Arbeitsrecht-Reform, Telefonische

Arbeitsrecht-Reform: Telefonische Krankschreibung fällt ab Januar 2027

Veröffentlicht: 08.07.2026 um 08:31 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundesregierung beschließt Reformpaket: Telefonische Krankschreibung entfällt, Kündigungsschutz für Top-Verdiener gelockert.

Arbeitsrecht 2027: Neue Regeln für Krankschreibung und Kündigung
Arbeitsrecht-Reform - Ein Betriebsrat im Gespräch mit Kollegen und Vorgesetzten in einer modernen Fabrikhalle mit KI-Technologie. 08.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Bundesregierung hat ein umfassendes Maßnahmenpaket verabschiedet, das tiefgreifende Änderungen für Arbeitnehmer und Betriebsräte vorsieht. Während die Koalition auf Flexibilisierung setzt, protestieren Arbeitnehmervertreter gegen massive Stellenstreichungen in der Industrie. Besonders die Entwicklungen bei großen Automobilherstellern und die Integration Künstlicher Intelligenz prägen derzeit die betriebliche Mitbestimmung.

Telefonische Krankschreibung vor dem Aus

Das Reformpaket soll größtenteils zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Ein zentraler Punkt: Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Arbeitnehmer müssen künftig bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest vorlegen. In der Politik regt sich Widerstand – Fachpolitiker warnen vor wachsendem Misstrauen gegenüber Beschäftigten.

Auch bei Befristungen gibt es Änderungen. Die sachgrundlose Befristung soll künftig für bis zu 48 Monate möglich sein, mit bis zu sechs Verlängerungen. Diese Regelung gilt befristet bis Ende 2030. Gleichzeitig plant die Regierung, das Schriftformerfordernis bei Befristungen abzuschaffen.

Kündigungsschutz: Lockerung für Spitzenverdiener

Für Hochverdiener mit einem Jahresbruttoeinkommen von über 177.500 Euro sieht der Entwurf eine Lockerung des Kündigungsschutzes vor. Steuerliche Anpassungen sind ebenfalls Teil der Pläne: Abfindungen sollen bei schnellem Jobwechsel privilegiert besteuert werden. Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit bleiben bis zu 75 Euro pro Stunde steuerfrei.

KI am Arbeitsplatz: Wo Betriebsräte mitreden dürfen

Ein weiteres zentrales Thema ist die Integration von KI-Agenten in betriebliche Abläufe. Ein Mitbestimmungsrecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz besteht laut Experten dann, wenn technische Einrichtungen dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung von Arbeitnehmern zu überwachen. Die bloße Möglichkeit einer solchen Kontrolle reicht aus, um die Mitbestimmungspflicht auszulösen.

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Allerdings: Reine Produktions- oder Logistikprozesse ohne personenbezogene Daten unterliegen nicht automatisch der Mitbestimmung. Die europäische KI-Verordnung begründet nach Ansicht von Fachanwälten kein eigenständiges Mitbestimmungsrecht. Die Bundesregierung hat die Sozialpartner aufgefordert, Vorschläge für eine effizientere Zusammenarbeit zu erarbeiten.

BAG-Urteil: Ausländische Standorte als Betriebsteile

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die rechtliche Stellung von Betriebsräten weiter präzisiert. Im Mai 2026 bestätigte das Gericht: Auch inländische Standorte ausländischer Unternehmen können als selbstständige Betriebsteile gelten – sofern sie ein Mindestmaß an organisatorischer Eigenständigkeit aufweisen. Dies gilt selbst dann, wenn wesentliche Personalentscheidungen in der ausländischen Zentrale getroffen werden.

Konkret ging es um einen Fall am Flughafen Berlin Brandenburg, wo einem Standort trotz internationaler Konzernstruktur die Betriebsratsfähigkeit zugesprochen wurde.

Arbeitszeiterfassung: Pflicht bleibt, aber wer entscheidet?

Bereits in früheren Entscheidungen hatte das BAG die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung betont. Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren. Der Betriebsrat hat bei der Ausgestaltung des Erfassungssystems ein Initiativrecht. Die grundsätzliche Entscheidung über die Einführung bleibt jedoch beim Arbeitgeber – sofern er lediglich gesetzliche Pflichten umsetzt.

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Porsche: Betriebsrat erkämpft Zugeständnisse

In der Praxis stehen Arbeitnehmervertreter vor großen Herausforderungen durch angekündigte Sparprogramme. Bei Porsche konnte der Betriebsrat die Zahl der geplanten Stellenstreichungen an den Standorten Zuffenhausen und Weissach auf unter 4.000 reduzieren. Ursprünglich stand ein Abbau im mittleren vierstelligen Bereich im Raum. In den vergangenen 20 Monaten wurden dort bereits rund 3.900 Stellen abgebaut.

Volkswagen: Bis zu 100.000 Stellen in Gefahr

Noch weitreichender sind die Pläne bei Volkswagen. Medienberichten zufolge könnten weltweit bis zu 100.000 Stellen betroffen sein, zudem droht mehreren Werken in Deutschland die Schließung. Die IG Metall hat für den 9. Juli 2026 zu bundesweiten Protestaktionen aufgerufen.

In einer gemeinsamen Resolution fordern Betriebsräte zahlreicher Unternehmen eine aktivere Industriepolitik und mehr Planungssicherheit – um den Herausforderungen durch internationale Konkurrenz und Digitalisierung zu begegnen.

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