuhalten.
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Arbeitszeitreform in der Diskussion
Die aktuelle Hitzewelle fällt in eine phase intensiver Debatten über deutsche Arbeitsstandards. Bundesearbeitsministerin Bärbel Bas will im Juni 2026 einen Gesetzentwurf vorlegen, der die traditionelle Acht-Stunden-Grenze durch eine Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Stunden ersetzen soll – angelehnt an EU-Vorgaben.
Die Reaktionen sind gemischt. Arbeitgeberverbände begrüßen die mögliche Flexibilisierung. Gewerkschaften warnen dagegen vor 13-Stunden-Tagen und steigenden Gesundheitsrisiken. Der Vorstoß kommt vor dem Hintergrund steigender Krankenstände: 2025 nahmen Beschäftigte durchschnittlich 17 Krankheitstage – ein deutlicher Anstieg gegenüber 13 Tagen im Jahr 2021.
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