Arbeitsrecht, Grundsicherungsgeld

Arbeitsrecht ab Juli: Grundsicherungsgeld mit schärferen Regeln

30.06.2026 - 09:50:32 | boerse-global.de

Das Bundesgesetzblatt erscheint ab dem 30. Juni 2026 rein digital. Zahlreiche Gesetzesänderungen treten zum 1. Juli in Kraft.

Bundesgesetzblatt ab sofort nur noch digital verfügbar
Arbeitsrecht - Ein digitales Rechtsdokument oder eine Schriftrolle, die sich in einen Strom von Binärcode verwandelt, vor einem modernen Regierungsgebäude. 30.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 30. Juni 2026 erscheint das Bundesgesetzblatt (BGBl) ausschließlich digital. Schluss mit Papierstapeln und Amtsboten.

Die neue Plattform unter recht.bund.de ist ab sofort die einzige offizielle Quelle für Gesetze und Verordnungen des Bundes. Bereits zum Start wurden erste Dokumente veröffentlicht – darunter die achte Verordnung zur Änderung der Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal (BGBl. 2026 I Nr. 194). In den vergangenen Tagen kamen unter anderem Verordnungen zum Patent- und Markenamt (DPMA), zur Digitalisierung von Immobilienverträgen sowie zu digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) hinzu.

Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld

Parallel zur digitalen Verkündung treten zum 1. Juli weitreichende Gesetzesänderungen in Kraft. Das Vergabebeschleunigungsgesetz soll öffentliche Aufträge schneller machen – mit reduzierten Nachweispflichten und höheren Wertgrenzen. Der Bundesrat hatte bereits im Mai zugestimmt.

Noch einschneidender sind die Änderungen in der Sozialpolitik. Das Bürgergeld wird ab Juli unter dem Namen Grundsicherungsgeld geführt. Die Regeln werden verschärft:

  • Gestaffelte Vermögensfreibeträge nach Lebensalter
  • Wegfall der Karenzzeit für Unterkunftskosten – stattdessen Obergrenze
  • Strengere Pflicht zur Annahme zumutbarer Arbeit
  • Gestaffelte Leistungskürzungen bei Verstößen, bis zum vollständigen Entzug

Digitale Pflege und Online-Klagen

Auch das Gesundheitswesen wird digitaler. Änderungen im SGB XI und SGB XII regeln ab Juli den Anspruch auf ergänzende Unterstützung bei digitalen Pflegeanwendungen. Ambulante Einrichtungen können diese Hilfe leisten – ohne vorherige Prüfung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

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Die Justiz zieht nach. Seit April können Bürger an 18 Amtsgerichten in zehn Bundesländern Geldforderungen bis 10.000 Euro digital einklagen. Die Gerichtsgebühren liegen mit 80 bis 566 Euro deutlich unter den regulären Sätzen.

Und bei der Steuer geht es einfacher: Rund 11,5 Millionen ledige, kinderlose Arbeitnehmer und Rentner können ihre Erklärung ab Juli über die App „MeinElster+“ erledigen. Das System füllt viele Felder automatisch voraus.

Mehr Geld, neue Gebühren

Der Juli bringt aber nicht nur digitale Neuerungen. Die Renten steigen um 4,24 Prozent. Der Mindestlohn für Hilfskräfte in der Pflege klettert auf 16,52 Euro pro Stunde. Im Reiseverkehr sinkt die Ticketsteuer für verschiedene Strecken.

Wer im Online-Handel bei Nicht-EU-Anbietern bestellt, muss künftig eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro für Waren unter 150 Euro zahlen.

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Digitale Souveränität bleibt Baustelle

Ein heikles Thema bleibt die Cybersicherheit. Das Meldeportal des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nutzt Infrastrukturen eines US-Cloud-Anbieters. Der hatte Anfang 2026 zwar eine spezielle „Sovereign Cloud“ in Brandenburg in Betrieb genommen – aber die Abhängigkeit von US-Technologie bleibt ein wunder Punkt in der deutschen Digitalstrategie.

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