Arbeitsrecht: Befristungen künftig bis 48 Monate, ab 2027 Abfindungen
03.07.2026 - 10:34:44 | boerse-global.de
Mehrere Gerichtsentscheidungen und ein Reformpaket schaffen nun Klarheit – vor allem bei Arbeitszeit und Mehrarbeit.
Standortübergreifende Zuständigkeit nur bei enger Verzahnung
Der Gesamtbetriebsrat (GBR) darf sich nicht einfach aus administrativen Gründen in Arbeitszeitfragen einmischen. Das betont der Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte Anfang Juli unter Verweis auf ein aktuelles Urteil.
Reine Kostengründe oder eine zentrale Verwaltung reichen nicht aus. Erst wenn die Zusammenarbeit der Beschäftigten so eng ist, dass eine isolierte Regelung an einem Standort nicht mehr sinnvoll wäre, geht die Entscheidungskompetenz auf den GBR über.
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Deutsche Mitbestimmung gilt auch für ausländische Firmen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg machte im Frühjahr klar: Mitbestimmungsrechte enden nicht an der Landesgrenze. In einem Beschluss vom 15. April 2026 untersagte das Gericht einer ausländischen Fluggesellschaft die einseitige Festlegung von Dienstplänen am Standort BER.
Obwohl die Airline ihren Sitz in Malta und Irland hat, bejahten die Richter die internationale Zuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte für die dort stationierten Piloten. Versuche, die Mitbestimmung durch Funktionsverlagerung ins Ausland zu umgehen, scheiterten im Eilverfahren.
Tarifverträge haben Vorrang vor Betriebsvereinbarungen
Das Landesarbeitsgericht Köln zog am 6. März 2026 eine weitere klare Grenze. Streitpunkt: Bekommen Schichtarbeiter eine Zeitgutschrift, wenn sie an einem Feiertag krank sind?
Das Gericht entschied: Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-F) sieht nur den reinen Lohnausfall vor. Betriebsparteien können keine weitergehenden Ansprüche begründen – Tarifverträge gehen vor.
Reformpaket bringt neue Regeln für Befristung und Zeiterfassung
Parallel zur Rechtsprechung treibt die Bundesregierung umfangreiche Änderungen voran. Das am 2. Juli 2026 vorgestellte Reformpaket sieht vor:
- Sachgrundlose Befristung auf bis zu 48 Monate ausdehnen
- Für Hochverdiener (ab dem 1,75-Fachen der Beitragsbemessungsgrenze) neue Beendigungsmöglichkeiten gegen Abfindung ab 2027
Bei der Zeiterfassung bleibt die Dokumentation von Überstunden essenziell. Das Arbeitsgericht Stralsund wies am 2. Juli 2026 die Klage einer Gewerkschaft ab, die minutengenaue elektronische Erfassung forderte. Monatliche Listen mit Bestätigung durch Vorgesetzte reichen aus.
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Ein wichtiger Hinweis für die Praxis: Abgeltungsklauseln in Arbeitsverträgen sind nur wirksam, wenn sie eine konkrete Obergrenze nennen – üblicherweise zwischen 10 und 15 Prozent der Arbeitszeit. Ohne diese Regelung bleibt die Vergütung von Mehrarbeit die gesetzliche Norm.
