Arbeitsrecht-Reform: Kündigungsschutz für Topverdiener ab 2027 gelockert
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 19:43 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ sieht Lockerungen beim Kündigungsschutz für Topverdiener vor – und verschärfte Regeln für Krankschreibungen.
Kündigungsschutz: Neue Regeln für Spitzenverdiener
Arbeitgeber sollen Angestellte mit einem Monatsgehalt von rund 15.000 Euro künftig leichter gegen Abfindung entlassen können. Die Regelung soll ab 2027 gelten. Betroffen wäre etwa 0,27 Prozent der Beschäftigten, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) errechnet hat.
Gleichzeitig plant die Regierung, sachgrundlose Befristungen auf bis zu 48 Monate auszuweiten. Diese Möglichkeit wäre bis Ende 2030 befristet und erlaubt bis zu sechs Verlängerungen. IAB-Experten warnen vor einer Blockade beruflicher Aufstiegschancen. Auch Gewerkschaften kritisieren die Pläne scharf.
Krankmeldung: Strengere Regeln ab Tag eins
Die telefonische Krankschreibung aus der Pandemiezeit soll wegfallen. Stattdessen könnte eine ärztliche Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag zur Pflicht werden. Bisher können Arbeitgeber das nur individuell verlangen. Die Reform zielt auf eine einheitliche Regelung.
Hintergrund sind steigende Krankenstände: Von Januar bis November 2025 fehlten Beschäftigte im Schnitt 18,6 Tage – 2021 waren es noch 13 Tage. Experten der Versicherungswirtschaft zweifeln jedoch an der Wirksamkeit. Ihre Befürchtung: Ärzte stellen bei einem Praxisbesuch seltener für nur einen Tag krank, was die Ausfallzeiten paradoxerweise verlängern könnte.
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Kündigungsschutzklagen: Sprunghafter Anstieg
Parallel zu den Reformplänen steigt die Zahl der Arbeitsgerichtsprozesse. Ein großer Rechtsschutzversicherer meldet 63 Prozent mehr Leistungsfälle im Arbeitsrecht innerhalb von fünf Jahren. Allein 2025 legten die Kündigungsschutzklagen um 33 Prozent zu, im ersten Halbjahr 2026 um weitere 9,8 Prozent.
Betroffen sind zunehmend auch mittlere und höhere Einkommensgruppen. Ursache sind wohl die wirtschaftliche Unsicherheit und steigende Insolvenzzahlen. In Baden-Württemberg etwa stiegen die Neueingänge bei Arbeitsgerichten von 38.021 auf 42.488 Verfahren binnen eines Jahres.
Gerichte ziehen Grenzen bei Überwachung und Weisungen
Zwei aktuelle Urteile zeigen die rechtlichen Spielräume bei verhaltensbedingten Kündigungen. Ein Gericht in Alicante bestätigte die Kündigung einer Logistikmitarbeiterin. Sie war beharrlich 30 bis 45 Minuten vor Schichtbeginn erschienen – trotz ausdrücklicher Weisung der Geschäftsleitung.
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Ein Urteil aus A Coruña hingegen schützt kranke Arbeitnehmer vor Überwachung. Eine Angestellte war nach einem Schlaganfall seit Mai 2023 arbeitsunfähig und wurde beim Einkaufen gefilmt. Die fristlose Kündigung werteten die Richter als Diskriminierung. Der Arbeitgeber muss sie wiedereinstellen und 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Das Oberlandesgericht Bamberg schränkte zudem Kündigungsklauseln in Verbraucherverträgen ein (Az. 3 UKl 15/25 e). Mobilfunkanbieter dürfen Kunden in Unlimited-Tarifen nicht einseitig vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Solche AGB-Klauseln benachteiligen Verbraucher unangemessen.
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