Arbeitsrecht: Gesetzesentwurf erlaubt bis zu 13 Stunden täglich
26.05.2026 - 20:16:47 | boerse-global.deDie Bundesregierung bereitet eine grundlegende Neuausrichtung des Arbeitsrechts vor – weg vom täglichen Acht-Stunden-Limit, hin zu flexiblen Wochenarbeitszeiten. Ein Gesetzesentwurf soll bereits im Juni 2026 vorliegen.
Von der Tages- zur Wochenarbeitszeit
Das Herzstück der geplanten Reform: Statt einer maximalen täglichen Arbeitszeit soll künftig eine wöchentliche Höchstgrenze gelten. Bisher ist der Arbeitstag auf acht Stunden begrenzt – mit der Möglichkeit, auf zehn Stunden zu verlängern, wenn der Durchschnitt über sechs Monate bei acht Stunden liegt. Der neue Vorschlag würde einzelne Arbeitstage von bis zu 13 Stunden erlauben, solange das wöchentliche Gesamtvolumen stimmt.
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Bundeskanzler Friedrich Merz hatte die Pläne bereits im Mai 2025 in einer Regierungserklärung skizziert. Unterstützung kommt vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Dessen Direktor Michael Hüther betonte kürzlich im ARD-Morgenmagazin, es gehe „vor allem um mehr Flexibilität, nicht um mehr Arbeit". Besonders Büroangestellte könnten profitieren und Beruf und Privatleben besser vereinbaren.
Doch die Reform ist intern umstritten. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) lehnt die Pläne öffentlich ab, fühlt sich aber an den Koalitionsvertrag gebunden. Die Skepsis ist weit verbreitet: Umfragen zeigen, dass vor allem Ostdeutsche, Gewerkschaftsmitglieder und Anhänger der Linken die Lockerung der täglichen Höchstgrenzen ablehnen.
Industrie geht schon voran
Während die Politik noch debattiert, handeln Unternehmen längst. In der Metall- und Elektroindustrie der Region Villingen-Schwenningen wurden seit Jahresbeginn 13 „Ergänzungsvereinbarungen" zu bestehenden Tarifverträgen abgeschlossen.
Ein prominentes Beispiel: Bei Aesculap in Tuttlingen haben sich rund 3.700 Beschäftigte zu zwei Stunden unbezahlter Mehrarbeit pro Woche verpflichtet. Im Gegenzug investiert das Unternehmen 90 Millionen Euro in den Standort. Der Schritt kommt nicht von ungefähr: Die Branche verliert monatlich rund 20.000 Arbeitsplätze. Immer häufiger werden 38-Stunden-Wochen ohne Lohnausgleich, der Verzicht auf Sonderzahlungen oder „Transformationsgeld" diskutiert.
Der öffentliche Dienst hält dagegen an starren Strukturen fest: 39 Stunden in West-, 40 Stunden in Ostdeutschland, verteilt auf fünf Tage. Kernarbeitszeit ist meist von 9 bis 15 Uhr, der Rahmen reicht von 6 bis 20 Uhr. Überstunden werden für untere und mittlere Entgeltgruppen mit 30 Prozent Zuschlag vergütet, höhere Gruppen erhalten Freizeitausgleich.
Gerichte definieren Arbeitszeit neu
Auch die Justiz mischt mit. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im Oktober 2025 (Az. C-110/24): Reisezeiten vom vom Arbeitgeber bestimmten Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten – und zurück – gelten als Arbeitszeit. Das betrifft Fahrer und Mitfahrer in Firmenfahrzeugen ohne festen Arbeitsplatz. Besonders relevant für Bau, Handwerk, Pflege und Außendienst. Die Vergütung dieser Stunden bleibt allerdings Verhandlungssache.
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Für Führungskräfte gibt es neue Spielräume: „Lebensarbeitszeitkonten" ermöglichen es Geschäftsführern, auf Gehalt zu verzichten und dafür früher in Rente zu gehen – bei vollem Lohn. Der Bundesfinanzhof hat zudem klargestellt: Zuschläge für Rufbereitschaft sind nur steuerfrei, wenn sie auf Basis des regulären Lohns berechnet werden. Pauschalen, unabhängig von Wochenende oder Feiertag, sind nicht steuerbefreit.
Wertguthaben sichern – der Weg in die Rente
Wer Überstunden, Urlaub oder Gehaltsbestandteile angesammelt hat, kann diese „Wertguthaben" bei Austritt auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen. Voraussetzung 2026: Mindestens 23.730 Euro. Die Sozialversicherung bleibt geschützt, die Verwaltungskosten liegen bei niedrigen 0,2 Prozent. Steuern und Beiträge werden erst bei Auszahlung fällig – etwa in einer Freistellungsphase oder im Ruhestand. Allerdings: Nach der Übertragung sind keine weiteren Einzahlungen auf dieses Konto möglich.
Analyse: Ein neues Kapitel für den Arbeitsmarkt?
Die Abkehr vom täglichen Acht-Stunden-Tag wäre ein Bruch mit einer 108-jährigen Tradition des Arbeitsschutzes. Befürworter wie Kanzler Merz und das IW argumentieren, das alte System sei für eine digitalisierte Dienstleistungswirtschaft zu starr. Ihr Mantra: „Flexibilität ohne Mehrarbeit."
Die Gewerkschaften DGB und Ver.di warnen dagegen vor einer „Erosion" des Gesundheitsschutzes. Ein 13-Stunden-Day belaste Beschäftigte massiv – selbst im Rahmen einer flexiblen Woche. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) fordert, dass alle Regelungen streng freiwillig bleiben und die vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht ausgehebelt werden dürfen.
Ausblick: Was bringt der Juni?
Der im Juni erwartete Gesetzesentwurf muss die unterschiedlichen Interessen der Koalition zusammenbringen: Die Union drängt auf wirtschaftliche Modernisierung, die SPD auf Arbeitnehmerschutz. Merz hat die Reform mit Steuererleichterungen für Gering- und Mittelverdiener verknüpft – allerdings abhängig vom Wirtschaftswachstum.
Zusätzlich will die Regierung „aktive Renten" fördern, also freiwilliges Arbeiten über 67 hinaus. Die entscheidende Frage wird sein: Welche Sicherungen verhindern den Missbrauch des 13-Stunden-Tages? Und wie verträgt sich die neue Wochenarbeitszeit mit bestehenden Branchenregelungen – etwa in der Metallindustrie oder im öffentlichen Dienst? Die Antwort entscheidet darüber, ob Deutschland in eine Ära hochflexibler Arbeit aufbricht oder an seinen traditionellen Schutzstrukturen festhält.
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