Arbeitsrecht, Deutschland

Arbeitsrecht in Deutschland: Neue Hürden für Unternehmen bei Übernahmen

30.04.2026 - 08:39:34 | boerse-global.de

Gerichte schränken Betriebsratsrechte ein, während neue Transparenzregeln und Reformen die Unternehmenspraxis verändern.

Arbeitsrecht in Deutschland: Neue Hürden für Unternehmen bei Übernahmen - Foto: über boerse-global.de
Arbeitsrecht in Deutschland: Neue Hürden für Unternehmen bei Übernahmen - Foto: über boerse-global.de

Ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen.

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Gerichte begrenzen Einfluss von Betriebsräten

Ein wegweisendes Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf vom September 2025 sorgt für Klarheit: Ein Betriebsrat, der erst nach einer bereits beschlossenen Unternehmensentscheidung gewählt wird, hat kein Mitbestimmungsrecht bei Sozialplänen. Konkret ging es um die Schließung einer Bankfiliale in Düsseldorf. Die Entscheidung fiel im August 2023, der Betriebsrat wurde erst im Dezember 2023 gewählt. Das Gericht stellte klar: Entscheidend ist der Zeitpunkt der unternehmerischen Entscheidung. Für Unternehmen bedeutet das mehr Rechtssicherheit – vorausgesetzt, die Entscheidungsprozesse sind sauber dokumentiert.

Parallel dazu beschäftigte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit internationalen Übernahmen und den daraus resultierenden Matrixstrukturen. In einem ebenfalls im September 2025 veröffentlichten Urteil stellten die Richter klar: Der Einsatz ausländischer Manager in deutschen Betrieben kann eine Einstellung darstellen, die der Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG bedarf. Voraussetzung: Der Manager ist faktisch in den deutschen Betrieb eingegliedert und der deutsche Arbeitgeber hat zumindest teilweise Weisungsbefugnis. Internationale Strukturen entbinden also nicht von der Mitbestimmungspflicht.

Massenentlassungen: Strengere Regeln für Arbeitgeber

Das BAG hat am 1. April 2026 seine strenge Linie bei Massenentlassungen bekräftigt. Fehler bei der Anzeige – etwa verspätete oder unvollständige Meldungen bei der Behörde – machen die Kündigungen unwirksam. Das folgt einer ebenso strengen Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof aus dem Jahr 2025.

Diese prozeduralen Hürden kommen zu einer Zeit, in der zahlreiche Unternehmen Stellen abbauen. In Hamburg reduziert der Versandhändler Otto sein Personal um rund 460 Vollzeitstellen. Die italienische Großbank UniCredit streicht in Deutschland bis zu 400 IT-Stellen. Noch größere Wellen schlagen die Warnungen der Betriebsräte bei Rolls-Royce Power Systems: Bis zu 3.000 Arbeitsplätze könnten dort gefährdet sein. Auch Opel baut weiter Entwicklungsstellen in Rüsselsheim ab, und ZF Friedrichshafen plant weitere Einsparungen im Verwaltungsbereich.

Selbst geplante Schließungen laufen nach langem Fahrplan: Das Playmobil-Werk macht Ende Juni 2026 endgültig dicht. Bei Volkswagen sorgt man mit Produktionsstopps für Effizienz – so steht am 30. April und 4. Mai ein zweitägiger Stopp im Werk Emden an.

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Neue Gesetze: Transparenz und Teilzeit-Krankschreibung

Ab dem 7. Juni 2026 gilt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Arbeitgeber dürfen dann nicht mehr nach dem bisherigen Gehalt fragen. Stattdessen müssen sie das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne für die ausgeschriebene Stelle nennen. Ziel: das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern, das in Deutschland korrigiert bei sechs Prozent liegt.

Die Bundesregierung plant zudem eine umstrittene Reform des Betriebsverfassungsgesetzes. Konkret geht es um eine Änderung des § 119 BetrVG: Die Behinderung von Betriebsratsarbeit soll künftig ein Offizialdelikt werden. Der Arbeitgeberverband Südwesttextil protestierte am 28. April 2026 scharf. Die geplante Regelung könne zu einer Kriminalisierung legitimer betrieblicher Konflikte führen und schaffe große Rechtsunsicherheit, warnte die Verbandsspitze. Stattdessen plädiert man für eine Modernisierung der Mitbestimmung mit klaren Fristen und sachlichen kriterien.

Ein weiteres Vorhaben: die „teilweise Krankschreibung“. Ein Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums, der im Frühjahr 2026 das Kabinett passieren soll, erlaubt eine stufenweise Rückkehr an den Arbeitsplatz mit 25, 50 oder 75 Prozent der üblichen Arbeitszeit. Das bietet Flexibilität – etwa bei der Wiedereingliederung nach Übernahmen. Allerdings kritisieren Gewerkschaften die geplante Senkung des Krankengeldes von 70 auf 65 Prozent.

Betriebsratswahlen: Gewerkschaften behaupten sich

Trotz aller Umbrüche: Die traditionellen Gewerkschaften bleiben stark. Bei den laufenden Betriebsratswahlen 2026 konnte die IG Metall in Ostdeutschland (Sachsen, Berlin, Brandenburg) über 77 Prozent aller Mandate erringen – 760 von 877 Sitzen. Die Gewerkschaftsführung wertet das als Vertrauensbeweis der Beschäftigten in einer Zeit großer Unsicherheit durch Industrietransformation und Wirtschaftskrisen.

Am VW-Standort Zwickau sicherte sich die IG Metall 29 von 35 Sitzen bei einer Wahlbeteiligung von 66 Prozent. Doch das Bild ist nicht einheitlich: Im Tesla-Werk Grünheide gewann eine als managementnah geltende Liste die jüngste Wahl. Und am VW-Stammsitz in Wolfsburg erreichte die IG Metall einen historischen Tiefstand, weil alternative Listen Zulauf erhielten.

Auch im öffentlichen Nahverkehr verschieben sich die Kräfteverhältnisse. Bei der Betriebsratswahl der Rheinbahn am 28. April 2026 erzielte die Gewerkschaft NahVG einen deutlichen Sieg – die bisherige Führungskoalition unter Beteiligung von Verdi verlor ihre Mehrheit.

Ausblick: Tarifkonflikte und neue Regeln

Der Rest des Jahres 2026 verspricht intensive Verhandlungen und weitere juristische Klärungen der Mitbestimmungsrechte. Bei der Deutsche Telekom hat Verdi Warnstreiks eingeleitet, an denen sich Ende April über 7.500 Beschäftigte beteiligten. Gefordert wird eine Lohnerhöhung von 6,6 Prozent. Ähnlich angespannt ist die Lage bei der Postbank, wo für den 30. April und 2. Mai Streiks angekündigt sind – es geht um höhere Löhne und Jobgarantien.

Für Unternehmen, die Übernahmen planen, rückt die Umsetzung des NRW-Tariftreue- und Vergabegesetzes im Jahr 2027 in den Fokus. Das Landesgesetz in Nordrhein-Westfalen wird vorschreiben, dass öffentliche Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten – 50.000 Euro für Dienstleistungen, 100.000 Euro für Bauleistungen – nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die Tarifverträge einhalten.

Da die Betriebsratswahlen 2026 noch bis Ende Mai andauern, werden die neuen Zusammensetzungen der Arbeitnehmervertretungen die Atmosphäre für Unternehmensverhandlungen für Jahre prägen. Arbeitgeber müssen den Spagat schaffen zwischen dem Ruf nach mehr Flexibilität – den manche Politiker mit einer Reform des Kündigungsschutzes verbinden – und den robusten, rechtlich geschützten Mitbestimmungsrechten der deutschen Belegschaften.

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