Arbeitsrecht in Deutschland: Manager-Kündigungen steigen um 14 Prozent
22.05.2026 - 11:59:35 | boerse-global.de
000 gestiegen – ein Anstieg von 14 Prozent. Das befeuert eine Rekordnachfrage nach arbeitsrechtlicher Beratung. Allein Nils Schmidt von der DFK berichtet von 2.000 Einzelfällen. Das deutsche Arbeitsrecht wird für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zunehmend zum Minenfeld.
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Die ersten Schritte nach der Kündigung
Wer eine Kündigung erhält, sollte nicht überstürzt handeln. Experten raten zu einer Bedenkzeit von sieben bis 14 Tagen, bevor Dokumente unterschrieben oder Zusagen gemacht werden. In dieser Phase geht es darum, die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen zu lassen und mögliche Abfindungen auszuloten. Als Faustregel gilt auf dem deutschen Markt: ein Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Die Drei-Wochen-Frist ist der kritischste Punkt. Nach Paragraf 4 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) muss eine Kündigungsschutz klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden. Seit August 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, auf diese Frist hinzuweisen – entweder im Arbeitsvertrag oder in einem separaten Dokument nach dem Nachweisgesetz. Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied jedoch im März 2022, dass ein fehlender Hinweis eine Kündigung nicht automatisch unwirksam macht.
Wenn die Leistung nicht stimmt: Änderungskündigungen
Besonders brisant: Eine Änderungskündigung wegen schlechter Leistung kann rechtlich Bestand haben. Das bestätigte das Landesarbeitsgericht Köln Anfang 2025. Für ausländische Fachkräfte hat das fatale Folgen: Wird die Vergütungsgruppe herabgestuft, droht der Verlust des Aufenthaltstitels, wenn das Einkommen unter die erforderliche Mindestgrenze fällt.
Arbeitszeitbetrug: Hohe Hürden für Arbeitgeber
Das Arbeitsgericht Berlin wies im März 2026 eine Kündigung gegen einen Pressesprecher ab, dem Arbeitszeitbetrug vorgeworfen wurde. Die Begründung: Der Arbeitgeber konnte die Vorwürfe nicht ausreichend belegen. Das Urteil zeigt: Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber, wenn es um betrügerische Praktiken bei der Arbeitszeiterfassung geht.
Der Europäische Gerichtshof erweiterte zudem im Oktober 2025 den Arbeitszeitbegriff: Für Beschäftigte ohne festen Arbeitsort zählt die Reisezeit von einem firmenseitig bestimmten Treffpunkt zur Einsatzstelle als vollwertige Arbeitszeit. Deutsche Gerichte müssen dies bei der Berechnung von Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen berücksichtigen.
Die große Reform: 13-Stunden-Tag rückt näher
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas plant für Juni 2026 einen Gesetzesentwurf, der die tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden durch eine wöchentliche Obergrenze von 48 Stunden ersetzt. Möglich wären dann einzelne Arbeitstage von bis zu 13 Stunden – solange der Wochendurchschnitt stimmt.
Während Arbeitgeberverbände wie Dehoga die Flexibilität begrüßen, schlagen Gewerkschaften und Arbeitsmediziner Alarm. Studien zeigen: Das Unfallrisiko verdoppelt sich nach zwölf Stunden Arbeit. Rund 72 Prozent der Beschäftigten wollen laut Umfragen am Acht-Stunden-Tag festhalten.
Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht
Die Novelle des Arbeitszeitgesetzes 2026 schreibt vor: Unternehmen müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit elektronisch und am selben Tag erfassen. Ausnahme: Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
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Steuerfreie Überstunden: Nur für Vollzeitkräfte
Die Bundesregierung plant, Überstundenzuschläge bis zu 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei zu stellen – allerdings nur für Vollzeitbeschäftigte. Die 30 Prozent der Arbeitnehmer in Teilzeit gehen leer aus. 2024 leistete jeder Beschäftigte im Schnitt 28,2 Überstunden, bundesweit summierten sich die unbezahlten Überstunden auf 638 Millionen.
Besondere Fallstricke: Minijobs, Kurzarbeit und KI
Für Minijobber gilt 2026: Vier Wochen Kündigungsfrist zum 15. oder Monatsende, in der Probezeit zwei Wochen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Besonderer Kündigungsschutz besteht für Schwangere, Eltern in Elternzeit und Schwerbehinderte.
Ein häufiger Streitpunkt: die Berechnung des Krankengeldes nach Kurzarbeit. Erkrankt ein Mitarbeiter während der Kurzarbeit, wird das Krankengeld auf Basis des vollen Gehalts berechnet. Beginnt die Erkrankung erst nach Ende der Kurzarbeit, zählt das reduzierte Einkommen des letzten Monats – das kann zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Betroffene haben einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen.
Seit Februar 2025 verlangt der EU AI Act den Nachweis von KI-Kompetenz bei Beschäftigten. Für Rechtsanwälte und Steuerberater gelten seit Februar 2026 verschärfte Regeln: Sie müssen ein KI-Verzeichnis führen und Verträge streng auf Vertraulichkeit und Datensicherheit prüfen, besonders bei Drittanbieter-Tools.
Ausblick: Was 2026 noch bringt
Die zweite Jahreshälfte 2026 wird von der Umsetzung der neuen Wochenarbeitszeitregeln und der Integration internationaler Fachkräfte geprägt sein. Der EU Talent Pool soll die Anwerbung von Arbeitskräften aus Drittstaaten erleichtern.
Im Handwerk und Baugewerbe bleiben die Probleme strukturell. Während einzelne Familienbetriebe wie Friseur Ganster im Mai 2026 für Familienfreundlichkeit ausgezeichnet wurden, meldet die Baubranche einen Rückgang der Wohnungsfertigstellungen um 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Steigende Materialkosten und die Stagnation veranlassten Branchenverbände zu formellen Warnungen an das Wirtschaftsministerium.
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