Arbeitsrecht: BAG stärkt Kündigungsschutz in Elternzeit
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 02:01 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Im Fokus standen überbordende Dokumentationspflichten am Arbeitsplatz. Digitalminister Wildberger kündigte ein Entlastungsvolumen von jährlich rund 600 Millionen Euro an.
Gefährdungsbeurteilungen in der Kritik
Besonders ins Visier gerieten die Gefährdungsbeurteilungen nach dem Mutterschutzgesetz. Auch das Leiterzertifikat für Hausmeister gilt als Paradebeispiel für übermäßige Bürokratie. Ziel der Initiative: Prozesse vereinfachen, ohne notwendige Schutzstandards zu untergraben.
Geplant ist zudem, E-Kennzeichen von der Pflicht zur Umweltplakette zu befreien. Das soll administrative Abläufe spürbar verschlanken.
Sicherheitsunterweisungen: Das Spannungsfeld
Während die Politik am Bürokratieabbau feilt, mahnen Fachorganisationen zur Vorsicht. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) fordert eine jährliche Sensibilisierung für Gefahren durch Elektro- und Wasserstofffahrzeuge.
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Die Pflicht gilt für Service-Werkstätten, Hersteller, Zulieferer sowie Forschung und Entwicklung. Die Unterweisung muss vor Tätigkeitsaufnahme und danach mindestens einmal jährlich erfolgen. Digitale Schulungsformate, etwa vom TÜV Süd, sollen die Umsetzung erleichtern.
BAG-Urteil: Kündigungsschutz in Elternzeit
Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Arbeitnehmern in Elternzeit gestärkt. Mit Urteil vom 18. Juni 2026 (Az. 2 AZR 213/25) stellten die Richter klar: Der vorwirkende Kündigungsschutz entsteht vor jedem neuen Elternzeitabschnitt erneut.
Das gilt auch, wenn mehrere Abschnitte bereits einmalig beantragt wurden. Eine Kündigung ohne Zustimmung der Landesbehörde ist nichtig. Der Schutz besteht unabhängig von der Betriebsgröße – und greift selbst in der Probezeit.
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Krankmeldung: Kommt die AU ab Tag eins?
Die Regierung diskutiert eine allgemeine Pflicht zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag. Branchenvertreter warnen: Tarifgebundene Mitarbeiter, etwa in Apotheken, könnten aufgrund spezifischer Rahmentarifverträge unberührt bleiben.
Parallel plant die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung für 2027 die Einführung von Teilkrankschreibungen. Möglich wären Abstufungen von 25, 50 oder 75 Prozent. Arbeitgeber können widersprechen. Die volle Lohnfortzahlung bleibt für die ersten sechs Wochen erhalten, danach gibt es anteiliges Krankengeld.
Familienministerium spart beim Unterhaltsvorschuss
Das Bundesfamilienministerium plant Einsparungen: Die Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss soll von 18 auf 16 Jahre sinken. Die Haushaltsansätze für 2027 würden dadurch deutlich reduziert. Schätzungsweise 80.000 Kinder wären betroffen.
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