Arbeitsrecht, MaiJuni

Arbeitsrecht Mai/ Juni: Gerichte ziehen klare Grenzen für Arbeitgeber

02.06.2026 - 05:30:14 | boerse-global.de

Mehrere Urteile präzisieren deutsches Arbeitsrecht: Von Massenentlassungen bei Fortuna Düsseldorf bis zu Vorgaben zur gendergerechten Sprache.

Arbeitsrecht Mai/Juni: Gerichte ziehen klare Grenzen für Arbeitgeber - Bild: über boerse-global.de
Arbeitsrecht Mai/Juni: Gerichte ziehen klare Grenzen für Arbeitgeber - Bild: über boerse-global.de

Von Massenentlassungen im Profisport über Jubiläumszahlungen bis zur gendergerechten Sprache – die Gerichte ziehen klare Grenzen für Arbeitgeber.

Fortuna Düsseldorf: 60 Prozent der Belegschaft müssen gehen

Nach dem Abstieg in die dritte Liga hat Fortuna Düsseldorf am 31. Mai einen radikalen Sparkurs eingeschlagen. Der Verein kündigt 67 Mitarbeitern – rund 60 Prozent der gesamten Belegschaft. Ziel ist es, die Personalkosten von sieben auf drei Millionen Euro zu drücken.

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Die Vereinsführung rechnet mit einer Welle von Kündigungsschutzklagen und hat bereits Rechtsbeistand mandatiert. Klubchef Alexander Jobst verzichtet aus Solidarität auf Teile seines Gehalts. Ob die Massenentlassungen rechtlich Bestand haben werden, dürfte die Gerichte in den kommenden Monaten beschäftigen.

VW muss nachbessern: Jubiläumszahlungen nach altem Tarif

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat Volkswagen am 31. Mai zu Nachzahlungen verpflichtet. Konkret geht es um Jubiläumsprämien: Mitarbeiter, die am 1. Januar 2025 ein Dienstjubiläum feierten, haben Anspruch auf die alte, großzügigere Regelung.

Der bisherige Tarifvertrag sah 1,45 bis 2,9 Monatsgehälter vor. Die neue Pauschale von 6.000 oder 12.000 Euro – erst später im Januar vereinbart – gilt für diese Fälle nicht. Das Urteil könnte Signalwirkung für andere Tarifkonflikte haben.

Gendern auf Anweisung: Arbeitgeber dürfen Vorgaben machen

Das Hamburger Landesarbeitsgericht hat klargestellt: Chefs können die Verwendung gendergerechter Sprache grundsätzlich anordnen. Im konkreten Fall war die Kündigung eines Chemikers des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zwar unwirksam – aber aus formalen Gründen.

Die Behörde hatte die Anordnung nicht korrekt erteilt. Inhaltlich aber, so das Gericht, fällt die Sprachregelung in das Weisungsrecht des Arbeitgebers. Wer sich verweigert, muss mit Konsequenzen rechnen – solange die Anordnung formal einwandfrei ist.

Urlaub schützt nicht vor Anhörung

Der Bundesgerichtshof (BAG) hat im Herbst 2025 eine wichtige Klarstellung für außerordentliche Kündigungen getroffen: Ein Arbeitnehmer im Urlaub genießt keine absolute Immunität vor einer Verdachtsanhörung. Arbeitgeber müssen nicht vier Wochen warten, wenn die Verzögerung Ermittlungen gefährdet.

Ausnahme: Der Mitarbeiter hält sich an einem unerreichbaren Ort auf. Das Urteil gibt Unternehmen mehr Spielraum bei dringenden Verdachtsfällen.

Auszubildende besonders geschützt

Das Arbeitsgericht Heilbronn hat am 20. März 2026 die Kündigung eines Azubis für unwirksam erklärt. Weder die ordentliche Kündigung nach der Probezeit noch eine fristlose wegen Schulschwänzens waren rechtmäßig. Der Arbeitgeber hatte versäumt, eine Abmahnung auszusprechen oder erzieherisch auf den Minderjährigen einzuwirken.

Das Berufsbildungsgesetz stellt hohe Hürden für Kündigungen während der Ausbildung – wer hier Fehler macht, verliert vor Gericht.

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Abfindungen: Was 2026 üblich ist

Der Marktstandard für Abfindungen liegt bei 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. In Verhandlungen sind jedoch Faktoren zwischen 1,0 und 2,0 zunehmend üblich. Voraussetzung: Der Arbeitnehmer muss innerhalb von drei Wochen nach Kündigungseingang Klage einreichen.

Weitere Klarstellungen der Gerichte

  • Teilzeit-Gleichstellung (BAG, 26. November 2025): Tarifverträge dürfen Überstundenzuschläge nicht erst ab Vollzeit-Stundenzahl gewähren. Zuschläge müssen proportional zur vertraglichen Arbeitszeit berechnet werden.

  • Betriebsrat bei internationalen Firmen (BAG): Eine maltesische Airline am Berliner BER muss die Gründung eines Betriebsrats dulden – sofern vor Ort ein Mindestmaß an Management-Befugnissen existiert.

  • Höhere Eingruppierung (BAG, 21. Januar 2026): Werkstattleiter können Anspruch auf höhere Gehaltsgruppen haben, wenn sie organisatorische Verantwortung tragen – auch ohne direkte Disziplinarbefugnis.

Nicht jeder hat Erfolg vor Gericht

Das Arbeitsgericht Berlin wies am 28. Mai 2026 die Klage einer nicht-binären Person ab. Der Kläger hatte Diskriminierung geltend gemacht, weil eine E-Mail mit falscher Anrede einging. Das Gericht sah darin Rechtsmissbrauch: Die Bewerbung sei kein ernsthafter Versuch gewesen, eine Stelle zu bekommen.

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