Arbeitsrecht-Reform: Merz plant Abkehr vom Achtstundentag
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 20:40 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Kernpunkte sind flexiblere Arbeitszeiten, längere Befristungen und eine neue Job-to-Job-Erprobung.
Abkehr vom starren Achtstundentag
Bundeskanzler Friedrich Merz stellte Mitte Juli die Details der geplanten Reformen vor. Zentral ist die Umstellung von täglichen auf wöchentliche Höchstarbeitszeiten. Arbeitsministerin Bärbel Bas soll noch im Herbst 2026 einen Gesetzentwurf vorlegen.
Der Koalitionsvertrag sieht diese wöchentliche Orientierung bereits vor. Doch die Gewerkschaften laufen Sturm: Sie befürchten eine Aufweichung des klassischen Achtstundentags. Ein früherer Entwurf aus Juni hatte diesen noch unangetastet gelassen, aber erweiterte Ausnahmen vorgesehen.
Wirtschaftsexperte Martin Werding unterstützt die Pläne. Er kritisiert den Widerstand gegen die notwendigen Anpassungen und befürwortet die Ablösung der täglichen Höchstgrenze.
Vier Wochen Probezeit beim neuen Arbeitgeber
Das Bundeskabinett gab grünes Licht für die „Job-to-Job-Erprobung“. Beschäftigte können künftig bis zu vier Wochen – in Ausnahmefällen sechs Wochen – eine neue Tätigkeit testen. Und das, ohne das bestehende Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Das dazugehörige SGB III-Änderungsgesetz soll das Gesetzgebungsverfahren bis Ende November 2026 durchlaufen. Flankiert wird das Paket von massivem Bürokratieabbau: Die jährlichen Kosten sollen um rund 720 Millionen Euro sinken.
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Im Gespräch ist der Wegfall von bis zu 123.000 Sicherheitsbeauftragten in kleinen und mittleren Unternehmen. Zudem müssen Empfänger von Arbeitslosengeld künftig nicht mehr an ihrer Briefpostadresse anwesend sein – sofern die digitale Kommunikation sichergestellt ist.
Strengere Regeln für Arbeitnehmer
Die Reform bringt auch härtere Auflagen: Eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag soll die telefonische Krankschreibung ersetzen. Bei Befristungen ohne Sachgrund plant die Regierung eine Ausweitung von zwei auf vier Jahre – mit bis zu sechs Verlängerungen.
Die Klagefristen bei Diskriminierung werden von zwei auf vier Monate verlängert. Gleichzeitig stärkt die Regierung die Mitbestimmung von Betriebsräten bei der Einführung KI-basierter Überwachungssysteme.
Mindestlohn steigt weiter
Der gesetzliche Mindestlohn soll zum Januar 2027 auf 14,60 Euro steigen – nach der Erhöhung auf 13,90 Euro Anfang 2026. Die Minijob-Grenze wird auf 633 Euro angehoben, die Pauschalsteuer steigt zum Januar 2027 von zwei auf fünf Prozent.
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Auch die Zeitarbeit wird teurer: Die Lohnuntergrenze liegt seit Juli bei 14,96 Euro, steigt über 15,33 Euro im September auf 15,87 Euro im April 2027.
Sonntagsarbeit deutlich ausgeweitet
Eine Neuerung betrifft Bäckereien: Ab Januar 2027 dürfen sie ihr Personal an Sonn- und Feiertagen bis zu acht Stunden einsetzen. Bisher waren nur drei Stunden erlaubt. Für Bibliotheken sind künftig sechs Stunden vorgesehen.
Kanzler Merz rechtfertigte die wirtschaftliche Ausrichtung der Reformen auch mit der aktuellen sicherheitspolitischen Lage. Für den Herbst 2026 stellte er zudem eine Pflegereform und die Einführung eines staatlich geförderten Altersvorsorgedepots ab 2027 in Aussicht.
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