Arbeitsrecht, Schriftform

Arbeitsrecht ab Januar 2027: Schriftform für Befristungen fällt weg

Veröffentlicht am: 26.07.2026 um 04:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Koalition plant Lockerungen bei Schriftform und Befristung. Gerichte verschärfen Anforderungen an Kündigungsnachweise und Online-Prozesse.

Arbeitsrecht-Reform: Neue Regeln für Befristung und Kündigung
Ein Tablet mit einem digitalen Arbeitsvertrag auf einem modernen Schreibtisch in einem professionellen Büro. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Koalition will das Arbeitsrecht grundlegend reformieren. Ab Januar 2027 soll die strenge Schriftform für Befristungen wegfallen.

Das umfassende Paket vom Juli 2026 zielt darauf ab, bürokratische Hürden für Arbeitgeber zu senken. Statt eigenhändiger Unterschrift reicht dann eine rechtssichere digitale Vertragsgestaltung. Parallel dazu erhöht die Regierung die Höchstdauer für sachgrundlose Befristungen bis 2030 auf 48 Monate – mit bis zu sechs Verlängerungen.

Lockerungen für Hochverdiener und KI

Weitere Bestandteile: Der Kündigungsschutz für Hochverdiener ab etwa 177.450 Euro Jahreseinkommen wird gelockert. Auch die Mitbestimmung im Bereich Künstliche Intelligenz soll erleichtert werden. Konkrete Gesetzentwürfe stehen allerdings noch aus.

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Doch während die digitale Vertragsgestaltung einfacher wird, verschärfen Gerichte die Anforderungen an Zustellungen.

BAG kippt Einwurf-Einschreiben

Das Bundesarbeitsgericht entschied am 7. Mai 2026 (Az. 2 AZR 184/25): Das herkömmliche Einwurf-Einschreiben im Scan-Verfahren taugt nicht mehr als Zugangsnachweis. Grund war die Praxis der Postzusteller, den Beleg vor dem eigentlichen Einwurf zu unterzeichnen.

Die Deutsche Post reagierte prompt. Seit dem 24. Juli 2026 gilt die Auslieferungsdokumentation 4.0. Der Zusteller bestätigt den Einwurf erst nach dem tatsächlichen Vorgang digital. Der Beleg bleibt 15 Monate abrufbar. Ob das vor Gericht reicht? Juristen empfehlen für Kündigungen weiterhin die persönliche Übergabe oder Botenzustellung.

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BGH verbietet Kündigungsfallen

Auch der Bundesgerichtshof wurde aktiv. Am 16. Juli 2026 stellten die Richter klar: Bestätigungsseiten nach Online-Kündigungen dürfen nur kündigungsrelevante Inhalte enthalten. Alternativangebote wie „Vertrag ruhen lassen statt kündigen“ sind unzulässig. Das betrifft Streaming-Dienste, Mobilfunkanbieter, Fitnessstudios und Versicherungen gleichermaßen.

Vietnam als Vorreiter

Die internationale Entwicklung zeigt in dieselbe Richtung. In Vietnam haben elektronische Arbeitsverträge seit dem 1. Juli 2026 die gleiche Rechtsgültigkeit wie schriftliche. Die Nutzung ist freiwillig, wird aber staatlich gefördert. Ab September drohen Geldstrafen für Unternehmen, die nach der Probezeit keinen Vertrag abschließen.

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