Arbeitsrecht Juni/ Juli: Weiterbildung, Minijobs und Karenz neu geregelt
05.06.2026 - 22:49:53 | boerse-global.de
Arbeitnehmer und Unternehmen müssen sich auf neue Fristen, erweiterte Rechte und frische Förderungen einstellen.
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Karenz und Elternteilzeit: Fristen beachten
Wer in Karenz gehen will, muss die Auszeit rechtzeitig ankündigen. Die Bekanntgabe muss spätestens am letzten Tag der Mutterschutzfrist erfolgen. Die gesetzliche Karenz endet maximal am zweiten Geburtstag des Kindes.
Beim Wiedereinstieg per Elternteilzeit gelten klare Regeln: In Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern und nach dreijähriger Betriebszugehörigkeit haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Arbeitszeitreduktion. Die Arbeitszeit muss um mindestens 20 Prozent sinken, zwölf Wochenstunden sind die Untergrenze. Der Kündigungsschutz gilt dann bis zum siebten oder achten Geburtstag des Kindes.
Neue Weiterbildungsbeihilfe: Anträge ab 8. Juni
Ab dem 8. Juni 2026 können Arbeitnehmer beim AMS Anträge auf die neue Weiterbildungsbeihilfe (WBB) oder die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT) stellen. Beide Instrumente haben das bisherige Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld abgelöst.
Die WBB läuft maximal ein Jahr, die WBT bis zu zwei Jahre. Die tägliche Beihilfe liegt zwischen 40,40 und 67,94 Euro. Der Staat hat dafür ein Jahresbudget von 150 Millionen Euro bereitgestellt. Wichtig: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung – die Vergabe erfolgt nach Verfügbarkeit der Mittel. Die Abwicklung läuft zwingend über das Portal MeinAMS.
Minijobs: Rentenversicherung neu regeln
Zum 1. Juli 2026 dürfen Minijobber ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig machen. Der Antrag geht an die Minijob-Zentrale oder den Arbeitgeber.
Wer zur Versicherungspflicht zurückkehrt, baut Pflichtbeitragszeiten auf und sichert sich Ansprüche auf Rehabilitation, Erwerbsminderungsrenten und Grundrentenzuschläge. Auch der Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge wird erleichtert. Der Arbeitgeberbeitrag liegt im gewerblichen Bereich bei 15 Prozent, in Privathaushalten bei 5 Prozent. Ab 2027 sollen Minijobber zudem eigene Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen – der Arbeitgeberanteil ist mit 3,6 Prozent geplant.
Ab Januar 2026 gilt zudem eine neue Minijob-Grenze von 603 Euro – Arbeitgeber müssen ihre Verträge daher jetzt dringend anpassen. Sichern Sie sich hier eine rechtssichere und vollständig bearbeitbare Mustervorlage für Ihren nächsten Minijobber. Kostenlose Mustervorlage für Minijob-Arbeitsverträge sichern
Entgelttransparenz: EU-Richtlinie greift
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie tritt im Juni 2026 in Kraft. Für den öffentlichen Dienst und staatliche Unternehmen gilt sie ab dem 8. Juni direkt. Unternehmen müssen Bewerbern künftig Auskunft über Gehaltsstrukturen geben und alle drei Jahre Bericht erstatten.
Der Hintergrund: Österreichs Gender Pay Gap liegt bei 17,6 Prozent – deutlich über dem OECD-Schnitt von 12,4 Prozent. Gleichzeitig sank der Anteil vollzeitbeschäftigter Frauen auf 64,5 Prozent.
Gleichbehandlung: Mehr Zeit für Klagen
Das Bundeskabinett hat im Mai 2026 die Fristen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verlängert. Betroffene haben nun vier statt zwei Monate Zeit, ihre Rechte einzufordern. Der Schutz vor sexueller Belästigung gilt zudem über den Arbeitsplatz hinaus. Eine unabhängige Schlichtungsstelle soll Konflikte entschärfen.
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