Arbeitsrecht: Schriftform fällt weg, Befristung bis 48 Monate
Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 18:16 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der öffentliche Sektor in Deutschland stellt seine Personalprozesse neu auf. Mit neuen Leitfäden zur Personalbeschaffung und aktuellen Cyberschutz-Entscheidungen der Bundesregierung steigen die Anforderungen an Verwaltungen und öffentliche Arbeitgeber. Flankiert wird das durch richtungsweisende Urteile des Bundesarbeitsgerichts zu Mitbestimmung und Diskriminierung.
So läuft die Bestenauslese künftig ab
Die Personalbeschaffung im öffentlichen Dienst bleibt an strenge verfassungsrechtliche Vorgaben gebunden. Ein aktueller Leitfaden unterstreicht die zentrale Bedeutung der Bestenauslese nach Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz. Der Prozess muss demnach in einem siebenstufigen Verfahren ablaufen – von der Bedarfsermittlung über das Anforderungsprofil bis zum Onboarding.
Besondere Aufmerksamkeit gilt den Beteiligungspflichten. Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Gleichstellungsbeauftragte müssen frühzeitig eingebunden werden. Ein DSGVO-konformes Bewerbermanagement wird zudem immer wichtiger, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Juni 2026 zeigt die Risiken: Eine Bank musste 1.000 Euro Schadensersatz zahlen, nachdem Bewerberdaten versehentlich an Dritte weitergegeben worden waren.
BAG setzt klare Grenzen bei Kündigung und Diskriminierung
Das Bundesarbeitsgericht hat Anfang des Jahres wichtige Leitplanken gesetzt. In einem Urteil vom 29. Januar 2026 erklärten die Richter die Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters in der Probezeit für unwirksam. Grund: Die Schwerbehindertenvertretung war nicht korrekt beteiligt worden. Die Wochenfrist zur Anhörung gilt demnach ab dem ersten Arbeitstag – ein bloßer Kenntnisvermerk reicht nicht als Verzicht auf Beteiligungsrechte.
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Am selben Tag entschied das BAG zur Neutralitätspflicht im öffentlichen Dienst. Ein pauschales Kopftuchverbot für Luftsicherheitsassistentinnen ist demnach unzulässig, sofern keine gezielte und verhältnismäßige Neutralitätsregelung vorliegt. Die Ablehnung aufgrund des Kopftuchs werteten die Richter als Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Einer Klägerin sprachen sie eine Entschädigung von mindestens 3.500 Euro zu.
Cyberschutz: Neue Regeln für Behörden
Die Bundesregierung hat gestern ein neues Programm für den Cyberschutz beschlossen. Es sieht einheitliche Regeln für alle Ministerien sowie strengere Vorgaben für die Nutzung von Dienstgeräten vor. Ziel ist es, die behördliche IT-Infrastruktur angesichts steigender Bedrohungen zu sichern.
Der Nationale Normenkontrollrat empfahl am selben Tag ein modulares Datengesetzbuch. Damit soll die Komplexität des Datenrechts sinken und digitale Verfahren sollen standardisiert werden.
Die Dringlichkeit digitaler Prozesse zeigt ein Beispiel aus Baden-Württemberg: Eine vor 1,5 Jahren erworbene Analyse-Software ist weiterhin nicht im Einsatz – obwohl Gutachten keine Sicherheitsbedenken feststellten.
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Reformpaket trifft auf angespannten Arbeitsmarkt
Die Koalition hat Anfang Juli 2026 ein Reformpaket vorgestellt, das weitreichende Änderungen im Arbeitsrecht vorsieht. Geplant ist unter anderem eine Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf bis zu 48 Monate bis Ende 2030. Das Schriftformerfordernis bei Arbeitsverträgen soll zum 1. Januar 2027 fallen. Gleichzeitig sollen die Regeln für Krankschreibungen verschärft werden: Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft, eine Vorlagepflicht gilt ab dem ersten Tag.
Diese Maßnahmen treffen auf einen angespannten Arbeitsmarkt. Im ersten Quartal 2026 waren allein in Ostdeutschland rund 234.200 Stellen unbesetzt. Kommunen klagen über langsame Einstellungsverfahren und starke Konkurrenz zur Privatwirtschaft.
Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gibt es seit Januar 2026 neue Flexibilisierungsoptionen. Beschäftigte können bis zum 1. September 2026 beantragen, bis zu drei Urlaubstage gegen einen Verzicht auf Teile ihrer Jahressonderzahlung einzutauschen.
Der allgemeine Stellenmarkt war im zweiten Quartal 2026 laut Marktforschern leicht rückläufig. Doch in spezialisierten Bereichen wie IT, Finanzwesen und Bauämtern bleibt die Nachfrage hoch. Behörden reagieren mit interkommunalen Kooperationen und verstärkten Bemühungen in der eigenen Ausbildung.
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