Arbeitsrecht: BAG verschärft Anforderungen an Kündigungen massiv
Veröffentlicht: 11.07.2026 um 14:31 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Seit 2021 verzeichnet die Branche ein Plus von 63 Prozent bei den Arbeitsrechtsfällen. Allein 2025 stiegen die Kündigungsschutzklagen im Vergleich zum Vorjahr um 33 Prozent. Für das erste Halbjahr 2026 melden Rechtsschutzversicherer ein weiteres Wachstum von 9,8 Prozent. Besonders auffällig: Zunehmend sind auch Beschäftigte mit mittleren und höheren Einkommen betroffen.
BAG verschärft Anforderungen an Kündigungen
Ein Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post reicht nicht mehr aus. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Hürden für Arbeitgeber massiv erhöht. Der Grund: Postzusteller scannen und unterschreiben den Brief mittlerweile, bevor sie ihn in den Briefkasten werfen. Der Anscheinsbeweis für die tatsächliche Zustellung entfällt damit.
Im verhandelten Fall konnte ein Arbeitgeber den Zugang einer Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) nicht belegen. Da das bEM Voraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung war, erklärte das Gericht diese für unverhältnismäßig. Für Arbeitnehmer verbessert sich dadurch die Verhandlungsposition: Kann der Zugang der Kündigung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, steigen die Aussichten auf eine Abfindung.
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Fristlose Kündigung: Wenn Überpünktlichkeit zum Problem wird
Doch nicht jeder Formfehler rettet den Job. Ein Gericht in Alicante bestätigte Anfang Juli die fristlose Kündigung einer 22-jährigen Mitarbeiterin. Sie erschien wiederholt 30 bis 45 Minuten vor Schichtbeginn – trotz ausdrücklichen Verbots und vorheriger Abmahnungen.
Das Problem: Die Zeiterfassung geriet durcheinander. Das Gericht wertete das Verhalten nicht als harmlose Überpünktlichkeit, sondern als schwere Pflichtverletzung. Wer bewusst Weisungen missachtet, riskiert die fristlose Kündigung. In solchen Fällen entfallen in der Regel Abfindungsansprüche.
VW und die Milliarden-Frage
Bei Volkswagen wird derzeit hart verhandelt. Der Aufsichtsrat billigte am 9. Juli den Sparplan „Group Target Picture 2030“. Eine Beschäftigungssicherung schließt betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2030 aus. Doch für die Zeit danach stehen Werksschließungen in Hannover, Zwickau, Emden oder Neckarsulm im Raum.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht rät zur Vorsicht: Bei vollständigen Werksschließungen verhandeln Betriebsräte oft Sozialpläne. Wer frühzeitig Freiwilligenprogramme nutzt, kann Boni zwischen 30.000 und 40.000 Euro erhalten. Doch Aufhebungsverträge haben eine Falle: Sie können eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen auslösen. Werden Kündigungen ausgesprochen, gilt die dreiwöchige Klagefrist.
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Fünf Minuten für die Kündigung – ein Reputationsdesaster
Die Art der Kündigung wird zum Imagefaktor. Eine aktuelle Umfrage zeigt: 40 Prozent der Kündigungsgespräche dauern maximal fünf Minuten. Das rächt sich. Auf Arbeitgeber-Bewertungsplattformen liegt die Weiterempfehlungsquote bei schlechtem Offboarding bei rund 20 Prozent. Der Durchschnittswert? Über 71 Prozent.
Auch Gerichte setzen neue Standards. Das Arbeitsgericht Düsseldorf entschied im Februar 2026: Pauschale Rückkehranordnungen aus dem Homeoffice ohne konkrete Begründung sind unwirksam. Und das BAG stellte Ende 2025 klar: Allgemeine Lohnerhöhungen dürfen nicht allein auf neue Verträge beschränkt werden, wenn das langjährige Mitarbeiter benachteiligt. Solche Urteile stärken die Position von Arbeitnehmern – auch bei Verhandlungen über das Ende des Arbeitsverhältnisses.
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