Arbeitsrecht, Wegezeit

Arbeitsrecht: Wegezeit im Firmenwagen zählt jetzt als Arbeitszeit

Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 16:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Fahrten im Firmenwagen zu wechselnden Einsatzorten sind laut EuGH Arbeitszeit. Arbeitgebern drohen Nachzahlungen, wenn der Mindestlohn unterschritten wird.

EuGH-Urteil: Firmenwagenfahrten zur Arbeit zählen als Arbeitszeit
Ein modernes Firmenfahrzeug steht vor einer Baustelle, symbolisch für die neue Rechtslage zu Arbeitszeiten bei Fahrten. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 13,90 Euro. Das verleiht einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Herbst 2025 neues Gewicht. Die Richter stellten fest: Fahrten im Firmenfahrzeug von einem festen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten sind grundsätzlich Arbeitszeit (Az. C-110/24).

Wann genau gilt die Regel?

Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Wegezeit als Arbeitszeit zählt. Die Fahrt muss integraler Bestandteil der beruflichen Tätigkeit sein. Der Arbeitgeber muss Treffpunkt, Fahrzeug oder Abfahrtszeit verbindlich vorgeben. Und der Arbeitnehmer darf während dieser Zeit nicht frei über seine Zeit verfügen können.

Betroffen sind vor allem Branchen wie das Bauwesen, das Handwerk, Pflege-Außendienste, die Gebäudereinigung sowie der Garten- und Landschaftsbau. Schätzungen zufolge arbeiten über zwei Millionen Beschäftigte unter diesen Bedingungen. Die alte Unterscheidung zwischen Fahrer und mitfahrenden Kollegen – die sogenannte Belastungstheorie – gilt damit als überholt.

Das finanzielle Risiko für Arbeitgeber

Juristen betonen: Die Einstufung als Arbeitszeit dient primär dem Arbeitszeit- und Gesundheitsschutz. Die tatsächliche Vergütungshöhe kann sich aus Tarif- oder Arbeitsverträgen ergeben. Doch die Gesamtabrechnung darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten.

Ein Rechenbeispiel zeigt das Risiko: Arbeitet ein Maler täglich 7,5 Stunden zum Mindestlohn, leistet aber zusätzlich 80 Minuten unbezahlte Wegezeit im Firmenwagen, sinkt sein effektiver Stundenlohn auf rund 11,81 Euro. Das liegt deutlich unter der aktuellen Grenze. Pro Tag könnten Nachzahlungsansprüche von 15 bis 20 Euro entstehen, monatlich bis zu 400 Euro. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, viele Tarifverträge sehen jedoch Ausschlussfristen von drei bis sechs Monaten vor.

Anzeige

Die korrekte Erfassung von Wege- und Arbeitszeiten ist durch die aktuelle Rechtsprechung für Unternehmen zur Pflicht geworden, um teure Nachzahlungen zu vermeiden. Dieser kostenlose Ratgeber unterstützt Sie mit rechtlichen Hintergrundinfos und praktischen Mustervorlagen bei der gesetzeskonformen Umsetzung. In 10 Minuten zur gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung

Reformpaket und steuerliche Neuerungen

Die Debatte wird flankiert von einem Reformpaket der Regierungskoalition aus Juli 2026. Dieses sieht vor, die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen bis Ende 2030 auf bis zu 48 Monate auszuweiten. Das Schriftformerfordernis für Befristungen soll zum 1. Januar 2027 entfallen. Gleichzeitig steigt die Pauschalsteuer für Minijobs von zwei auf fünf Prozent.

Auch bei der Dienstwagenbesteuerung gibt es Neuigkeiten. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 21. Juli konkretisierte die Regeln für Elektrofahrzeuge. Die Bruttolistenpreisgrenze für die Viertelregelung wurde von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben – befristet bis Ende 2030. Für Ladekosten können Arbeitgeber zudem eine Strompreispauschale nutzen, die sich am halbjährlichen Durchschnittspreis des Statistischen Bundesamts orientiert.

Anzeige

Ob 1%-Regelung oder Fahrtenbuch – die steuerliche Behandlung von Dienstwagen wird durch neue Grenzwerte für Elektrofahrzeuge immer komplexer. Mit diesem kostenlosen Excel-Tool ermitteln Sie in weniger als drei Minuten die für Sie günstigste Besteuerungsmethode. Optimale Steuerstrategie für Ihren Firmenwagen berechnen

Höhere Kosten im Verkehrssektor

Zusätzliche Belastungen drohen durch eine Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 22. Juli. Die Behörde genehmigte neue Trassenpreise für die Schienennutzung. Hintergrund ist ein EuGH-Urteil aus dem Frühjahr 2026, das Preisdeckel im Nahverkehr für rechtswidrig erklärte. Der Personenverkehr wird voraussichtlich mit Mehrkosten von 400 Millionen Euro belastet – Experten rechnen mit höheren Ticketpreisen.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | wirtschaft | 69852934 |